Das Kontakt- und Umgangsverbot der Zeugen Jehovas

Wie wurde dieses, vom Zweigkomitee, Zentraleuropa gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin und dem Bundesverfassungsgericht, dargestellt?

Jehovas Zeugen sind der Auffassung, dass es sich bei dem Kontakt- und Umgangsverbot mit Ausgeschlossenen und Ausgetretenen um die Befolgung biblischer Gebote, also um einen Akt des Gehorsams und der Loyalität Jehova gegenüber, handelt. Trifft das zu?

Folgende Bibelstellen werden als theologische Grundlage angeführt:

– Sprüche 13,20:„ … wer sich aber mit den Unvernünftigen einlässt, dem wird es schlecht ergehen.“

– 1. Korinther 15,33:„Lasst euch nicht irreführen. Schlechte Gesellschaft verdirbt nützliche Gewohnheiten.“

– 1. Korinther 5,11-13:„Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen“. 

– 2. Petrus 2,20-22:  22: „Der Hund ist zum eigenen Gespei zurückgekehrt und die gebadete Sau zum Wälzen im Schlamm.“

– 2. Johannes 9-11: „Jeder, der vorausdrängt und nicht in der Lehre des Christus bleibt, hat Gott nicht. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn niemals in euer Haus auf, noch entbietet ihm einen Gruß“. 

Lässt sich aus diesen Texten das Kontaktverbot, wie es innerhalb der „Organisation Jehovas“ gehandhabt und umgesetzt wird, rechtfertigen?

An dieser Stelle kommt man nicht umhin, sich über die Rolle, Stellung und Funktion der Rechts- und Berufungskomitees, die in den Versammlungen, in Fällen schwerer Sünde, wie „Ehebruch, Homosexualität oder Abtrünnigkeit, eingesetzt werden, Gedanken zu machen. (Organisiert-Buch, Auflage 2015, S. 138, Absatz 21)

Diese Rechts- und Berufungskomitees entscheiden darüber, wer als “Ausgeschlossener” oder “Abtrünniger” gilt. Nach dem Statut der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas werden Rechtskomiteeverfahren, auf der Grundlage des religionsgemeinschaftlichen Rechts, durchgeführt. (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 StRG vom 27.05.2009)

Es liegt auf der Hand, dass das „religionsgemeinschaftliche Recht“ mehr beinhaltet, als die zuvor erwähnten Bibelstellen. Nach Abs. 4 der Präambel des StRG, beinhaltet es das, von der Leitenden Körperschaft vermittelte, Verständnis der biblischen Lehre, sowie den Aufbau (Gliederung) und die Wirkungsweise der Religionsgemeinschaft (Matthäus 24:45-47).

Hierin eingeschlossen sind die, in Briefen und Publikationen veröffentlichten oder mündlich durch die Leitende Körperschaft übermittelten, Anleitungen. Werden diese Anleitungen allen Verkündigern bekannt gegeben? Die Briefe an die Ältesten und das Ältestenbuch („Hütet die Herde Gottes“) enthalten zwar die entscheidenden Regelungen, Richtlinien und Weisungen, doch über deren Inhalt werden Verkündiger, die keine Ältesten sind, offiziell nicht informiert, ja, es ist ihnen sogar verboten, diese zu besitzen oder zu lesen! Bestimmte Informationen und Briefe werden nur den Ältesten zugänglich gemacht.

Ich kann es mir hier ersparen, die umfangreiche Literatur der Wachtturm-Gesellschaft und die zuvor genannten Bibelstellen zu kommentieren, denn allein aus dem Umstand, dass straf- und disziplinarrechtliche Regelungen vor den (potentiell) Beschuldigten geheim gehalten werden, wird schon deutlich, dass das, von den Zeugen Jehovas praktizierte Umgangs- und Kontaktverbot, keine wirkliche Grundlage in der Heiligen Schrift haben kann. Vielmehr ist es eine Folge des übersteigerten Wahrheits-, Absolutheits- und Exklusivitätsanspruchs und der damit verbundenen Bibelauslegung der Leitenden Körperschaft.

Eine persönliche Entscheidung

Die Gültigkeit, der Nutzen und die Notwendigkeit der biblischen Hinweise, zu Fragen des Kontakts und Umgangs zu „Sündern“, soll hier nicht in Frage gestellt werden. Nur hat darüber der mündige Christ, nach seinem Gewissen, persönlich zu entscheiden und muss dafür auch persönlich Rechenschaft ablegen (Röm. 14,12).

Die Leitende Körperschaft, das Zweigkomitee und die Ältesten glauben  allerdings, unter Bezugnahme auf Hebräer 13:17, ein weit reichendes Umgangsbestimmungsrecht über die Verkündiger zu haben. Damit überschreiten sie jedoch bei weitem ihre Kompetenzen als Hirten und Diener.

Hinzu kommt, dass sämtliche Rechtskomiteeverhandlungen unter Ausschluss der  Öffentlichkeit durchgeführt werden. Kein Verkündiger kann also einigermaßen objektiv wissen, entscheiden oder beurteilen, ob der Ausgeschlossene oder Ausgetretene wirklich ein „Unvernünftiger“ (Sprüche 13:20), „schlechter Umgang“ (1. Korinther 15:33), „ein Hurer oder ein Habgieriger oder „ein böser [Mensch]“ (1. Korinther 5:11-13) ist. Ob er “wieder in die Befleckungen der Welt verwickelt und [davon] überwunden wurde” (2. Petrus 2:20) oder gar ein „Abtrünniger“ ist, der “nicht in der Lehre des Christus bleibt, und diese Lehre nicht bringt” (2. Johannes, Verse 9-10).

