Hat die WTG wirklich nichts zu verbergen?

Auf die Frage, haben sich Jehovas Zeugen ihre Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ durch falsche Angaben erschlichen“ antwortete die Pressestelle der Religionsorganisation in Selters erwartungsgemäß: „Nein, wir haben nichts zu verbergen“.

An Hand einiger Beispiele möchten wir hier aufzeigen, dass die Religionsorganisation allem Anschein nach doch einiges in der Vergangenheit verheimlicht und vertuscht hat.

Link zum Video: https://youtu.be/P17i4-lCIj0

In einem Fernsehbeitrag, SWR Aktuell, 2. Juli 2019 wurdedie Frage, ob Jehovas Zeugen die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts unrechtmäßig erlangten, thematisiert. Gemäß einer Reportage von Edgar Verheyen und Joachim Auch haben ehemalige Zeugen Jehovas beim Polizeipräsidium Stuttgart Strafanzeige gegen die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas wegen „Betrugs bei der Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts“ gestellt.

Nach Einschätzung eines Experten-Gutachtens vonDiplom-Verwaltungswirt – M. Z. (der Verfasser des Gutachtens möchte aus persönlichen Gründen ungenannt bleibenhaben Jehovas Zeugen in Deutschland den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts – KdöR – unrechtmäßig erlangt.

Das Expertengutachten, liegt dem Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg zu der Petition 16/2864 sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart – (Aktenzeichen könne wir wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht angeben)vor. Das Gutachten wird auch durch eine Fülle vorliegender Erfahrungsberichte Betroffener gestützt. 

In diesem Gutachten wird festgestellt:

„Jehovas Zeugen in Deutschland genießen nach einem fast 27 Jahre dauernden Rechtstreit bundesweit die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Doch ein genauerer Blick auf das anzuwendende Recht sowie das Selbstzeugnis dieser Religionsgemeinschaft, wie es sich vor allem aus der Literatur der Wachtturm-Gesellschaft ermitteln lässt, lassen jedoch ernsthafte Zweifel aufkommen, dass sie das für die Verleihung des Körperschaftsstatus erforderliche „Rechtstreuemerkmal“ erfüllen. Hinzu kommt, dass die Vertreter der Religionsgemeinschaft die von ihnen in das Anerkennungsverfahren eingebrachten Selbstdarstellungen allem Anschein nach angepasst und abgewandelt, also “schön gefärbt“ haben.

Bernd Bochow, Udo Obermeier und Barbara Kohut haben sich nach ihrem Ausstieg bei Jehovas Zeugen im Verein „Jehovas Witnesses Opferhilfe“ zusammengeschlossen. Sie wollen es nicht länger hinnehmen, dass Jehovas Zeugen, obwohl sie ihrer Meinung nach die Voraussetzungen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht erfüllen, die damit verbundenen Vorteile durch den Staat bekommen, etwa in steuerlichen fragen. Deshalb stellen sie jetzt beim Betrugsdezernat in Stuttgart Strafanzeige gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland.

Was Udo Obermeier und seine Mitstreiter mit umtreibt ist die von der Religionsgemeinschaft religiös begründete Aufforderung an ihre Mitglieder, Bluttransfusionen abzulehnen, auch wenn es um das Leben von Kindern geht. Als Reaktion auf die Nachfrage der Redaktion, ob dies den Tatsachen entsprechen würde, teilte die Pressestelle der Deutschlandzentrale von Jehovas Zeugen lapidar mit:

„jeder Zeugen Jehovas treffe hier eine freie und persönliche Entscheidung und nicht auf Grund eines Verbotes durch die Religionsgemeinschaft. Die höchsten Gerichte Deutschlands hätten anerkannt, dass jedes Mitglied bereits vor seiner Taufe eine selbstbestimmte Entscheidung über seine medizinische Behandlung getroffen habe, und mit der Taufe diese Entscheidung manifestiert“.

