Offener Brief an den Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit

Die Praxis der Ächtung der Zeugen Jehovas schränkt die Religionsfreiheit ein! Offener Brief

3. Dezember 2020

Sehr geehrter Herr Grübel,

mit großem Interesse haben wir vom Verein JZ Help e.V. die Vorstellung Ihres Berichtes im Bundestag zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit verfolgt. Wenn die Religionsfreiheit in einem Land verletzt wird, so haben Sie dargelegt, müssen wir aktiv werden:

«Wir müssen hinschauen, wir müssen laut aufschreien, wenn die Religionsfreiheit verletzt wird, wir müssen Bündnisse schließen und wir müssen handeln.»

 

Sie haben in Ihrer Rede ausgeführt, wie wichtig es ist, dass Menschen ihre Religion wechseln oder verlassen können:

«Das Recht auf Konversion ist quasi der Kern der Religionsfreiheit, nämlich die Chance, meine Religion aufzugeben oder zu wechseln.»

Genau das ist getauften Zeugen Jehovas nicht möglich. Dies haben Giulia Silberberger und ich im März 2019 in einem Gespräch mit Ihnen erläutert: Getaufte Mitglieder der Religionsgemeinschaft haben nicht die Möglichkeit, die Religion zu verlassen, ohne Gefahr zu laufen, auch von den allernächsten Familienmitgliedern und engsten Freunden geächtet zu werden. Die Praxis der Ächtung unterläuft damit das Recht von (Ex-)Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit. Dies wurde 2019 auch von einem Schweizer Gericht so beurteilt (s. Gerichtsurteil und Zusammenfassung des Urteils), das Urteil ist rechtskräftig:

«Grundsätzlich gibt es also diese Praxis der Ächtung […].» (S. 23). […] «Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. […] Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt (vgl. act. 12/12/34 und 12/12/2).» (S. 24)

Praktiken, die gegen das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit verstoßen, müssen nicht nur im Ausland angeprangert, sondern auch im eigenen Land verboten werden. Als Beauftragten für Religionsfreiheit bitten wir Sie, hinzuschauen und zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Spiess
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von JZ Help e.V.

 

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52 Kommentare
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Vor über einem Jahr gab es also ein Gespräch. Scheint ihn nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Wenn von Religionsfreiheit die Rede ist, ist damit immer die Freiheit der Religionsgemeinschaft gemeint, unbelästigt und unüberwacht vom Staat die eigene Anhängerschaft schlimmstenfalls drangsalieren zu dürfen, ohne dafür etwas auf die Patschehändchen zu bekommen. Wer sich dummerweise auf eine Religionsgemeinschaft einlässt ist halt selber schuld und muss halt die Konsequenzen tragen, so der allgemeine Konsens der Entscheidungsträger. Religion ist halt Privatsache, und daher vom Staat tunlichst in Ruhe zu lassen, nachdem man ihr Privilegien in den A…, äh, Hintern geschoben hat. Das ist der… Weiterlesen »

Last edited 3 Jahre zuvor by Ottonio

Leider wird dort wo das Geld regiert fast nichts unternommen! Schön wäre es wenn dieser Herr Grübel von der CDU dennoch etwas gegen die ZJ Org. in Selters unternehmen würde! Auf Politiker ist manchmal kein Verlass!
Gruss José

Würde von staatlicher Seite tatsächlich ein Verbot auf Ächtung ehemaliger Religionsmitglieder ausgesprochen werden (vielleicht sogar mit Androhung der Aberkennung des Körperschafts-Status) und dieses auch überwacht und geahndet werden, würden sich sehr, sehr schnell Massen von noch hadernden und zaudernden Zeugen Jehovas von dieser versklavenden und einschüchternden Religionsgemeinschaft lösen. Jehovas Zeugen bestehen ja zu einem großen Teil aus Familien, ja ganzen Clans.
Eine solche Anordnung müsste nur durch die Massenmedien in genügendem Maße publik gemacht werden.

Last edited 3 Jahre zuvor by www.Christusbekenner.de

Im Gesetzbuch steht: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Durch den Ausschluß und die damit verbundene Ächtung wird die Würde dieser Person eindeutig mit Füßen getreten. Hier macht sich die WTG strafbar und gehört somit auf die Anklagebank.
Im übrigen möchte ich nicht mit Markus verwechselt werden, der mir hier vor Jahren meinen Nick gestohlen hat Hätte sich weiterhin Fränkie oder so ähnlich nennen sollen.- Deshalb: Markus 1

Hallo zusammen! Ich kann nicht glauben was ich hier lese! Extremistischer geht es wohl nicht. Richtig, man kann nicht genug vor dieser amerikanischen FIRMA und deren Anhänger warnen! Viele dieser Anhänger haben offensichtlich verlernt sich selber zu reflektieren.    Edelmuth das Synonym für: Beteutung: Selbstlosigkeit BEISPIELE: aus Edelmut handeln seinen Edelmut beweisen jmdn. durch seinen Edelmut entwaffnen, beschämen sich an jmds. Edelmut wenden Etymologie edel · Edelmut · edelmütig · Edelmütigkeit · Edelstein · Edelweiß edel Adj. ‘von adligem Stande, vortrefflich’… In der Ausgangsbedeutung ‘von vornehmer Herkunft’ durch adlig (s. d.) verdrängt, wird edel bereits im Mhd. und besonders im… Weiterlesen »

Seufz…keiner der christlichen Kommentarschreiber machte sich die Mühe diesen sogenannten Johannesbrief zu zitieren…also was steht hier geschrieben? Warnung vor Irrlehrern7Denn viele Verführer sind in die Welt hinausgegangen, die nicht bekennen, dass Jesus Christus im Fleisch gekommen ist. Das ist der Verführer und derAntichrist. 8Seht euch vor, dass ihr nicht        verliert, was wir erarbeitet haben, sondern vollen Lohn empfangt. 9Wer darüber hinausgeht und bleibt nicht in der Lehre Christi, der hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, der hat beide, den Vater und den Sohn. 10Wenn jemand zu euch kommt und bringt diese Lehre nicht, nehmt ihn nicht auf in euer… Weiterlesen »

Sehr aufmerksam habe ich eure Kommentare gelesen und hier nun meine Gedanken: Weshalb schreibt ihr nicht an euren Bundestagsabgeordneten ,mit der Bitte um Klärung, weshalb die WTG Art.1.1 des GG mit Füssen treten darf?Art.2 GG sagt folgendes (auszugsweise)   Art 2 Abs.1(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ….. Fragt euren Abgeordneten, weshalb die WTG ungestraft gegen Art.2 verstossen darf? Art.3 Abs 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Art… Weiterlesen »

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