Sollten die Staatsanwaltschaften jetzt die Kirchenarchive beschlagnahmen?

Am 25.09.2018 wurde, anlässlich der Bischofskonferenz in Fulda, die Studie “Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester oder männlicher Ordensangehörige“ offiziell vorgestellt. Es wurden etwa 38.000 Personal- und Handakten aus 27 deutschen Diözesen untersucht und man fand 1.670 konkrete Hinweise auf die Verübung von Sexualstraftaten.

Nach Durchsicht der Studie fordert Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), die zuständigen Staatsanwaltschaften auf, die Kirchenarchive der Diözesen zu beschlagnahmen.

Geheime Unterlagen zum Thema Kindesmissbrauch werden aber nicht nur in der katholischen Kirche unter Verschluss gehalten. Auch unter Zeugen Jehovas gibt es tausende Dokumente zu sexuellen Übergriffen, die vor der Staatsanwaltschaft verborgen werden. Sollte die zuständigen Staatsanwaltschaften hier nicht auch die Archive der WTG beschlagnahmen ?

Die Behörden der meisten Länder sind aber sehr zögerlich, Licht in das dunkle Kapitel dieser Glaubensgemeinschaft zu bringen. Am systematischsten arbeitet zurzeit Australien solche Straftaten auf. Der Untersuchungsausschuss „Royal Commission“ hat in seinem kürzlich erschienenen Bericht eine erschütternde Bilanz gezogen und sieht sich deshalb gezwungen, weitere Untersuchungen durchzuführen.

Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer erheblich ist, denn die Führungsinstanzen in den Gemeinden von Jehovas Zeugen halten Unterlagen über den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen unter Verschluss. Außerdem muss befürchtet werden, dass viele Übergriffe nicht gemeldet wurden. Auch deshalb will die Kommission weitere Untersuchungen anstellen. Sie hat bei den Ermittlungen die Kompetenz von Gerichten, kann aber keine Urteile fällen, so meldete sie aber mehr als 700 Fälle den Behörden.

Erst kürzlich hat die Leitung der Zeugen Jehovas in Holland die Zusammenarbeit mit den Behörden weiterhin abgelehnt und die Bereitschaft, ihre geheimen Unterlagen der Staatsanwaltschaft zu überlassen, verweigert. Es steht der Vorwurf im Raum, Jehovas Zeugen unterstützten die staatlichen Stellen nicht ausreichend bei der Aufklärung von Kindes-Missbrauchsfällen. Auf ihrer Website „JW.Org“ versucht sie diesen Vorwurf jedoch zu widerlegen und behauptet großspurig: Siehe HIER

„Jehovas Zeugen unterstützen die Aufklärungsarbeit zum Schutz vor Kindesmissbrauch“.

Das hört sich erst einmal gut an, doch ihre Argumentation geht in eine ganz andere Richtung,

Zitat: „Seit Jahrzehnten veröffentlichen Jehovas Zeugen Informationsmaterial, das zu mehr Stabilität in der Familie beiträgt. Dazu gehört auch speziell für Eltern gedachtes Material, das erklärt, wie sie ihre Kinder vor Kindesmissbrauch schützen und über Sexualstraftäter aufklären können“

Doch von welcher Art Aufklärung spricht sie hier? Sie führt als Beweis eine lange Liste mit Veröffentlichungen an, in denen sie speziell auf dieses Thema eingeht, und verweist dabei großspurig auf die Höhe der Auflagen ihrer Veröffentlichungen. Der Knackpunkt hier aber ist, diese Art der „Aufklärung“ ist nicht Gegenstand des Vorwurfs ist. Großspurig versichert man zum Schluss:

„Jehovas Zeugen werden auch weiterhin ihren Anteil zur Aufklärung von Eltern und Kindern leisten, damit Familien die Gefahren von Kindesmissbrauch erkennen und ihnen vorbeugen können“. 

