Briefwechsel mit der WTG zum Thema Datenschutz                                   

Es fing alles ganz harmlos an. Aus persönlichen Gründen wollte ich in die Nachbarversammlung wechseln. Dementsprechend ging ich zum KdÄ , informierte ihn darüber und richtete gleichzeitig eine Bitte an ihn.

Mein Wunsch bestand lediglich darin, meine Verkündigerberichtskarte ohne ein Begleitschreiben an die neue Versammlung zu schicken. Ich wusste davon, dass solche Begleitschreiben zumindest bei Verkündigern mit Vorrechten üblich waren. Das betraf mich zu diesem Zeitpunkt zwar nicht, aber ich wollte diesbezüglich sichergehen. Es war für mich keine große Sache, ihn darauf anzusprechen. Der Älteste wollte das allerdings nicht so einfach hinnehmen. Warum ich das nicht wolle? Ich formulierte möglichst vorsichtig, dass ich davon weiß, dass ein wertendes Schreiben wenig hilfreich für den Neustart in einer Versammlung sein kann.

Ein einfacher Wunsch

Warum ich denn so misstrauisch sei? (hatte ich ja gerade erklärt). Ob ich denn glaube das sie etwas Schlechtes über mich schreiben würden? Ich wusste nicht, was es da überhaupt zu diskutieren gab, sagte aber trotzdem nein um ihn zu beruhigen. Ich erklärte es noch einmal: Auch wenn nur Gutes oder Neutrales in dem Schreiben stehen sollte, ich möchte es einfach nicht.

Wenn das so ist, dann solle ich meine Bitte schriftlich an das Dienstkomitee niederlegen, entschied er. Ich schrieb meinen Wunsch also auf und begründete ihn noch zusätzlich mit der europäischen Datenschutzverordnung: „Die Würde des Menschen erstreckt sich auf seine persönlichen Daten. Sie haben das Recht ihre persönlichen Daten jederzeit einzusehen. Sie haben das Recht die Löschung persönlicher Daten zu verlangen“.

Wochen vergingen bis ich darüber aufgeklärt wurde, das man sich in Selters vergewissert hätte, ein solches Schreiben auch gegen meinen Willen verfassen zu dürfen. Ich fragte, wie sie denn nun entschieden hätten. Ihr habt das „Recht“ zu schreiben, das heißt ihr könnt es so entscheiden, es ist eine Option. Von einer Option kann man Gebrauch machen oder eben nicht. Das Schreiben ist abgesendet, teilten sie mir mit. Ich fragte, weshalb ich eigentlich alles schriftlich niederlegen sollte, wenn man meine Persönlichkeitsrechte trotz dessen übergeht.

Ich fuhr fort, da dieses Schreiben existiert, möchte ich eine Kopie davon haben – „bekommst du nicht.“ Dann möchte ich es lesen – „darfst du nicht.“ Im Anschluss ließen sie es sich nicht nehmen, mich noch über mein stolzes Verhalten aufzuklären. In der neuen Versammlung richtete ich die gleichen Bitten und Fragen an das DK, die Antworten waren jedoch die gleichen.

Einsicht wurde mir verwehrt, ebenso mein Wunsch, den Brief aus der Versammlungsablage zu entfernen. (In einer der Versammlungen in der ich als Ältester diente, wurde mir angetragen die Versammlungsablage mit dem Ziel zu lesen, über die Störenfriede Bescheid zu wissen. Ich lehnte das mehrmals ab.)

Telefongespräch mit der Dienstabteilung in Selters

Daraufhin beschloss ich selbst mit der Rechtsabteilung in Selters zu sprechen. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass solch eine rigide Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne der WTG ist.

Ich schilderte kurz den Sachverhalt meiner Bitten: “… ich möchte keinen Begleitbrief.”

Die wiederkehrende Antwort: „die Religionsgemeinschaft hat das kirchliche Recht…“. Ich möchte den Brief einsehen: „die Religionsgemeinschaft hat das kirchliche Recht…“  Ich möchte, dass der Brief entfernt wird: „die Religionsgemeinschaft hat das kirchliche Recht…“.

Die Formulierung irritierte mich sehr. Doch ich machte das, was fast alle JZ tun, ich gab mir selbst eine Entschuldigung für die WTG: “kirchliches Recht”.  Bestimmt weil sie jetzt den Status der Körperschaft haben!? Dann startete ich meinen letzten Versuch. Ich dachte es versteht mich keiner, weil ich es falsch erkläre. Ich benutzte ein „theokratisches“ Beispiel.