Der Grundsatz der Öffentlichkeit

Daraus wird deutlich, dass die, von den Ältesten einberufenen Rechts- und Berufungskomitees, biblischen Vorbildern nicht entsprechen, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese nicht-öffentlich tagten und verhandelten. Der Gerichtshof, unter dem Gesetzesbund, tagte und verhandelte am „Stadttor“, einem öffentlichen Platz (5Mo 16:18; 21:19; 22:15, 24; 25:7; Ru 4:1). Dass es in der christlichen Ära üblich war, Rechtsverfahren stets nicht-öffentlich durchzuführen – dafür gibt es jedenfalls keine biblischen Belege.

In der deutschen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit, von dem es Ausnahmen gibt, z. B. wenn berechtigte Interessen von Kindern berührt sind. Die Komiteeverhandlungen genügen damit auch nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Rechts- und Berufungskomitees sind vielmehr neuzeitliche Erscheinungsformen der mittelalterlichen Inquisitionsgerichte, einschließlich „hochnotpeinlicher Befragung“.

Dennoch fordert die Leitende Körperschaft von allen Zeugen Jehovas, persönliche Kontakte und Umgang, mit Personen, die von einem Rechtskomitee aus der Versammlung ausgeschlossen wurden, aufzugeben und einzustellen. Auf enge Freundschaften und Familienbande wird, unter Hinweis auf die „Loyalität zu Jehova“ und die „Reinerhaltung der Versammlung“, keine Rücksicht genommen.

Nur im Falle häuslicher Gemeinschaft, wenn Minderjährige betroffen sind oder dringende Familienangelegenheiten es erfordern, werden – sehr eingeschränkt – gewisse Ausnahmen zugelassen. Doch diese Ausnahmen werden sehr selten erwähnt. Meist wird nur betont, dass die Beachtung der Kontaktverbote ein zwingend zu befolgender Akt der Liebe ist. Das wurde auch auf dem Regionalkongress der Zeugen Jehovas 2018, „Sei mutig!“ nicht anders behandelt.

Regionalkongress 2018 in Frankfurt

Als Schlussredner, auf dem diesjährigen, in Frankfurt am Main, durchgeführten Kongress, fungierte diesmal Thomas Fiala, ein von der Leitenden Körperschaft ernanntes Glied des Zweigkomitees, der damit Teil der gesetzlichen Vertretung der Religionsgemeinschaft ist. Erstaunlich ist,  wie er sich, auf diesem Kongress, zu den bestehenden Kontakt- und Umgangsverboten zu Ausgeschlossenen, äußerte.

Seine Einlassung zu diesem Thema, klingt so ganz anders als das, was er als Glied des Zweigkomitees und damit als Teil der gesetzlichen Vertretung der Religionsgemeinschaft, dem Oberverwaltungsgericht Berlin, zur Beantwortung dieser Frage, mitgeteilt hat. Darauf werden wir  später noch näher eingehen.

Zunächst zu dem, was er auf dem Kongress vertrat: Am Samstag, den 04.08.2018 referierte er, in der Zeit von 16.15 bis 16.50 Uhr, zu dem Thema: „Mutig, aber nicht zu selbstsicher“. Unter Bezugnahme auf Jeremia 17:5, führte er aus, dass jemand, der auf sich selbst vertraut, verflucht ist, sich von Jehova abwendet und ein Abtrünniger ist.

Den Gedanken führte er am 05.08.2018, in der Zeit von 14.50 Uhr bis 15.50 Uhr, in der Schlussansprache, unter dem Motto: „Mit uns sind mehr als gegen uns“ , fort. Er griff auf die Geschichte um König Asa zurück und stellte die Frage, wie wahre Christen heute seinem Gehorsam nachahmen können. Dabei erwähnte er auch, dass Asas Großmutter eine Götzendienerin und somit eine Abtrünnige war. Asa habe jedoch für Jehova gestritten, seine Großmutter gemieden und keinerlei Kontakt zu ihr gepflegt.

Genauso müssten wahre Anbeter Jehovas heute handeln, auch wenn dies in der Familie zu einem Loyalitätskonflikt führe. Denn, so führte er wörtlich aus: „Die Interessen Jehovas stehen immer über den Interessen der Familie!“ Damit hat er ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es von den Kontakt- und Umgangsverboten, gegenüber Ausgeschlossenen, insbesondere bei sog. Abtrünnigen, keine Ausnahmen gibt, auch wenn dies die Familie betrifft. Er ließ diesen Satz auch so, ohne Ausnahmen, z. B. für die sogenannte Klein- oder Kernfamilie, stehen.

Hier einige Beispiele von betroffenen Zeugen Jehovas, die zeigen, dass diese Anweisungen der WTG, von den Ältesten der Versammlungen und auch von Zeugenfamilien, genauso streng angewandt und umgesetzt werden, auch wenn es zu absurden Situationen führt:

“Eine (Noch-) Zeugin Jehovas, aus der Nähe von Bremen, berichtete: “Meine Schwester Maria hat die Gemeinschaft offiziell (Brief an die Ältestenschafft) verlassen. Die Folge ist, dass sie, auf Anweisung der Versammlungsältesten, von einem Großteil meiner Familie geschnitten wird. (Gehört meine Schwester nicht auch zur Kernfamilie, liebe WTG ?)

Ich dagegen habe mich nur von der Org. „zurückgezogen“, bin also nicht offiziell ausgetreten. Aber meine Eltern wissen, dass ich die Org. und ihre Lehren ablehne. Mit mir pflegen sie weiter Kontakt.

Zur Beerdigung meiner Oma wurde meine „abtrünnige“ Schwester nicht mit eingeladen. Sie stand abseits von der Trauergemeinde. Ich stellte mich demonstrativ zu ihr und ging auch nicht zur Familientrauerfreier.”

 

Ein ungetaufter Jugendlicher aus dem Raum Münster:

“Mein Name ist Max. Mein Bruder ließ sich zur Freude meiner Oma, einer hundertprozentigen Zeugin, mit 15 Jahren taufen. Meine Oma war stolz auf meinen Bruder, er durfte nun sogar das Mikrofon herumreichen. Mit 19 Jahren lernte er ein nettes Mädchen aus “der Welt” kennen. Die Probleme begannen. Er war nicht bereit, seine Liebe aufzugeben und es kam auch zu sexuellen Kontakten. Er wurde ausgeschlossen.