Aber ist dem wirklich so? Sind sich Zeugen Jehovas dieser Tatsache bewusst? In dem vorgelegten Gutachten wird zu dieser Behauptung weiter ausgeführt, Zitat: 

„Zu dem Vortrag der WTG, dass es sich bei der Verweigerung von Bluttransfusionen durch Zeugen Jehovas um eine vorgelagerte, da vor der Taufe getroffene, und selbstbestimmte Gewissensentscheidung handelt, kann nach Einschätzung des Experten letztlich keinen Bestand haben, auch wenn dies bislang so von der Rechtsprechung akzeptiert wurde. Zum einen ist zum Zeitpunkt der Taufe für den Betroffenen, zumal wenn er noch minderjährig oder nicht religionsmündig ist, zumeist noch gar nicht absehbar, ob und unter welchen Umständen (in der Zukunft) eine Bluttransfusion überhaupt zur Erhaltung des Lebens notwendig sein wird.

Da ein Widerruf des Blutvetos nur durch ein Verlassen der Gemeinschaft zugelassen wird, was bekanntlich in der Regel mit einer Ächtung des Betroffenen auch durch Familienangehörige einhergeht, ist eine selbstbestimmte Entscheidung erheblich erschwert oder ganz verunmöglicht.

Die Kirchenleitung der ZJ betrachtet aber Mitglieder, die in höchster Lebensnot einer Bluttransfusion doch zustimmen, zunächst als solche die die Gemeinschaft verlassen haben und stigmatisiert sie bis zu einer Wiederaufnahme als Abtrünnige.  

Außerdem verstößt das Blutveto gegen die Rechtsprechung des BGH (U. v. 28.11.1957 – 4 StR 525/57 – BGHSt 11,14), wonach `sich niemand zum Richter in der Frage aufwerfen darf, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Mit ihrer Praxis des Kontaktverbots mit Aussteigern verstößt die Religionsorganisation gegen die Rechtsprechung des BGH und spielt sich als Richter in dieser Angelegenheit auf.

Tatsächlich sind sich die Mitglieder von Jehovas Zeugen kaum im Klaren darüber, dass sie der Religionsgemeinschaft bei ihrer Taufe einen „lebenslangen Freibrief“ geben über ihre Belange zu entscheiden, sei das Verwalten von persönlichen Daten oder Entscheidungen in medizinischen Fragen. Angesichts dieser Tatsache sollten sich die staatlichen Organe einmal mit der Frage befassen ob die Praxis, wie sie bei Jehovas Zeugen geübt wird, Kinder schon mit 10 oder 12 Jahren zu taufen, nicht zu verbieten ist.

Aus zahlreichen internen Dokumenten geht hervor, dass selbst nichtgetaufte Kinder von ihren Eltern unter Einfluss der Ältesten dahingehend beeinflusst werden, dass diese vor einem Arzt oder Staatsanwalt in der Lage sind ihre Ablehnung einer Bluttransfusion glaubhaft als ihre persönliche Entscheidung auszugeben. 

An Hand des Schriftdokuments S-55-X „Wie Eltern Ihre Kinder vor dem schriftwidrigen Gebrauch von Blut schützen können“ (9/10) wurde erklärt: Älteste sollten Eltern dazu anhalten ihre minderjährigen Kinder dahingehend zu belehren, oder besser gesagt zu beeinflussen, dass sie vor einem Arzt oder Staatsanwalt in der Lage sind die Ablehnung einer Bluttransfusion glaubhaft als ihre persönliche Entscheidung auszugeben. In vielen Fällen hätten Gerichte reifen Minderjährigen das Recht zugestanden, sich selbst für eine Behandlung zu entscheiden”.

Kinder sind leicht zu beeinflussen bis hin zu einer Überzeugung, die sie als Erwachsener vielleicht niemals getroffen hätten. Dürfen Eltern über das Leben ihrer Kinder entscheiden? 

Unsere Kinder vor dem Missbrauch von Blut schützen

… lautete auch der Titel eines internen Informationsblattes, >>Unser Königreichsdienst<< vom September 1992. Gemäß dieser Beilage wurden Eltern gedrängt die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder vor einer im Notfall notwendigen Bluttransfusion diese überzeugend ablehnen können. Dort wird den Eltern auf der Seite 3 Absatz 3 von der Leitenden Körperschaft folgendes indoktriniert: >>Gottes Gunst und das künftige ewige Leben steht mit dieser Entscheidung auf dem Spiel!<<(Zitat Ende).