Schau lieber Bruder, es ist wie bei der Verkündigerberichtskarte: Die WTG bittet jeden Verkündiger diese zu unterschreiben und die persönlichen Daten freizugeben. Wenn jemand diese nicht unterschreibt, dann dürfen keine Daten gepflegt werden. Genauso verhält es sich auch bei mir.

Im Ernst; ich war zuversichtlich, jetzt versteht er mich endlich, denn er schwieg auch ziemlich lange.

Bis er sagte: „Das gilt demnächst auch nicht mehr; in Zukunft ist keine Unterschrift des Verkündigers mehr nötig “ (Gespräch v. Jan. 2014, wenige Monate später befragte ich einen befreundeten Ältesten dazu, der es mir bestätigte).

Er konnte ja nichts dafür, er sagte stereotyp das was er dazu sagen musste: “Die Religionsgemeinschaft hat das kirchliche Recht… was auch immer zu bestimmen.” Allerdings weiß ich nicht wie die Brüder in der Rechtsabteilung es schaffen, solche Antworten zu geben; ich könnte das nicht. Inzwischen ging es gar nicht mehr um meinen Begleitbrief, sondern um die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen ZJ weltweit. Zudem waren alle Informationen nur mündlich weitergegeben worden.

Mein erster Brief an die WTG

Also schrieb ich nach Selters. Ihr könnt im folgenden die wesentlichen Auszüge aus meinen ersten Brief lesen.

Liebe Brüder,

seit einiger Zeit beschäftigen mich mehrere Punkte, die mein Vertrauensverhältnis belasten. Da ich sie nicht alleine geregelt bekomme, wende ich mich an Euch, um eine biblisch fundierte Erklärung zu erhalten. Punkt 1 Datenschutz: Vor meinem Versammlungswechsel habe ich dem KdÄ meinen Wunsch mitgeteilt, dass meine Verkündigerberichtskarte kommentarlos, also ohne Begleitschreiben an die Nachbarversammlung weitergegeben wird. Diese Bitte wurde mir verweigert.

Dies habe ich zur Kenntnis genommen und bei der Rechtsabteilung in Selters nachgefragt.

Auf meine Fragen, bezüglich der Korrektheit mir mein Persönlichkeitsrecht zu verwehren, wurde stetig der Satz benutzt: „Die Religionsgemeinschaft hat das kirchliche Recht….. so zu handeln.”

Meiner Meinung gibt es 3 Gründe darauf anders zu reagieren:

  1. Ein Recht ist eine Option, das man nutzen kann, aber nicht muss. Es besteht auch das Recht Kirchensteuer zu erheben; welches auch nicht wahrgenommen wird.
  2. Die Frage entsteht, ob das Persönlichkeitsrecht gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie dem kirchlichen Recht untergeordnet sein kann? Generell und vor allem wenn man diesem persönlich widerspricht?
  3. Die biblische Ansicht zur persönlichen Freiheit und Freiwilligkeit. Gemäß 2. Korinther 3:17 ist da, wo der Geist Jehovas ist, Freiheit. Wenn Jehova der Souverän des Universums seine Diener zu nichts zwingt, weshalb wird dann in der irdischen Organisation Gottes anders verfahren?

Sowohl darüber das Briefe über VK geschrieben werden, ohne das sie es überhaupt wissen, dass man dem nicht widersprechen kann, diese nicht einsehen darf, diese nicht gelöscht werden und das VK kein Recht mehr haben ihre VK-Berichtskarte freizugeben, ist für mich erschreckend.

Mir ist bewusst, dass es sich dabei nicht um eine Vorgehensweise geht die nur bei mir angewandt wird, sondern jeden VK des Volkes Gottes betrifft. Wie seitens der WT-Gesellschaft mit Persönlichkeitsrechten umgegangen wird, ist dementsprechend keine private Frage, sondern eine grundsätzliche.

Ich möchte es bei diesem Umfang meiner Ausführungen belassen; es geht mir nicht darum jemand anzuklagen oder zu belehren.

Ich erhoffe mir klare und verständliche Antworten zu bekommen, die biblisch belegt sind. Ich habe immer gewusst, dass ich mit einer Organisation zusammen arbeite, die auch Fehler macht.

Andererseits sehe ich es auch als entscheidend an, dass wir uns gemäß unseren eigenen Aussagen, an biblische Vorgaben und den Geist der Belehrung Jehovas halten und uns nicht über die Unantastbarkeit der Persönlichkeitsrechte hinwegsetzen.

Da mein Vertrauen in dieser Hinsicht beschädigt ist, bitte ich euch um Antwort auf mein Schreiben.

