SWR Aktuell vom 2. Juli 2019

Haben sich Jehovas Zeugen ihre Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ durch falsche Angaben erschlichen?

Hier der Link zum Fernsehbericht: Swr.de / Youtube

Quelle: JW.Help

Nach Einschätzung eines Experten-Gutachtens haben Jehovas Zeugen in Deutschland den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts – KdöR – unrechtmäßig erlangt.

(s.a. Gutachten „Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts – ein Unrechtssystem unter dem Schutz des Grundgesetzes?“ vom Herbst 2018) Das Gutachten wird durch eine Fülle uns vorliegender Erfahrungsberichte Betroffener gestützt. 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.12.2000

„Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss rechtstreu sein.

  1. a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben
  2. b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet 

Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.“

Weiter stellte das BVerfG ausdrücklich klar, dass die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft die Gewähr der Rechtstreue biete, nach ihrem Verhalten und nicht nach ihrem Glauben zu beantworten sei.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.05.2001

„Ein Aufklärungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich der Frage, ob die Religionsgemeinschaft darauf hinwirkt, im Fall der Weigerung von Eltern, der Bluttransfusion bei ihren noch nicht einsichtsfähigen Kindern zuzustimmen, staatliche Schutzmaßnahmen zu erschweren oder gar zu verhindern; ein solches Verhalten würde das Grundrecht der Minderjährigen auf Leben gefährden.

Ferner bedarf es der Aufklärung, ob die Religionsgemeinschaft gegenüber den in der Gemeinschaft verbliebenen Familienmitgliedern – wie das beklagte Land behauptet – in einer den Bestand der Familie oder der Ehe gefährdenden Weise aktiv darauf hinarbeitet, dass diese den Kontakt zu Kindern oder Ehegatten, die aus der Religionsgemeinschaft ausgeschieden  sind oder ausgeschlossen wurden, „auf das absolut Notwendige“ beschränken oder ganz aufgeben. Ein solches Verhalten der Religionsgemeinschaft wird sich regelmäßig auch als nachhaltige Sperre gegen den Austritt von Mitgliedern auswirken und damit ihr Recht gefährden, eine Religionsgemeinschaft zu verlassen. …

Wenn durch das Verhalten der Religionsgemeinschaft, insbesondere durch verbindliche Vorgaben an die Eltern zu Erziehung, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft in einem Maße beeinträchtigt wird, dass eine Gefährdung des Kindeswohl zu besorgen ist, wäre dies mit Blick auf das Grundrecht der Kinder auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit ein Grund, der der Verleihung der Körperschaftsrechte entgegenstehen könnte.

Erziehungspraktiken, die das Kind in eine Außenseiterrolle führen können, stellen … noch keine Gefährdung des Grundrechts des Kindes dar.“

Noch nicht berücksichtigt ist bei den Kriterien:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin vom 24.03.2005 hat

  • keine „Zeugen“ vernommen, wie z. B. „aktive“ und „ehemalige“ Zeugen Jehovas,
  • die Publikationen der WTG nicht hinreichend gewürdigt (diese sind nicht nur theologische Schriften, sondern Anweisungen für das tägliche Leben),
  • keine Expertise oder ein Sachverständigengutachten eingeholt,
  • Berichte von Betroffenen, Aussteigern und Beratungsinitiativen zum Verhalten der Gemeinschaft bzgl. Umgang mit Ausgeschlossenen, Ausgetretenen und Abtrünnigen, sowie kindeswohlgefährdende Erziehungsvorgaben wegen des Negativzeugnisses der familienrechtlichen Rechtsprechung nicht gewürdigt (Statistiken wegen Vertraulichkeit nicht vorliegend), (s.a. SZ 26.03.2008 – Elias Mayreder – letzter Absatz)
  • dagegen die „Selbstdarstellung“ der Klägerin als Beweismittel ungeprüft zugelassen.

Verdacht von Falschdarstellungen des Vorstands der Jehovas Zeugen im Verfahren

(Nachfolgende Aussagen basieren auf dem uns vorliegenden Gutachten „Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts – ein Unrechtssystem unter dem Schutz des Grundgesetzes?“ vom Herbst 2018)

  • Er hat Anweisungen bestrittenbei Austritt/Ausschluss eines Mitglieds, dieses zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen,
  • und vielmehr erklärt, dass sich die Gemeinschaft im „Umgang mit Abtrünnigen“ an die Verfassung hält.
  • Er hat außerdem bestritten, dass es Vorgaben zur Kindererziehung gäbe, die die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der Gesellschaft beeinträchtigen könnte.

Möglicherweise hat der Vorstand der Jehovas Zeugen damit arglistige Täuschung und Prozessbetrug begangen.

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Hallo ich schreibe zum ersten mal und ich finde euren Einsatz und Entusjasmus echt toll und ihr seid alle die ein Beitrag dazu leisten nur zu Loben. Da es mir leider grad nicht gut geht bitte ich Rechtschreibfehler mir zu verzeihen. Meine Sichtweise ist halt die, diese Organiesation ist so Übermächtig das wir nie eine Chance haben werden weil Behörden und Ärzte einfach die Gefahr hinter solchen Gruppen wie Zeugen Jehovas. Mormon .Scientology nicht erkennen. Und nur noch eine Frage von mir, ich habe nur drei Gruppen aufgezählt und es gibt bestimmt noch mehr Gruppen hat Gott in Amerika die… Weiterlesen »

Um festzustellen, ob es sich um eine politische oder objektiv nachvollziehbare Entscheidung handelt, machen wir einfach mal folgendes Gedankenexperiment: Stellen wir uns vor, die Wachtturm-Konzernzentrale wäre nicht in Amerika, sondern in Papua Neuguinea oder Peru. Hätte man dann auch die Problematik der Blutfrage, die offene Demokratiefeindlichkeit, die Hetze gegen Homosexuelle und die Anweisungen zur Familienzerstörung ignoriert? Ich denke, jeder von uns kann sich mit Leichtigkeit vorstellen, wie die Entscheidung dann ausgesehen hätte.

Guten Abend Bruderinfo1, vielen Dank für diesen Hinweis mit der Strafanzeige. Es ist einfach typisch für die Vertreter der Zeugen Jehovas, sich auf die Gerichte zu beziehen, welche Jahre zuvor von ihnen betrogen wurden. Denn eins ist auch klar: Wäre es tatsächlich eine Gewissensentscheidung eines jeden Einzelnen, der bereit ist, mit dieser Gewissensentscheidung zugunsten einer Blutablehnung Zeuge Jehovas zu werden – was braucht es dann im Ältestenlehrbuch als Rechtskommiteesache vermittelt zu werden wenn jemand doch einer Bluttransfusion zustimmt? Ein Beispiel: Wenn ich Fleisch aus Stallhaltung zubereite bekomme ich doch kein Strafverfahren wegen Misshandlung eines Tieres. Es wird angeboten und es… Weiterlesen »

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