Wie gesagt, es geht um die Aufklärung der Missbrauchsfälle und dem Schutz der Opfer, nicht um Aufklärungsarbeit in gedruckter Form für die Eltern. Man benutzt also den Begriff „Aufklärungsarbeit“ und stellt ihn in einen anderen Kontext. Das nennt man geschickte Argumentation, man bringt einen Punkt ein, der für die Erörterung irrelevant ist und nur dazu dient, die Aufmerksamkeit des Lesers von der Schwäche in der Argumentation abzulenken.

Sowohl die katholische Kirche, als auch Jehovas Zeugen räumten ein, dass  es Straftaten sexuellen Missbrauchs in ihren Gemeinden gab. Doch sollte man nicht mehr erwarten, als mit Bedauern solche Straftaten einzuräumen oder auf Aufklärungsschriften zu verweisen?

Man stelle sich vor: Die Mafia würde einen Bericht veröffentlichen, in dem sie einräumt, in den letzten 70 Jahren eine Vielzahl von Verbrechen begangen zu haben. Der Pate entschuldigt sich bei den Opfern und bringt sein Bedauern zum Ausdruck. Er beteuert auch, von nun an dafür zu sorgen, dass sich solche Taten nicht mehr ereignen können, weigert sich jedoch, der Polizei und der Staatsanwaltschaft Zugang zu den eigenen  Archiven zu gestatten. Klingt ziemlich lächerlich, denn natürlich würde die Polizei sofort losmarschieren, um das Mafiaarchiv zu beschlagnahmen.

Ich möchte vorsichtig sein und die Kirchen nicht auf eine Stufe mit der Mafia stellen, jedoch fällt es mir schwer, das Verhalten der Kirchen anders zu bewerten.

Bei dem hier zur Diskussion stehenden Kindesmissbrauch, von dem die katholische Kirche mehr als 6.000 Fälle einräumt, sind sich eigentlich alle einig, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist.

Bei Jehovas Zeugen sieht es nicht besser aus. Wie ein australisches Newsportal schreibt, sind seit 1950 bei den Zeugen Jehovas schon alleine in Australien 1.006 Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauch dokumentiert worden. Doch anstatt die mutmaßlichen Täter bei der Polizei anzuzeigen, seien alle Fälle nur intern behandelt worden. Dem Kommissionsmitglied Angus Stewart zufolge, ist kein einziger Vorfall den Behörden gemeldet worden. Die Leitung der Zeugen Jehovas verhält sich so, als ginge es bei dem Missbrauch um ein irgendwie geartetes ethisches Problem.

Die Kirche veröffentlichte in der Schlusserklärung der Bischöfe u. a.:

“Wir werden mehr als bisher die Begegnung mit den Betroffenen suchen. Für die Aufarbeitungsprozesse, die wir in den Bistümern angehen wollen, brauchen wir die Hilfe der Betroffenen sowie externer Fachleute.”

Ähnliche Aussagen kommen auch von der Leitung der Zeugen Jehovas. Offenbar zählen die Kirchen zu den “externen Fachleuten” nicht die auf Kindesmissbrauch spezialisierten Dezernate von Polizei und Staatsanwaltschaft. Und natürlich bieten die katholische Kirche und die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas auch nicht an, alle bisher bekannten Täter den Ermittlungsbehörden namhaft zu machen.

Die Pflicht der Staatsanwaltschaft, Kindesmissbrauch zu verfolgen

Bei Kindesmissbrauch geht es um schwerste Straftaten, die – wie einzelne Tatbestände des § 176 StGB – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren belegt sind. Die Kirchen haben ihre eigenen Archive, aus denen sich im Zweifel auch eine Vielzahl von Taten ergeben, die (bisher) nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Ausdrücklich ist zum Beispiel durch die „Royal Commission“ neben der Auswertung von Strafverfahren auch von Tätern die Rede, die in vielen Fällen bisher nicht strafrechtlich verfolgt wurden.