Seitdem ist er für meine Oma gestorben. Sie besucht meine Eltern nicht, wenn ihr Enkel zu Hause ist.

Ich dagegen habe auch eine Freundin, bin aber nicht getauft. Ich habe keinen Stress in der Versammlung, wenn ich diese mal, meinen Eltern und meiner Oma zuliebe, besuchen sollte. Mich besucht auch meine Oma bei meinen Eltern. Ist das nicht verrückt?”

Ein Ehepaar aus dem Raum Bielefeld  Westf.:

“Mein Mann und ich haben uns schon einige Jahre von der Versammlung zurückgezogen. Mein Vater, ein Ältester, bat mich,  keinen offiziellen Austritt zu vollziehen. Er dürfte dann keinen Kontakt mehr mit mir haben und könnte sein Ältestenamt verlieren, wenn er weiter den Kontakt zu mir aufrechthielte. Ich wäre doch nur noch die Einzige aus der Familie, die ihm geblieben sei, meine Mutter ist schon verstorben. Er hat furchtbare Angst, alleine zu bleiben, ohne Kontakt zu seiner Familie.

Ab und zu versucht er, mich zu motivieren, in die Versammlung zu kommen, damit die Brüder sehen, dass seine Tochter noch nicht verloren ist. Besonders zum Gedächtnismahl und zum Sondervortrag   tue ich ihm den Gefallen.

Einmal habe ich ihn sogar mal wieder im Dienst begleitet. Wir haben einen Rückbesuch bei einer Familie gemacht, die wir schon, als ich noch Kind war, mit ihm besucht hatten (vor 40 Jahren). Es war für mich eine schlimme Erfahrung, zu hören, wie er immer noch dieselben Sprüche und Argumente verwendete und nicht merkte, dass die Leute nur aus Höflichkeit zuhörten. Solche absurden Blüten bringt die Angst vor einem Kontaktabbruch mit sich.”

Der Kampf um die Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“

Doch was behauptete die Kirchenleitung der Zeugen Jehovas dreist, als sie vor Gericht darum stritt, als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannt zu werden? Um als rechtstreu zu gelten, musste die Religionsgemeinschaft beweisen,  dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht und dieses in keiner Weise in Frage stellt oder aktiv gefährdet. (Art. 6 Abs. 1 GG) (BVerwG, Urteil vom 17.05.2001 – 7 C 1.01, Orientierungssatz – nach juris)

Wie wurde nun das Kontakt- und Umgangsverbot, durch die Kirchenleitung der Zeugen Jehovas, vor Gericht dargestellt? Zur Beantwortung dieser Frage empfiehlt es sich, zuerst einmal zu lesen, was das Oberverwaltungsgericht Berlin, in seinem Urteil vom 24.03.2005 bzw. 02.12.2004 (Az.: OVG 5 B 12.01, Rd.-Nrn. 39-40 – juris), zu dem Vorbringen der Wachtturm-Gesellschaft geschrieben hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat, wie es scheint, die Darstellung der WTG, zu dieser Frage, eins zu eins übernommen, Zitat:

„Bei einem Ausschluss bleibt die Familie (gemeint ist die Kleinfamilie, also Ehegatten und minderjährige Kinder) intakt.“

„Die Klägerin (Die WTG) stellt nicht in Abrede, dass sie im Falle des Austritts/Ausschlusses eines Mitgliedes ihrer Gemeinschaft empfiehlt, dieses zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen. Für den Bereich der Familie aber, der nach Art. 6 Abs. 1 GG Gegenstand staatlichen Schutzes ist, bestreitet sie derartige Handlungsanweisungen oder Empfehlungen.

Ihren im Verlaufe des Verfahrens abgegebenen und durch eigene Literatur belegten Erklärungen entspricht es vielmehr, im Falle des Ausscheidens oder Ausschlusses eines solchen engen Familienmitglieds lediglich keine “geistige Gemeinschaft” im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas mehr zu pflegen, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens aber weiterhin “in Liebe loyal miteinander umzugehen”.

Nach dieser Darstellung hält sich die Klägerin auch im „Umgang mit “Abtrünnigen” in den Grenzen dessen, was ihr die Verfassung abverlangt … „“

Was wird hier also behauptet?

Die „Klägerin“, das Zweigkomitee der Zeugen Jehovas in Deutschland,  „stellt nicht in Abrede“, dass sie den Zeugen „empfiehlt“, keinen Umgang mehr mit einem Mitglied zu pflegen, wenn es ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde. Stimmt diese Aussage mit der Gemeindepraxis überein?

Der Duden definiert „empfehlen“ als: „ … jemandem etwas als vorteilhaft, geeignet, zuverlässig vorzuschlagen; jemandem raten, sich zu etwas zu entscheiden“. Damit ist klar, dass es sich beim Empfehlen zwar um etwas handelt, das von dem, der etwas empfiehlt, gewünscht wird, dass es aber dem, der die Empfehlung bekommt, selbst überlassen bleibt, ob er sich an diese Empfehlung hält oder nicht. Das hat ein Zweigkomitee-Mitglied sogar in der Verfassungsbeschwerde, gegen die ablehnende Entscheidung des Landes Bremen, so vorgetragen. Auch hierzu sollte man einmal lesen, was das Bundesverfassungsgericht selbst in seinem Beschluss, vom 30.06.2015 (2 BvR 1282/11, Rd.-Nrn. 49-50 – juris), zu diesem Vortrag geschrieben hat:

„Soweit eine Gefährdung von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) durch angeblich von der Beschwerdeführerin ausgesprochene Kontaktverbote zu ausgeschlossenen oder ausgestiegenen Familienmitgliedern behauptet werde, habe eine Gefährdung der “Kernfamilie”,  also der Verbindung zwischen Eltern und ihren im Haushalt lebenden Kindern, im Erstverleihungsverfahren nicht festgestellt werden können. Bezüglich der weiter gefassten “Begegnungsgemeinschaft” bestehe ebenfalls kein weiterer Aufklärungsbedarf, weil die Beschwerdeführerin in den hier fraglichen Fällen unter Berufung auf ihr biblisches Selbstverständnis lediglich empfehle, die Kontakte zu ausgeschlossenen Familienmitgliedern auf das Nötigste zu beschränken.”