Wie soll ich darauf nur reagieren?

Durch die Info, dass VK-Berichtskarten demnächst auch ohne Zustimmung geführt werden, hatte ich eine weitere Entscheidung zu treffen.

Wie konnte ich mich wegen eines! Briefes wehren und gleichzeitig 12x im Jahr schweigen und mitmachen? Jahr für Jahr?

Also entschied ich mich das erste Mal im Leben (nach fast 40 Jahren VK, davon einige Jahre im Pionierdienst) keinen Bericht mehr abzugeben. Monate vergingen, ich war regelmäßig mit verschiedenen Ältesten im Predigtdienst, anwesend bei Treffpunkten, auch in der KA-Woche. Bis ich bemerkte, dass ich kein Mitglied der PD-Gruppe mehr war, mein Name war gelöscht worden.

Ich hatte mal einen Freund, der lebte in Deutschland, trotz dessen staatenlos. So kam ich mir auch vor, dabei und doch nicht zugehörig.

Daraufhin sprach ich meinen Gruppenleiter an. Ich kannte ihn schon sehr lange. Wie oft hat er sich bei mir über die Hartherzigkeit der Ältesten beklagt!

Wieso ich nicht mehr Teil der Gruppe sei? Das wisse ich ja wohl! Ich sagte nein, auf der Liste stehen Verkündiger, und ich verkündige. Du gibst aber keinen Bericht ab! Wir beide gehen doch regelmäßig in den PD. Ich halte das Gebot aus Matth. 28. Das wisst ihr doch. Wie könnt ihr so reagieren und das noch, ohne mit mir zu sprechen? Wir halten uns an die Regeln der WTG!

Kurz zuvor war der BZK 2014. Unter anderem ein Video in dem die Frau mit dem Blutfluss von Jesus geheilt wurde. Gegen die Regel des Gesetzes das Haus nicht verlassen zu dürfen.

Ich sagte zu ihm: Erinnerst du dich an das Video,  Jesus half ihr und bestrafte sie nicht.

Es geht um Menschen, nicht um Regeln, sagte ich.

Antwort: Ich solle nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Die Antwort der WTG

Im folgenden wörtlich zitiert, ohne etwas auszulassen:

„Du wirfst verschiedenen Fragen zum Datenschutz und Persönlichkeitsrecht auf. Du stellst die Frage, wie der Konflikt zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und  dem Religionsrecht (Kirchenrecht) zu sehen ist.

Wir können die hierzu mitteilen, dass – jedenfalls rechtlich gesehen – ein solcher Konflikt nicht vorliegt. Mit der Wassertaufe und der damit verbundenen Mitgliedschaft in unserer Religionsgemeinschaft hast du freiwillig die religionsrechtlichen Regelungen, die unserer Religionsgemeinschaft eigen sind, anerkannt (Präambel Abs. 4,5 StRG 0 Statut unserer Religionsgemeinschaft, einsehbar auf www.jehovaszeugen.de).

Gleichwohl bedeutet das nicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Brüder keine Beachtung finden würde. Im Gegenteil liegt der Leitenden Körperschaft viel an der Wahrung der Privatsphäre. Deshalb sieht unser Datenschutzgesetz die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datensicherheit vor (§ 3 Abs. 3,4 DSGJZ). Darüber hinaus ist eine Abwägung zwischem dem Nutzen und der Notwendigkeit der Speicherung der Daten und dem Interesse des Einzelnen auf Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung vorgesehen (§ 3 Abs. 1 DSGJZ). Diese Vorgabe sind wir bemüht, nach den Anweisungen der Leitenden Körperschaft umzusetzen.

Mit diesen Vorgaben ist unser Handeln auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäischen Datenschutzrichtlinie. Dies wurde uns auch von behördlicher Seite so bestätigt.“

Meine Reaktion auf das obige Schreiben der WTG

Liebe Brüder,

ich habe euer Antwortschreiben erhalten.  Da meine Fragen nicht oder nur zum Teil beantwortet wurden, gestattet mir diese präziser zu formulieren.

Ich habe meine Situation in meinem ersten Brief ausführlich dargelegt. Leider wurde darauf nur mit der Antwort reagiert, dass das Vorgehen der Gesellschaft rechtlich in Ordnung sei und ich mit meiner Taufe der Präambel Abs. 1- 5 StRG zugestimmt hätte.

Zudem gehe ich davon aus, dass wir unser Handeln primär von biblischen Grundsätzen leiten lassen und rechtliche Vorgaben in diesem Bereich automatisch erfüllt werden. Erstaunlicherweise wurde in eurer Antwort auf keine einzige Bibelstelle verwiesen.