Was ein Staatsanwalt zu tun hat, wenn er – selbst aus der Zeitung – von einer Straftat erfährt, die wie hier ein Offizialdelikt ist, ergibt sich aus § 152 Abs. 2 StPO, in dem es heißt:

„Die Staatsanwaltschaft ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Für ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft ist es also nicht erforderlich, dass die Täter schon bekannt sind. Es reicht aus, wenn es “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für Straftaten gibt. Wenn aber eine Institution Kirche selbst einräumt, dass es Kindesmissbrauch auch in den Fällen gegeben hat, die den Verfolgungsbehörden bisher noch nicht bekannt waren, müssen diese Fälle ermittelt werden. 

Beschlagnahmen durchführen

Wenn sich Hinweise auf derartige schwerste Straftaten in den Archivbeständen der einzelnen Diözesen, aber auch in der Hauptverwaltung der Zeugen Jehovas befinden, sollte es selbstverständlich sein, dass die Staatsanwaltschaft, wegen eines bestehenden Anfangsverdachtes derartiger Taten,  Beschlagnahmebeschlüsse beantragt und anschließend die Archive selbst auswertet oder auswerten lässt.

Und gegenüber der Staatsanwaltschaft gilt natürlich auch keinerlei Datenschutz. Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen anfordern. Ebenfalls zwingen auch mögliche Verjährungen zu schnellem Handeln. Ob und in welchen Fällen vielleicht tatsächlich Verjährung eingetreten ist, wird man abschließend erst nach Auswertung der Archive feststellen können.

Erstaunlicherweise zeigen besonders die Parteien mit dem großen „C“, die sich sonst mit der Devise “Null Toleranz” geradezu überschlagen, ausnehmend viel Toleranz gegenüber den christlichen Kirchen. Erfreulich ist, dass nun Bewegung in diese Sache kommt.

Sechs Strafrechtsprofessoren haben bei der Staatsanwaltschaft Paderborn Anzeige „gegen Unbekannt“, wegen Kindesmissbrauch durch Priester im Erzbistum Paderborn, erstattet. Damit muss jetzt die Justiz den Fällen nachgehen, über die das Bistum Ende September informiert hatte.

Wünschenswert wäre, wenn auch Anzeigen „gegen Unbekannt“ in den Reihen der Zeugen Jehovas erstattet würden. Dann müsste die Justiz tätig werden. Man stelle sich die derzeitige Situation vor. Da wurden Gutachterausschüsse gebildet, Untersuchungskommissionen eingesetzt, Akten kopiert und Straftaten aufgedeckt, und das Wenige was passiert, ist, dass Schlagzeilen produziert und tiefe Betroffenheit signalisiert werden, aber kein Täter angezeigt ist.

Die Reaktion der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist immer gleich:  „Wir regeln das schon selber, wichtig ist, dass kein schlechtes Licht auf die Institution fällt.“

Da muss erst eine Gruppe von engagierten Strafrechtsprofessoren tätig werden und Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft in die Gänge kommt.

Man darf gespannt sein, wie die Kirchenleitung oder die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas reagieren werden/würden.

Nach § 258 „Strafvereitelung“ Abs. 1 macht sich strafbar, „ … wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein Anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird.“

Jede Jugendhilfeeinrichtung, jeder Sport- oder Schwimmverein, in dem ein sexueller Missbrauch bekannt wird, bringt diesen schon im eigenen Interesse zur Anzeige. Doch Institutionen, die behaupten Gott zu vertreten, scheinen kein Interesse daran zu haben.

Der Name Gottes – so die Ansicht von Jehovas Zeugen – darf nicht in ein schlechtes Licht geraten.

Es reicht nicht, wenn die betroffenen Herrschaften der Kirchen und Religionsgemeinschaften Betroffenheit signalisieren. Sie müssen ihrer Bürgerpflicht nachkommen, so wie jeder ihrer Anhänger. Tatsache ist, dass gerade bei Jehovas Zeugen in der Vergangenheit, derjenige, der dieser Bürgerpflicht nachkam, mit internen Konsequenzen zu rechnen hatte.