Dabei handele es sich um eine unverbindliche Empfehlung, über deren Umsetzung und Intensität jedes einzelne Mitglied selbst zu entscheiden habe. Sanktionen bei einem den Empfehlungen widersprechenden Verhalten seien nicht vorgesehen. 

Was hier, etwas gestelzt, im Juristen- oder Beamtendeutsch verklausuliert gesagt wird, ist folgendes: Die Empfehlung, mit Ausgeschlossenen und Ausgetretenen keinen Umgang zu haben, ist unverbindlich. Das heißt, wer sich an diese Empfehlung nicht hält, wird nicht bestraft, gerügt oder zurechtgewiesen. Bei Ausgeschlossenen oder ausgetretenen Verwandten besteht erst gar keine Empfehlung, sondern nur soweit es die Anbetung Jehovas („geistige Gemeinschaft“) betrifft. Dann dürfte es eigentlich bei  Zeugen, von denen einer austritt, ausgeschlossen oder abtrünnig wird, keine Probleme geben. Ebenso, wenn erwachsene Kinder oder Eltern ausgeschlossen werden, ändert dies dann nichts an den bestehenden Familienbanden. Bei ausgeschlossenen Freunden, mit denen man nicht verwandt ist, könnte man auch “selbst entscheiden”, ob und wieviel Umgang man mit diesen pflegt. So könnte man jedenfalls meinen!

Trifft das jedoch tatsächlich zu?

Dass dies in Praxis ganz anders gehandhabt wird, zeigen die vielen Erlebnisse von Personen, die in solch einer Situation standen. Solche Brüder sind Bespitzelung und Beobachtung ausgesetzt. Die Versammlung wird massiv unter Druck gesetzt und aufgefordert, auch “abtrünnige Familienmitglieder“ zu meiden und den Kontakt abzubrechen.

Man könnte an dieser Stelle auch eine ganze Reihe Wachtturm-Literatur anführen und zitieren, um nachzuweisen, dass dies eben gerade nicht der Fall ist. Stellvertretend für alle diese, sei nur auf zwei Zitate, aus dem eigentlichen und geheimen, schon erwähnten Gesetzbuch der Zeugen Jehovas “Hütet die Herde Gottes”, auf das normalerweise nur ernannte Älteste zugreifen können, verwiesen:

  • „6. Wenn von Brüdern oder Schwestern bekannt ist, das sie ungebührlichen Umgang mit einem Verwandten haben, der nicht bei ihnen wohnt und ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, sollten Älteste mit ihnen reden und sie anhand der Bibel ermahnen.”
  • “Die Ältesten können mit ihnen Folgendes durchgehen: Gottes-Liebe-Buch, Seite207 bis 209, den Wachtturm vom 15. April 1988, Seite 26 bis 30 oder den Artikel „Christliche Loyalität bekunden, wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist“ in Unserem Königreichsdienst für August 2002.”
  • “Steht fest, dass das Verhalten gegen den Zweck eines Gemeinschaftsentzugs verstößt und dass der Betreffende nicht auf die Ermahnung hört, eignet er sich nicht für Vorrechte in der Versammlung, die nur vorbildlichen Verkündigern eingeräumt werden. Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.“ (S. 116)
  • „Kapitel fünf „Wann ein Rechtskomitee gebildet werden sollte …“

„9. Dreistes, zügelloses Verhalten …“

„10. Bei Folgendem kann es sich um dreistes Verhalten handeln, wenn der Missetäter … Trotz wiederholter Ermahnung willentlicher, fortgesetzter, unnötiger Umgang mit einem Ausgeschlossenen, mit dem man nicht verwandt ist pflegt. (Mat. 18:17b; 1. Kor. 5:11, 13; 2. Joh. 10, 11; w8115.12.S.24-25).“ (S. 58, 60).

Und was ist, falls diese Ausgeschlossenen oder Ausgetretenen zusätzlich mit dem Makel der Abtrünnigkeit behaftet sind? Dann ist diesen mit “Hass, Ekel und Abscheu” zu begegnen und man darf mit ihnen auch nicht nur das Geringste zu tun haben (Der Wachtturm, 01.10.1993, S. 19 Abs. 14 und 15) (s. nur: Der Wachtturm, Studienartikel vom 15.04.2009, S. 6, Abs. 15).

Aus diesen in „Wachtturmdeutsch“ umschriebenen Weisungen, ergibt sich jedenfalls, dass es sich bei den Anleitungen des „treuen und verständigen Sklaven“, zum Umgang mit Ausgetretenen, Ausgeschlossenen und Abtrünnigen, auch wenn es sich um Verwandte handelt, nicht nur um „unverbindliche Empfehlungen“ oder „sanktionslose Appelle“ handelt. Es handelt sich vielmehr um verbindliche Regeln und Gesetze, vor allem, wenn Älteste ein Machtwort sprechen, ermahnen oder zu dem Ergebnis kommen, dass jemand ständige geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen hat oder er den Gemeinschaftsentzug offen kritisiert. Denn dann kann so jemand, von den Ältesten, als nicht vorbildlich beurteilt, öffentlich zurechtgewiesen oder sogar aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Bei Abtrünnigen gibt es erst gar kein Pardon und keine Ausnahmen. Das belegen jede Menge Fälle und glaubwürdige Zeugen.