Die Behauptung der Pressestelle von Jehovas Zeugen: jeder Zeuge Jehovas habe mit seiner Taufe selbstständig und ohne Beeinflussung durch die Religionsorganisation eine Entscheidung getroffen, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Auch auf den Vorwurf, die Religionsgemeinschaft habe sich den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Verschleierung von Tatsachen erschlichen, äußerte sich die Pressestelle der Zeugen Jehovas in Deutschland nur Vage; Zitat:

„Wir sehen uns gemäß biblischen Standpunkt verpflichtet die Wahrheit zu reden. Auch haben wir nichts zu verbergen weshalb es keinen Grund gibt etwas zu verheimlichen“

Das soll eine überzeugende Antwort sein? Kann es angehen, dass sich ein Gericht von solch einer Argumentation überzeugen lässt. Genügt es einem Gericht als Wahrheitsbeweis, wenn ein Verdächtigter behauptet: „ich bin ein Zeuge Jehovas und darf vom biblischen Standpunkt aus nicht lügen“?Dieses Statement der Pressestelle von Jehovas Zeugen ist nur als lächerlich zu bewerten.

„Wir haben nichts zu verheimlichen“ ist eine Behauptung die man leicht widerlegen kann. Ein Beispiel der Verschleierung von Tatsachen liefern z. B. Anweisungen der Organisation in Verbindung ihrer Einrichtung von sogenannten Bauregionen.

Anlässlich einer spezielle Tagung, Oktober 1993 in Berlin, ging es um das Thema, „Bauregion“. Bauregionen halfen den Versammlungen überregional Königreichssäle zu bauen. Das eingeladene Publikum bestand aus Ältesten aus den sogenannt “neuen Bundesländern“. Einer der Referenten war ein Herr Westphal als Beauftragter der Selterszentrale.

Es gibt ein Tondokument HIER das belegt, wie die WTG ihre verantwortlichen Ältesten dazu auffordert den Behörden und Pressevertretern gewisse Zusammenhänger bzgl. der sogenannten „Bauregionen“ zu verheimlichen oder zu verschleiern. Aus diesem Tondokument geht eindeutig hervor, das die Bauarbeiten durch die Bauregionen nach außen als reine Nachbarschaftshilfe der Versammlungen untereinander dargestellt werden sollten. Wollte man eventuell vermeiden, dass die Bauregionen als organisierte Einrichtungen für Schwarzarbeit der Religionsgemeinschaft wahrgenommen würde? Wollte man dadurch verhindern das die Religionsgemeinschaft bei eventuellen Unfällen bzgl. Versicherungsschutz zur Rechenschaft gezogen werden konnte. (Erst nach dem es einige spektakuläre Unfälle gab wurden die Versammlungen verpflichte eine pauschale Versicherung für die Helfer bei der Berufsgenossenschaft abzuschließen).

Während den laufenden Bauarbeiten wollte man keine Pressevertreter zulassen. Man befürchtete wahrscheinlich, diese könnten erkennen, dass es sich nicht um bloße Nachbarschaftshilfe handelte, sondern eher um organisierte Tätigkeiten im Auftrage einer Religionsorganisation.

Wir, die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen fühlen uns der Wahrheit verpflichtet und haben nichts zu verheimlichen! Wirklich?

Die Führer der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas sind auch wegen ihrer Richtlinien und Praktiken im Umgang mit Missbrauchsfällen an Kindern auf der ganzen Welt unter massiven Beschuss geraten.

Die Religionsgemeinschaft hat Millionen ausgegeben, um Klagen von Missbrauchsopfern unter der Decke zu halten, so etwas nennt man Tatsachen verschweigen. Auch hat sie sich permanent geweigert, interne Aufzeichnungen den Behörden zugänglich zu machen. Warum? Möchte man etwas verschweigen?

Shawn Bartlett Aufseher der Aktenverwaltung der WTG erläutert die neuen Aktenverwaltungsrichtlinien. Vor diesem Hintergrund erläutert Shawn Bartlett, Aufseher der Aktenverwaltung der Wachtturmgesellschaft, im Jahre 2017 einer Gruppe von Ältesten auf einem Seminar in Großbritannien, die neuen Aktenverwaltungsrichtlinien der Religionsgemeinschaft. Er ermahnt dringend alle handschriftlichen Notizen und Entwürfe interner Dokumente wegen des potenziellen rechtlichen Schadens, den sie für die Organisation mit sich bringen könnte, zu vernichten. 