Und auch der Hinweis im Buch für Versammlungsleiter der Zeugen Jehovas ist nicht gerade zielführend, wenn großzügig eingeräumt wird:

„ … es sollte keiner daran gehindert werden Kindesmissbrauch zur Anzeige zu bringen“.

Solche halbherzigen Hinweise grenzen, gemäß §258, an „Strafvereitelung“. Wann wird unsere Justiz in Deutschland tätig? Und warum wird sie nicht von alleine tätig, so wie es ihre Pflicht wäre?

Ich würde mir wünschen, dass auch die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas offiziell gezwungen würde, ihre Unterlagen und Aufzeichnungen über die Straftäter, sowie deren Namen, offenzulegen.

Wie zu lesen war, sind die sechs Jura-Experten erstaunt, wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit mit „dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen” umgehen. Die geltende Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: „Es gibt für die Kirche keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung, wie etwa bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirchen, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen freizuhalten.” 

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Lieber Paul, Du hast in allen Punkten recht. Nur wie soll das gehen, Kirchenarchive der ZJ zu beschlagnahmen, wenn es keine Unterlagen mehr darüber gibt? Am 04.01.2007 wurde ein Brief an die Ältestenschaften verschickt, und wenn sich alle Älteste daran gehalten haben, existiert heute nichts mehr. https://wahrheitenjetzt.de/jehovas-zeugen-systematische-vernichtung-aller-unterlagen-ueber-kindesmissbrauch/ Der einzige Zugriff wäre in der Weltzentrale fern ab des Zugriff unserer Gerichte, aber möglicherweise nicht einmal dort selbst, sondern wie ich vermute, bei den wie es in der Erklärung der DSGVO steht, “zusammenarbeitenden Organisationen“. Wer das ist wird wohl nie genannt werden, denn auch in der Umsetzung der DSGVO wurde dieser Fakt… Weiterlesen »

Wildblume@RoKo

Hallo, guten Abend RoKo. In mir ist die Hoffnung aufgekeimt, dass vielleicht ein Ältester mit Gewissen Unterlagen zurückhielt…..Dein obiger Brief existiert ja auch noch, jedenfalls virtuell…..man kann sich’s ja mal wünschen, die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stibt……. 😉

Gute Besserung, RoKo! Habe vorletzte Woche so ein Spritzendings ins Knie bekommen….autsch…so “Drogen” sind schon was schönes, nicht wahr…?

Schönen Abend Euch

Es winkt die Wildblume

Lieber Autor Paul, Dein Satz “es ist erstaunlich, wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit mit dem Anfangsverdacht schwerer Straftaten umgehen” drückt auch meine Meinung aus. Presse und Fernsehen berichten kurz darüber, der Papst entschuldigt sich, und man geht zur Tagesordnung über.  Keine aufgebrachten Leserbriefe und kein Aufschrei in den “sozialen Medien”. Jeder Fledermausstandort, der von einer Baustelle bedroht ist, erregt mehr Aufsehen und mehr Widerstand in der Öffentlichkeit. Und was mich ebenfalls verwundert, ich habe noch nie gehört, daß ein oder eine ehemaliger ZJ dies nachträglich zur Anzeige brachte. Mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung, wohlgemerkt auch ohne Zeugen und ohne… Weiterlesen »

Naja davon angesehen, halten einige Älteste bzw auf jeden Fall der mit dem ich gesprochen habe dieses Verhalten gut und zwar besser es intern zu regeln als es an die Staatsanwaltschaft zu geben.