Hat das Zweigkomitee dem Oberverwaltungsgericht Berlin und dem Bundesverfassungsgericht „alternative Fakten“ geliefert,

oder gar gelogen und betrogen? Das abschließend zu entscheiden oder zu beurteilen, steht verbindlich nur den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu. Aber es gibt in Deutschland das Recht auf die freie Meinung, nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes, so dass sich jeder selbst ein Urteil und eine Meinung bilden kann.

In der Literatur und Ideologie der Zeugen Jehovas gibt es eine ganze Reihe von Leit- und Schlüsselbegriffen, wie z. B. „Gehorsam“ und „Loyalität“. Ein Schlüsselwort, das in ihren Schriften immer wieder vorkommt, ist der Begriff „die Wahrheit“. Was mit Wahrheit gemeint ist, dürfte jedem klar sein. Es bedeutet, ehrlich, aufrichtig und rechtschaffen zu sein und nicht zu einer Lüge Zuflucht zu nehmen.

Deshalb kann man den Gliedern des Zweigkomitees auch etwas „empfehlen“: Sie sollten doch mal das Werk „Dichtung und Wahrheit“, von Johann Wolfgang von Goethe und die Abhandlung „Wahrheit und Methode“, von Hans-Georg Gadamer, lesen und darüber nachsinnen.

Was man abschließend sagen kann

Was soll man abschließend, von diesem zweigleisigen Verhalten der Leitenden Körperschaft und deren Helfershelfern, den Gliedern des Zweigkomitees Zentraleuropas, die als gesetzliche Vertreter der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland dienen, halten? Mit wem kann man sie vergleichen? Mit Janus, dem römischen Kopf, mit den zwei Gesichtern? Mit „falschen Propheten“ oder mit einem „Wolf im Schafspelz“ (Mt 7,15)?

Die angeblichen „Empfehlungen“ der WTG, zum Thema Kontaktverbot,  widersprechen eindeutig dem Grundgesetz und es ist für jeden Demokraten in Deutschland unverständlich, dass eine Religionsgemeinschaft, welche die Grundrechte der Familie derart verletzt, die Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erhalten konnte.

In ihren Publikationen und Videos fordert die WTG ihre Anhänger unverhohlen auf, volljährige Kinder des Hauses zu verweisen. Gemeinschaft durch Familienfeiern, wie Hochzeiten, Jubiläen, Beerdigungen oder auch gemeinsame Urlaube, sind nicht gestattet. Die Probleme, die sich für die Familien daraus ergeben, sind gewaltig und machen die Menschen seelisch krank. Diese Art der Kontaktsperre ist ein profanes Mittel der WTG, sich ihre Schäfchen gefügig zu machen und zu halten.

Link: Video: https://youtu.be/c7V-0KIUq88

Aufgrund dieser Tatsachen, rufen wir hiermit die Wachtturmgesellschaft auf, diese irreführende Darstellung zur Frage, ob ein Zeuge Jehovas seine Gemeinschaft offiziell beenden kann- ohne Schaden zu nehmen- zu ändern und richtigzustellen. Leider verdichten sich jedoch die Hinweise, dass sie in Zukunft diese unmenschliche Praxis der Ächtung noch verschärfen wird.

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Ein guter Artikel! Wenn man schon ein Extremist ist, soll man wenigstens in der Öffentlichkeit dazu stehen, und sich nicht hinter umständlichen Formulierungen verstecken. Aber für die LK ist das wohl mal wieder theokratische Kriegsführung (gegen Organe, denen sie laut Bibel Folge zu leisten haben). Das ist auch echt großartig, dass man als einfacher Fußsoldat nicht sämtliche Anweisungen und Regeln zum Ausschluss lesen darf. Stellen wir uns mal vor, Yahweh hätte zu Adam und Eva gesagt: „Ihr dürft sämtliche Früchte des Gartens essen, außer von einem Baum, die Früchte bringen euch um, aber ich verrate euch nicht, von welchem. Viel Spaß… Weiterlesen »

  An alle mitlesenden Zeugen Jehovas: Ich bin Tilo und schreibe von Zeit zu Zeit auf dieser Seite. Ich habe mich daran gewöhnt, nicht von allen Lesern Zustimmung zu erhalten. Was ich aber ganz und gar vermisse, ist eine biblische begründete Gegendarstellung, wenn ihr einen Artikel mit „Mag ich nicht“ bewertet. Aber gut, damit kann ich leben. Aber darf ich euch heute ein paar Fragen stellen? Es heißt ja, dass Zeugen Jehovas gerne nachdenken und auch offen genug sind, um Fragen zu beantworten. Ich hoffe also, dass ihr einmal wahr macht, was von euch gesagt wird.  Ich setze voraus, dass… Weiterlesen »

Wenn man sich die Aussagen der WTG und alle zur “Stützung” ihrer krass unchristlichen “Kontaktverbotes”-Direktive usurpierten Bibeltexte im Lichte ihrer rabulistischen Um- bzw. Neudefinierung von Begriffen anschaut, ergibt sich folgendes Bild: Sprüche 13,20: „Wer sich mit den Unvernünftigen einlässt, dem wird es schlecht ergehen.“ “Unvernüftig” ist für die WTG jeder, der sein Gehirn nicht auf ihr Geheiß ausschaltet und es wagt, nicht mit ihr übereinzustimmen und sich ihrem totalitären Diktat nicht in kriecherisch/sklavischem, blindem Kadavergehorsam zu unterwerfen. Demgemäß lautet Spr 13,20 WTG-bedeutungsgemäß: „Wer sich mit UNS UNGEHORSAMEN, AUFMÜPFIGEN UND REBELLISCHEN SELBERDENKERN einlässt, dem wird es schlecht ergehen.“ 1. Korinther 15,33:… Weiterlesen »