Als Zeugen Jehovas fühlen wir uns der Wahrheit verpflichtet und haben nichts zu verheimlichen! Wirklich?

Warum wurden dann in verschiedenen Europäischen Länder verschiedene Gemeinden und Zweigbüros der Religionsgemeinschaft, z.B. in Belgien und den Niederlanden nach Geheimgehaltenen Unterlagen durchsuchen?

Die Razzia durch die Staatsanwaltschaften in Belgien und Holland erfolgte einen Monat nach der Enthüllung durch das VRT-TV-Magazin Pano. In der Reportage wird gezeigt, wie die Zeugen Jehovas jahrelang sexuellen Missbrauch mit Hilfe eines internen Rechtssystems vertuschen. Der Bericht zeigt auch, dass die Führung der Gruppierung über die Täter Bescheid wusste, aber nicht zur Polizei ging.

Ein weiterer Vorwurf in der Strafanzeige ist, Kindesmissbrauch werde innerhalb der Gemeinschaft durch die religiöse Regel, nach der ein Missbrauchsopfer immer zwei oder drei Augenzeugen beibringen müsse, häufig nicht aufgeklärt. Auch diesen Vorwurf weist der Pressesprecher der Religionsgemeinschaft in Selters zurück, Zitat: Es stehe jedem Opfer frei zur Polizei zu gehen.

Diese Freiheit wurde den Opfern aber erst in dem neusten Lehrbuch für Älteste zugestanden. Die Erfahrungen der Vergangenheit sprechen eine andere Sprache. Sowohl die Ältesten als auch die Eltern wurden durch eine Reihe von Anweisungen daran gehindert die Polizei der Staatsanwaltschaft einzuschalten. Älteste und Eltern, die ihrer Verantwortung nachkommen wollten wurden in der Vergangenheit diskriminiert und ausgeschlossen.

Erst mit dem aktuellen Handbuch für Älteste „Hütet die Herde Gottes“ sieht man sich angesichts der weltweiten Prozesslawinen veranlasst zu betonen, dass Älteste die Pflicht haben Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie das Recht haben die Behörden einzuschalten, ohne dass dies negativ bewertet würde.

Gleichwohl betont die Pressestelle der Religionsorganisation das Älteste nicht verpflichtet sind Anzeige zu erstatten, wenn sie von Missbrauch in ihren Gemeinden erfahren. Was hindert sie daran es freiwillig zu tun? Warum gibt die Religionsgemeinschaft nicht die Anweisung an alle Älteste sofort die Behörden zu informieren, wenn sie von Verdachtsfällen erfahren? Hat die Religionsorganisation doch etwas zu verheimlichen?

Zitat „neues Hütebuch“ Kap. 14, Punkt 4, zusammengefasst:

„Die Versammlung schützt niemand, der Kindesmissbrauch begeht, vor den Folgen seiner Sünde. Wenn sich die Versammlung mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs befasst, ist dies nicht als Ersatz für eine Strafverfolgung durch die Behörden zu sehen. Daher ist dem Opfer, seinen Eltern oder irgendjemand anders, der den Vorwurf erhebt, deutlich zu erklären, dass er/sie das Recht hat/haben, den Fall bei den Behörden anzuzeigen. Die Ältesten werten es nicht (mehr) negativ, wenn sich jemand zu einer solchen Anzeige entschließt (Gal. 6:5).“

In zahlreichen Reportagen und Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas jahrelang sexuellen Missbrauch mit Hilfe ihres internen Rechtssystems vertuschten. Diese Berichte zeigen auch, dass die Führung der Religionsorganisation über die Täter Bescheid wusste, aber in keinem Fall zur Polizei gingen.

Angesichts dieser erdrückenden Fakten, die belegen, das Jehovas Zeugen die für die Verleihung des Körperschaftsstatus erforderliche Tatbestandsmerkmal der „Rechtstreue“ nicht erfüllen, muss man sich fragen, warum die Behörden die “schön gefärbte“ Selbstdarstellung durch die Vertreter der Religionsgemeinschaft nicht durchschauen.