Hallo Paul Wenn sich Hinweise auf derartige schwerste Straftaten in den Archivbeständen der einzelnen Diözesen, aber auch in der Hauptverwaltung der Zeugen Jehovas befinden, sollte es selbstverständlich sein, dass die Staatsanwaltschaft, wegen eines bestehenden Anfangsverdachtes derartiger Taten,  Beschlagnahmebeschlüsse beantragt und anschließend die Archive selbst auswertet oder auswerten lässt. Dem kann man grundsätzlich nur zustimmen. Ein Problem ist dabei die Beschaffung der zu Papier gebrachten Informationen. Da es keine Zeugen für den Missbrauch der Kinder gibt, bestehen die Informationen größtenteils aus Geständnissen, nicht aufgrund von hohen Strafandrohungen, sondern weil jemand ein schlechtes Gewissen hatte. Wer würde denn auch bei einem schlechten… Weiterlesen »

RTL Nieuws Polizeirazzien im Hauptbüro und in Königreichssälen der Zeugen Jehovas in den Niederlanden wegen Kindesmissbrauch. Polizeirazzien im Hauptbüro und in Königreichssälen der Zeugen Jehovas in den Niederlanden wegen Kindesmissbrauch Die Polizei drang am 19. November im Rahmen einer umfassenden Untersuchung wegen sexuellen Missbrauchs in drei Gebäude der Zeugen Jehovas ein, in der Hauptverwaltung in Emmen und in zwei Königreichssälen. Darüber hinaus wurden vier Häuser durchsucht. Die Polizei suchte nach internen Rechtskomitee-Akten. Grund sind mehrfache Erklärungen von Opfern sexuellen Missbrauchs gegen Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es derzeit neun Sexualdelikte, an denen (ehemalige) Mitglieder… Weiterlesen »

Wildblume@OpaKlaus Hallo lieber OpaKlaus meine Güte, eine Analytiker durch und durch. Das gibt Dir Sicherheit? Nun ja, auch Frauen können analysieren, ohne Frage. Mein himmlischer Vater hat sich aber was dabei gedacht, als er männlich und weiblich erschuf. Es sollte sich ergänzen. Und so sind Frauen deutlich stärker auf der Gefühlsschiene unterwegs. Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist auch gut so, denn schließlich sind wir erste Bezugsperson für unsere Kinder. Bei jedem Mucks des Neugeborenen, ist sie aus dem Schlaf heraus alarmiert, während der Gatte daneben seelenruhig weiterschnarcht. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Was ich damit sagen will? Man… Weiterlesen »

Ihr kennt ja meine grundlegende Sichtweise; Die Bibel ist mein Schwert. Kindesmissbrauch ist aber eine Straftat. Und ich denke persönlich, es spielt keine Rolle, von wem sie verübt wurden. Von atheistischen Einzeltätern, oder von welcher Gruppe sie durch Anweisungen gedeckt werden. Sie ist und bleibt eine verächtliche Straftat. Diese Straftaten sollten IMMER aufgedeckt werden, ganz egal wer sie begangen oder begünstigt hat. (Es liegt auf der Hand und dabei sollte NIE vergessen werden, dass nicht ALLE ZJ oder auch katholische Priester Kinderschänder sind.) Deshalb ist es in meinen Augen gut, dass sich die Justiz um Aufklärung bemüht und der Sache… Weiterlesen »

Als Leser und Mitschreiber hier ich noch mal. Ich kann die Freude verstehen und nachvollziehen. So auch die Freude und die Entrüstung unseres Ede. Und wie es bei Emotionen oft vorkommt, “schießt man so im Tee voller Elan und Power dann am Ziel vorbei”. Bitte entschuldigt diesen Ausdruck, darum in ” “. Ich will die Situation nüchtern betrachten.   Natürlich finde ich es auch gut, wie der Bericht RTL Nieuws aussagt, die rechtsstaatliche Gewalt [endlich] eine Kirche mit ihrem Sonderstatus und Schutzrecht vielleicht vergl. mit der Unverletzlichkeit der Wohnung infolge eines richterlichen Durchsuchungsbefehls das Kirchenhaus der Zeugen Jehovas (den etwas… Weiterlesen »