Der folgende Text ist ein wörtlich wiedergegebener (und mir als Mitschnitt vorliegender) Vortrag von April 2017, der unter der Rubrik “Aktuelles” zum Besten, Verzeihung, zum Schlechtesten gegeben wurde und wtg-argumentativ State of the Art ist:   »Ich möchte Euch bitten, Erster Korinther 5 mit mir aufzuschlagen. Erster Korinther 5. Doch bevor wir diesen Text lesen… eine kurze Frage: woran erinnert dich das Thema „Kämpfe gegen dein verräterisches Herz an“? Bestimmt an diesen Vers in Jeremia Kapitel 17, Vers 9. Woran kann man erkennen, dass jemand ein verräterisches Herz hat? Und wir haben im Bibelleseprogramm weiter gelesen, und Jehova hat die… Weiterlesen »

Ein paar meiner Gedanken zu diesem Artikel: Die K.d.ö.R. + JW.ORG erwähnen lieber Heb. 13:17 statt Heb. 13:7. Denn im Vers 7 wird erklärt, wie man überhaupt einen Führenden für sich identifizieren kann. “…indem ihr den Ausgang ihres Wandels genau im Auge behaltet, ahmt ihren Glauben nach”. Über die echte Bedeutung des von der NWÜ gebrauchten Wortes “GEHORCHT”, kann uns unser lieber M.N. bestimmt Näheres erklären. Unöffentliche Verhandlung gab es auch zu biblischen Zeiten. Z. B. Jesu geheime Verhaftung und sein geheimes Verhör. Wahrlich ein schlechtes Beispiel für ein RK von ZJ. Urteil vom 24.03.2005 bzw. 02.12.2004 (Az.: OVG 5… Weiterlesen »

Lieber Tilo , vielen vielen Dank , für deinen Kommentar . Du hast mir aus dem Herzen gesprochen . Genau das wollte ich die noch eingeschlossenen Brüder mal fragen . Mit uns , die wir weggegangen sind , weil wir fürchtbar enttäuscht waren , als wir merkten , wie wir belogen und betrogen worden waren , spricht ja keiner mehr und keinem interessiert es anscheinend , warum wir so plötzlich gegangen sind . Nur die beiden Ältesten , die uns besucht haben , haben uns befragt und alles notiert . Mich wundert auch , daß die Ältesten , die ja… Weiterlesen »

Ich hatte mir heute Johannes ab Kapitel 8 angehört.

In Vers 44 steht:

“Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und was euer Vater begehrt, wollt ihr tun; der war ein Menschenmörder von Anfang an und ist nicht bestanden in der Wahrheit, denn Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er aus seinem Eigenen, denn er ist ein Lügner und der Vater derselben.” (Schlachter 1951).

Ich denke das trifft auch auf die LK zu. Man denke auch an die vielen Toten durch die Blutdoktrin.

 

Lg Alpha

Hallo an alle, was ich immer so unverständlich finde ist die Tatsache, wie mit dem Thema Ausschluss bei den Zeugen umgegangen wird. Keiner weiß warum jemand ausgeschlossen wurde aber alle halten sich daran, (nicht mehr reden mit der Person, keinen Gruß, null Kontakt ) die Person ist wie gestorben. Dann die Wende die Person wird wieder aufgenommen, knappe Ansage Er/Sie ist wieder Zeuge Jehovas und alle rennen hin und umarmen Sie oder Ihn, vorher nicht die geringste Beachtung. Habe ich selbst vor kurzem erlebt. Hier zeigt sich ganz klar, die Zeugen kann man aus und einschalten je nach belieben. Und… Weiterlesen »

Es waren einmal zwei unzertrennliche Freundinnen: Nele und Susi. Sie wuchsen zusammen in derselben Nachbarschaft auf, haben sich als Zeugen Jehovas taufen lassen, haben ihre Männer geheiratet. Nele bekam vier Kinder, die sich im Laufe der Zeit haben alle vier taufen lassen. Nele hat ihre Religion hinterfragt, geprüft, verglichen, auf ihr Gewissen gehört und diese Gruppe verlassen. Dadurch hat sie vier Kinder, und doch: KEINES, denn ein Ausscheiden aus Gewissensgründen ist ein NO GO. Nele glaubt heute noch fester an Gott und seinen Sohn, aber sie darf nicht “gehört” werden, sie gilt ja als “Abtrünnige” der Gruppe. Sollte Nele eines… Weiterlesen »

Zeugen Jehovas wollten ihren homosexuellen Sohn in ein Heim der Zeugen Jehovas schicken, um ihn dort durch Gebete heilen zu lassen. So eine Gehirnwäsche ist aber höchst gefährlich…Doch Maxi hat Glück gehabt, denn er konnte sich gegen den Zwang seiner Eltern wehren https://www.rtl.de/cms/therapie-statt-toleranz-homo-heilung-ist-in-deutschland-erlaubt-4202801.html
Gut das wir von ehemaligen Zeugen immer über die Zeugen Jehovas gut aufgeklärt werden

Hallo ihr lieben,

ich kann die “letzten Kommentare” nicht mehr finden, diesen Button gab es doch bis gestern noch.

Bei mir kommt die Fehlermeldung 404 Inhalt nicht auf der Seite ..

Wäre schön wenn dies wieder funktioniert, da ich zwei mal am Tag auf BruderInfo schaue 🙂

LG Daniel111

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Sorry, ich habe das aus Versehen gelöscht. Ist wieder da, Gruss Admin

Liebe Leser, summa sumarum erinnert doch auch hier die wortklauberische Bibelauslegung der WTG an die jüdischen Lehrer zur Zeit Christi und auch noch heute.- Sie machen sich Gedanken, ob sie am Sabbat ein Ei kochen dürfen oder ob das von Gott verbotene Arbeit ist. So kommen sie vom Hundertsten ins Tausendste, legen Verhaltensvorschriften fest, die weit über das in der Schrift Gesagte hinausgehen und verzetteln sich in einer Kleingeisterei, die sie in ihrer grenzenlosen Anmasserei auch noch als Absicht Gottes darstellen. Das hat doch mit der Bibel und ihren Aussagen, und vor allen Dingen mit dem, was Jesus seinen Nachfolgern… Weiterlesen »

“Die angeblichen „Empfehlungen“ der WTG, zum Thema Kontaktverbot,  widersprechen eindeutig dem Grundgesetz und es ist für jeden Demokraten in Deutschland unverständlich, dass eine Religionsgemeinschaft, welche die Grundrechte der Familie derart verletzt, die Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erhalten konnte.”