Doch irgendwann wird und muss dieser Schleier der Verblendung fallen. Die Manipulationen und Falschdarstellungen in den WT-Publikationen sollten doch deutlich zu erkennen sein.

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Ich möchte mich für die sachlichen Ausführungen bedanken! Wenn doch recht viele Zeugen Jehovas einsehen könnten, dass gegen die Tatsachen nichts zu machen ist. Ich wünsche jedem den Mut und die Ehrlichkeit, die zum Handeln führt. Andernfalls muss man sich die Frage gefallen lassen, warum man sich selbst belügt. Gott kennt doch unsere Gedanken! (Ps. 139)

Ich sah mir das zugehörige Video an. Sehr informativ. Danke sehr an alle Beteiligten für Eure mühevolle Arbeit! Ich wünsche mir 200.000 Klicks. Jeder ZJ aus dem deutschsprachigen Raum einmal.

Liebe Freunde, danke für den Artikel. Ich kann dazu folgendes beitragen: ein Zeuge Jehovas, der sich freimütig dazu bekennt, an einer politischen Wahl teilgenommen zu haben, “hat zu erkennen gegeben, dass er kein JZ mehr sein möchte” – sein Ausschluss wird von der Bühne bekanntgegeben und er wird geächtet. Ein Zeuge Jehovas, der sich beispielsweise in einem “Bündnis Bunt statt Braun” gegen Rechtsextremismus betätigt, gibt ebenfalls zu erkennen, dass er kein JZ mehr sein möchte – sein Ausschluss wird von der Bühne bekanntgegeben und er wird geächtet. Also: ein JZ, der – auch von Berufs wegen – für die deutsche… Weiterlesen »

Zu “Die Praxis, wie sie bei Jehovas Zeugen geübt wird, Kinder schon mit 10 oder 12 Jahren zu taufen”: Es werden ja nicht nur 10-jährige, sondern sogar NOCH Jüngere Kinder “getauft”; die jüngsten mir bekannten waren 7 Jahre alt, und da gibt es Einige. Dies ist WTG-willensgemäß, denn gab einer der JW.Org-Bosse namens A. Morris auf für ihn typisch drastisch/hemdsärmelige Weise nicht folgendes von sich: “Eltern, deren Kinder mit spätestens 10 Jahren noch keine ‘Ungetauften Verkündiger’ und mit spätestens 13 Jahren noch nicht ‘Getauft’ sind, HABEN ALS ‘LEHRER’ VERSAGT!” Nun bedarf es keines Diploms in Psychologie, um sich darüber im… Weiterlesen »

Der Referent der Zeugen Jehovas, Uli Westphal (Dienstabteilung, Bethel Selters) meinte also: “Das Gebäude und das, was zu sehen ist, spricht für sich.”
Aber noch viel mehr “spricht” das, was U. Westphal und die eingestellten Videos hier offenlegen, für sich.

Der Brief vom 4. Januar 2007 SCB : SSB der Führung der Zeugen Jehovas “an alle Vorsitzführenden Aufseher aller Versammlungen in Deutschland” in Bezug auf Unterlagen und Aufzeichnungen in Verbindung mit Kindesmissbrauch, die der Vernichtung zugeführt werden sollten, gehört auch hierher (Thema: Haben JZ nicht zu verbergen – wirklich nicht?), deshalb noch einmal der Link:

http://www.zeugenjehovas-ausstieg.de/03-blog/zeugen-jehovas/zeugen-jehovas-unterlagen-sexueller-missbrauch-vernichtet.html

Ich weiß noch genau wie immer wieder betont wurde, als ich als Jugendlicher ‘studierte’, KEIN TEIL DER WELT zu sein. Die Welt ist böse etc. . Jetzt auf einmal will man von dieser Welt anerkannt werden? Sogar öffentliche Körperschaft? Ich kann doch nicht die ganze Welt und alle Staaten als böse und von Satan regiert beschimpfen und dann aber unbedingt wollen dass genau diese mich anerkennen? Für mich war klar dass es hier um Steuervorteile usw ging. Das war für mich der Anstoß sich von dieser scheinheiliger Gruppe loszusagen. War ungetaufter Verk. . Ging dann nimmer in PD, Versammlung und… Weiterlesen »