Liebe Schwestern und Brüder, am Montag geht mein Papa in einen Kurzurlaub. Ich bin am Ende meiner Kräfte. Heute Nacht ist er gefallen und sitzt jetzt im Rollstuhl, weil ihn seine Beine nicht mehr tragen wollen. Zwei starke Männer von der freiwilligen Feuerwehr waren nötig um ihn wieder auf die Beine zu bringen und ins Bett zu legen. Mein Bruder hilft mir gerade seit 8:00 Uhr in der Not. Trotz Pionier, ZJ und total überfordert. Aber er ist da um seinen Vater zu ehren. Hochachtung vor ihm und seiner Frau. Ich möchte mich jetzt bei Euch etwas abmelden. Ich brauche… Weiterlesen »

 
Lieber Boas Ich mich möchte mich den guten Wünschen von allen Anderen anschliessen. Sie mögen dir Kraft geben und Dir versichern, dass wir alle an dich denken, weil wir uns mit Dir verbunden fühlen. Möge es sich bewahrheiten, dass die Worte von Paulus an Philipper sich auch an Dir, deinem Papa und deinem Bruder mit Frau erfüllen mögen
DURCH DEN , DER MICH STARK MACHT, KANN ICH IN ALLEM BESTEHEN (Phil 4:13)
Noomi
 

 

 
Lieber Roko Du hast eine
gute Lösung auf die Frage von Störti gefunden. Danke dafür.
 
Bevor ich deine Antwort
gelesen, habe sind mir folgende Gedanken durch den Kopf: Gottes Heils-Plan für
die Menschheit war von Anfang an klar. 1.Mo 3:15. Oft gebrauchte er Menschen um
seinen Plan zu verwirklichen. Doch Gottes Willen stellt sich immer wieder Satan
entgegen. Vielleicht hat er auch in Bezug auf David wieder mal dazwischen
gefunkt. Doch wir wissen Gottes Macht kann sich niemand entgegen stellen auch Satan nicht!
Noomi

 

 
 
 

 

NEWS
Kindesmissbrauch in den 6 Uhr Nachrichten – Polizei und Vertreter der Justiz durchsuchten das Zweigbüro, zwei Königreichssäle und vier Wohnungen der Zeugen Jehovas in den Niederlanden
Es werden derzeit 9 Fällen von Missbrauch untersucht, in den ZJ oder ex-ZJ verwickelt sind. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Justiz zu einem vergleichbaren Vorgehen in einer religiösen Gemeinde oder Kirche gezwungen war. Der Niederländische Justizminister unterstützt das Vorgehen ausdrücklich.

… und wie reagieren Jehovas Zeugen? Wie immer mit den gleichen leeren Worthülsen

Das Video finden Sie auch auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=nFqu_bldTOo

Ist die Anweisung an die Ältesten schon raus, alle Unterlagen zu vernichten? Natürlich nur wegen Datenschutz und zum Schutz der Opfer… und nicht, weil man seit Jahren von Ältesten darauf hingewiesen wurde, dass die Vorgehensweise nicht biblisch ist… und nicht, weil man den Opfern schallende Ohrfeigen gibt und sie sogar ausschließt.

Und  sitzen sie jetzt drin und fühlen sich wie die armen Verfolgten 🙁

Und keiner wacht auf… wie traurig 🙁

Hallo Gerd Fragen über Fragen, die Du da vor drei Tagen gestellt hast.. Du schreibst “wird Saul von Samuel als der der gotterwählte König erkannt.. letztlich gegen Gottes Willen durch das Los bestimmt..” Das war nicht gegen Gottes Willen, Sprüche 16:33 erklärt:”Das Los wird in den Schoss geworfen; aber es fällt, wie der Herr will.” Zum Passah: Am 14. Nisan (1. Tag) wurde das Passah-Lamm gegessen. 15. Nisan (2. Tag) wurde das Friedensopfer gegessen. Beides nannte man Passah. Zu den angeblichen Widersprüchen in den Evangelien (1 oder 2 Blinde, 1 oder 2 Besessene) sollten wir auch folgendes beachten: Im Ganzen… Weiterlesen »

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