 

Wundert mich wirklich warum keiner sich die Mühe macht um den Fall neu aufzurollen..

hallo ihr lieben, besteht dieses Menschen verachtende Kontaktverbot nur bei den Zeugen Jehovas,oder wenden das auch andere Religionen bzw Organisationen an ?

@Untätiger, ich kenne aus eigener Erfahrung die beiden Großkirchen in Deutschland: evangelisch, katholisch. Ferner kenne ich die Neuapostolischen, Baptisten, Methodisten, Gemeinde Gottes (Pfingstgemeinden) und diverse  freie Gemeinden, die meistens aus der evangelischen Volkskirche hervorgegangen sind. Es gibt nirgends die menschenverachtende Ausschlusßpraxis der ZJ, wenn jemand die Kirche /Gemeinde verlässt. Diese Verhaltsnsweisebei der ZJ/org ist aber notwendig, um ihr diktatorisches System zu erhalten. Man kann es gut mit der politschen Diktatur der ehemaligen DDR vergleichen. Hier war es in den Augen der herrschenden Klasse/Partei das größte Verbrechen, wenn jemand das “Arbeiter-und Bauern – Paradies” verlassen wollte. Eine Flucht wurde mit deftigen… Weiterlesen »

  Wenn man bereit ist, einer Organisation so viel Macht über das eigene Denken und Handeln zu geben, dass man – völlig ohne die biblisch korrekte Begründetheit zu hinterfragen – blind Anweisungen, wie ein Kontaktverbot, ausführt (und dann auch noch stolz darauf ist, weil man damit ja absolutes Vertrauen in die Leitung des Organisation durch den heiligen Geist zeigt), dann frag ich mich, liebe Zeugen:   Wo ist euer ureigener Instinkt für Anstand und Würde – der grundsätzlich einmal jedem Menschen gegenüber entgegenzubringen ist – abgeblieben? Anstand und Würde! Ich sprech noch nicht einmal vom christlichen Gebot der Nächstenliebe, das gleich nach… Weiterlesen »

Lieber Admin,

leider weiß ich nicht, wo ich meine Frage unterbringen soll …….

Wenn ich unter Neueste (letzte ?) Kommentare zurückblättern möchte um ältere Kommentare zu suchen, “hakt” es, dass heißt, ein flüssiges zurückblättern ist nicht möglich.  Kannst du da weiter helfen?

Vielen Dank im voraus von der Omma

Danke für den Artikel, genau so erlebe ich es in meiner

Versammlung. Schlimm !

  Hallo Dorkas Gab es im erste Jahrhundert Grund die Worte des Paulus zu hinterfragen??? Nein – aber die Beröer taten es trotzdem! Wie war es bei unseren älteren Brüdern und Kreisdienern in den 50er Jahren?? Sie mussten selbstständig denken; denn beim Ausarbeiten ihre Vorträge war ihr grosses Bibelwissen gefragt und es gab noch keine Dispositionen. Auch wurde ihnen nicht vorgeschrieben was sie inhaltlich sagen durften. Aber leider ist es heute wie du es beschrieben hast. Ich habe das auf dieselbe Art erlebt. Auch ich war in den Augen der Anderen immer kritisch. Jedoch dieses kritische Denken half mir Aufzuwachen!… Weiterlesen »

“Denn, so führte er wörtlich aus: „Die Interessen Jehovas stehen immerüber den Interessen der Familie!“ Das mag sein. Jedoch stellt sich die Frage, WER definiert und bestimmt WAS konkret im Einzelfall “die Interessen Jehovas” sind? Und im Falle der Zeugen Jehovas ist das weder die Bibel, noch der heilige Geist, noch Jehova, sondern die Sektenführung in ihrem Zentralorgan dem Wachtturm in Verbindung mit ihrem Hirtenbuch sowie ihren Ältestenrichtern. Aber nicht der christliche Familienangehörige auf Basis seines ihm von Gott “ins Herz und Gewissen geschriebenen Gesetzes” (Hebräer 10:16): »Der Bund, den ich dann mit ihnen schließen werde, wird völlig anders sein«, fährt er… Weiterlesen »

Liebe Dorkas, ich denke oft an dich und wünsche dir viel Kraft! War auch in derselben Lage wie du! Konnte es nach vier Jahren aus Gewissensgründen nicht mehr mittragen, mit unterstützen. Es ist eine Gratwanderung, ein Kraftakt, den dann alle in der Familie leisten. Warum? Weil ein persönliches Gewissen nicht tragbar ist für eine Religionsdiktatur. Die unsichtbaren Ketten spürt man leider erst dann, wenn man sich bewegt (aufwacht, erschrickt, vergleicht, nachdenkt). Für meine kath. Mutter war es in ihren letzten Monaten eine große seelische Belastung, dass ich als ihre Tochter nicht GLEICHZEITIG mit meinen Kindern sie besuchen/treffen kann. Sie sagte… Weiterlesen »

  Liebe Freunde,   ich habe mich kürzlich dazu geäußert, dass es gut und richtig ist, pseudo-christlich begründete Regelungen der WTG anhand der Schrift zu widerlegen – das man jedoch den jeweiligen sozialräumlichen Hintergrund der Regelungen ebenso hinterfragen kann, um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass zuerst die Regelung geschaffen wurde, um bestimmte Zwecke zu verfolgen und diese Regelung dann anschließend pseudo-christlich hergeleitet wird.   Dieses System klappt bei JZ/der WTG hervorragend und die Mitglieder fallen alle darauf herein, weil es ein in sich geschlossenes System ist. Ist man einmal in diesem System verhaftet, kann man es hinsichtlich seiner… Weiterlesen »