Das Allerneueste von Cedars: “Seine Exzellenz” Herr RA Zalkin persönlich im Gespräch: https://www.youtube.com/watch?v=rQZZ3m5jhyM

“DAS NARRENSCHIFF”

Ob Reinhard Mey in seinem Song die Führungsriege der JW.Org besingt, wage ich natürlich zu bezweifeln, dass der Text des Liedes jedoch auf die skandalträchtige und korrupte Führungsriege passt, allerdings nicht!

Das Narrenschiff:
https://www.youtube.com/watch?v=8Lz_qPvKCsg

Songtext:
https://www.songtexte.com/songtext/reinhard-mey/das-narrenschiff-23da04d3.html

Wie weit können die Führer der JW.Org noch sinken, religiös und moralisch?

“Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken
Und der Maschinist in dumpfe Lethargie versunken
Die Mannschaft, lauter meineidige Halunken
Der Funker zu feig um SOS zu funken
Klabautermann führt das Narrenschiff
Volle Fahrt voraus und Kurs aufs Riff!”

JW.Org ist im Abwärtsstrudel ihrer eigenen Lügen.
O.W.S.

Aufklärung auf hohem Niveau! Hallo robin-witness, nun kommt uns “die Schweiz” zu Hilfe und klärt auf, aber hallo!!! Für Dein richtig tiefgehendes Aufklärungsvideo über die abstrusen und kriminellen Machenschaften der JW.Org möchte ich mich bedanken. Allein die haarsträubenden Fälle von Kindesmissbrauch, die Du erwähnst, lassen einen regelrecht erschaudern und es ist absolut gut und richtig, dass Du sie offen beim Namen nennst. Aufklärung mit harten Fakten: https://www.youtube.com/watch?v=EtJ_v2uYgAI&t=829s Bitte mache unbedingt weiter so und …vielleicht kommt uns im deutschsprachigen Raum irgendwann eine Art Zalkin Law Firm zur Hilfe und klagt die ehrenwerten Herren, Mitwisser und Mittäter in Selters schonungslos an. Danke… Weiterlesen »

VERKÜNDIGERZAHLEN IM GROSSEN STIL GEFÄLSCHT?

Wie Kim & Mikey in ihrem neuesten Video demonstrieren, können sie zum allerersten Mal schriftlich belegen, dass die Verkündigerzahlen der WTG im großen Stil gefälscht sind! Als Beispiele dazu führen sie die USA, Kanada und Puerto Rico an. Hier wurden die Verkündigerzahlen massiv gefälscht, einschließlich der Anzahl an Versammlungen.

Fake-News, made by Watchtower:
https://www.youtube.com/watch?v=5fE7WlXG0ow

Was wir alle bereits erahnten, scheint nun bittere Realität zu sein: Das Fälschen der Zahlen weltweit.

Schämt Euch
O.W.S.

ZURÜCK ZUM URSPRUNG! Liebe Noch-Zeugen, zurück zum Ursprung der WTG kann sehr erhellend und auch sehr ernüchternd sein, je nachdem, wie aufrichtig und wie ehrlich man sich den Wurzeln der WTG stellen möchte. Pastor Russell als Begründer der Bible Students Association: https://www.internationalbiblestudents.com/index.html Alles drehte sich bei Russell um die Pyramiden: http://www.godsplan-today.com/German/G_GER_Home.htm Der Bible Students Channel ist, kaum sichtbar, mit Russell`s Pyramiden hinterlegt: https://www.youtube.com/channel/UCLDyzycjIRZkRsy45oZM6hA Die Bible Students versammeln sich selbst nach 120 Jahren immer noch in Freimaurer-Logen: https://www.youtube.com/watch?v=Er-gkSqAsVE Merke: Frauen und Kinder haben in Freimaurer Logen grundsätzlich keinen Zutritt, außer in der Eastern-Star-Loge oder dem europäischen Äquivalent, der Sophia-Loge. Nur im… Weiterlesen »

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