  An dem Anerkennungsverfahren kann man erkennen, was für hochanständige, moralisch integre, aufrichtige und ehrliche Männer die Leitende Körperschaft zu Gliedern des Zweigkomitees ernannt hat. Deshalb werden sie den Hinweis auf Goethe und Habermas sicherlich als zu weltlich und zu philosophisch zurückweisen. Doch diese Bedenken kann man leicht zerstreuen: Schließlich lesen sie ja auch die Schriften von Gegnern, Kritikern und vermeintlich Abtrünnigen (- etwa auch gerade diesen Kommentar? Dann aber ganz schnell und „Husch!“ „Husch!“ zurück ins „Wachtturmkörbchen“ an den „Tisch Jehovas“! Der Sklave duldet in dieser Hinsicht keine Rivalität! -) anders lässt es sich nämlich nicht erklären, dass sie,… Weiterlesen »

Wieder mal ein Brüller zum totlachen aus der JW.ORG (Walt Disney) Pseudoreligionsfantasy-Schreiberlingen-Abteilung im Wachtturm Nr. 2/2017, auf Seite 5 links unten steht tatsächlich wörtlich: “Gott gab „seinen einziggezeugten Sohn“— der Einzige, den er allein erschaffen hat (Johannes 3:16).” Also beim berühmten Streit “gezeugt nicht geschaffen”, wird von den Zeugen Jehovas Schreiberlingen (in ihrer erbärmlichen Not eines religiösen Scharlatans) schlicht keine Entscheidung getroffen. Sondern (wieder Mal) die wohl denkbar erbärmlichste Ausflucht gewählt, indem der Wachtturm das behauptet, was einzig -und sicher- nicht möglich ist, nämlich beides gleichzeitig – obwohl sich gezeugt und geschaffen zwingend gegenseitig ausschließt. Nun soll überhaupt nicht diskutiert oder… Weiterlesen »

Ich glaube irgendwas ist schiefgegangen. Jetzt der zweite Anlauf. Kontaktverbot und die möglichen Auswirkungen Man kann sich sehr kritisch und differenziert mit dem Kontaktverbot bei den Zeugen Jehovas  auseinandersetzen. Das alles haben viele getan und bestimmt gute Gesichtspunkte herausgestellt. Ich möchte aber einen anderen Weg gehen, um den menschlichen Wahnsinn und die Menschenverachtung aufzuzeigen. Dazu soll eine kleine Geschichte dienen. Man stelle sich folgende Situation vor: Eine Familie der Zeugen Jehovas hat zwei Kinder. Der Vater, Werner, ist ein anerkannter und verständnisvoller Ältester. Die Jugendlichen in der Versammlung begeistert er, weil er auf der Gitarre jedes Grillfest mit einer Fröhlichkeit… Weiterlesen »

Liebe Omma,

du hast meine Seele beruhigt mit deinem letzten Kommentar an Dorkas. *Snief…voll freu…Kopfnicken: “DANKE, du bist soo sanft in deiner Art!”

Denn ich dachte schon wieder mal von mir, dass ich zu heftig oder persönlich auf Dorkas Leid reagiert hätte…und wenn sie mir nun gemailt hätte…könnte jemand meinen, ich hetze auf…? Undundund….Hab sogar letzte Nacht negativ geträumt davon…

Ach, ich habakukke dich ganz lieb für dein Wort zur rechten Zeit!

ULLA

@Dorkas, Hi 🙂

 

Ich wollte dir vorhin eine E-Mail schreiben, es gab eine Rückmeldung, dass die Email Adresse nicht korrekt ist von dir, hast du vielleicht eine korrekte?

 

LG
Daniel111

danke Nada,das vermutete ich schon. Aus einer Kirche kann man jeder zeit wieder austreten,aus einer Sekte nicht. Oder man nimmt in Kauf das die Familie zerstört wird. Das kann aber nicht jeder so ohne weiteres verkraften. Aber das Doppelleben zehrt auch an der Substanz. Schauen wir mal …

um es kurz zu machen. Meine Nichte ist vor ca. 8 Jahren als Tochter einer Ältestenfamilie über Nacht aus dieser Sekte ausgestiegen. Die “Wahrheit” hatte sie mit der Muttermilch aufgesogen. Hat aber nichts genutzt. Ihr Wortlaut- Mit dieser Sch…wolle sie nichts mehr zu tun haben. Durch den Ausstieg meiner Nichte verlor mein Schwager SOFORT sein Ältestenamt, meine Schwester ist in psychologischer Behandlung weil sie Angst hat, ihre Tochter werde in Armagedon ( neue Schreibweise ) vernichtet. Und jetzt wird es spannend. Ich bin an Informationen gekommen die besagen, dass  sich meine leibliche Schwester den Umgang mit ihrem Kind nicht verbieten… Weiterlesen »

Liebe Freunde und liebe Brüder und Schwestern! Liebt ihr auch, so wie ich, die praktischen Beispiele und Erfahrungen, die das Leben einfach schreibt?  Wie sieht die Nächstenliebe eines vorbildlichen Zeugen Jehovas praktisch aus? Meine Schwiegermutter ist totkrank. Ein Krebs, der nicht mehr operabel ist, und der sie zwingt sich seit Wochen einer ekligen Chemotherapie zu unterziehen. Jede Woche fährt sie zweimal mit dem Krankentaxi 25 km um sich das helfende Gift in die Venen fließen zu lassen. Sie kämpft und erträgt… Und fährt Taxi. Nun war heute ein Fahrer, der sie bereits das dritte Mal fuhr. Der gute Mann ist… Weiterlesen »

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