Dazu habe ich nun folgende Fragen:

Die Taufe ist der öffentliche Ausdruck der persönlichen Hingabe zwischen mir und Jehova. (Richtig / Falsch)

Weder bei den 4 Besprechungen der Tauffragen, noch bei der Taufe wird der Täufling davon in Kenntnis gesetzt, dass er damit einer Präambel zustimmt, die er nie gesehen hat.

Wieso wird davon niemand in Kenntnis gesetzt?

Ich habe dieser Präambel nicht zugestimmt, deshalb kann sie auf mich auch nicht angewandt werden.

Ich zitiere die 2te Tauffrage, der ich zugestimmt habe: Hast du dich aufgrund deines Glaubens an Gott und seiner Rettungsvorkehrung Gott rückhaltlos hingegeben, um fortan seinen Willen zu tun, wie er ihn dir durch Jesus und durch sein Wort unter der erleuchteten Kraft des heiligen Geistes offenbart?

In dieser Frage ist keine Passage enthalten, in der ich mich verpflichte einer Organisation zu folgen. (Richtig / Falsch)

In Matthäus 28:19 wird gesagt: „….tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“ In dieser Aussage ist weder die Gefolgschaft zu einer Organisation, noch eine Verbindlichkeit sich religionsrechtlichen Regelungen unterwerfen zu müssen, enthalten. (Richtig / Falsch)

In meinem ersten Brief habe ich auf die Freiwilligkeit der Glaubensausübung eines Christen verwiesen.

In der Präambel § 13 Abs. 1 wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Freiwilligkeit eines jeden Zeugen Jehovas ein grundlegendes Prinzip der Religionsgemeinschaft ist. (Richtig / Falsch)

Es ist biblisch korrekt gegen jemandes eigenen freien Willen, ein Begleitschreiben bei einem Versammlungswechsel zu übersenden? (Richtig / Falsch)

Es ist biblisch korrekt, dass dieses Schreiben von der Person, die es betrifft, nicht eingesehen werden darf? (Richtig / Falsch)

Es ist biblisch korrekt, dass eine Verkündigerberichtskarte auch ohne persönliche Zustimmung  geführt wird? (Richtig / Falsch)

Wieso wird in der Präambel § 13 Abs 1 gesagt, dass die Freiwilligkeit ein grundlegendes Prinzip ist, wenn sie mir verwehrt wird?

Bei meiner Wassertaufe habe ich meine persönliche Hingabe an Jehova! öffentlich gemacht.  Zu keiner Zeit habe ich einer Präambel zugestimmt einer Organisation zu folgen; ich habe sie noch nicht einmal gesehen. Ich kenne auch keinen einzigen JZ bei dem das anders war.

In eurem Antwortschreiben zu behaupten, ich hätte das bei meiner Taufe freiwillig anerkannt, ist eine Unverfrorenheit.

Hier geht es nicht allein um meinen persönlichen Status, dies betrifft alle ca. 8 Millionen VK, die ebenfalls „freiwillig“ einer Präambel zugestimmt haben, die sie nicht kennen.

Hätte sich unser Vorbild Jesus auch in dieser Form über die Persönlichkeitsrechte seiner Jünger hinweggesetzt?

Gemäß 2. Korinther 3:17 besteht da, wo der Geist Jehovas ist, Freiheit. Wo ist diese Freiheit bei der persönlichen Freigabe von Daten? Wo ist diese Freiheit gemäß der von der Religionsgemeinschaft festgelegten StRG § 13?

Bedeutet § 14 Abs. 1: „Wer rechtmäßig als Zeuge Jehovas getauft wurde und mit einer Versammlung im Wirkungsbereich der Religionsgemeinschaft verbunden ist, ist Mitglied der Religionsgemeinschaft“, dass man ein offizieller Verkündiger sein muss? (Richtig / Falsch)

Es ist korrekt, das jemand der dem Predigtauftrag Christi gemäß Matthäus 28:19,20 regelmäßig nachkommt, dies allerdings nicht auf einem Formular dokumentiert, kein Mitglied der Religionsgemeinschaft ist? (Richtig / Falsch)

Wer ist ein Mitglied der Religionsgemeinschaft gemäß § 14?

Ich erhoffe mir klare und verständliche Antworten zu bekommen, die biblisch belegt sind. Da mein Vertrauen in dieser Hinsicht stark beschädigt ist, bitte ich euch um Antwort auf mein Schreiben.

Die Antwort der WTG

„Wir haben deinen Brief vom …… erhalten, worin du dein Missfallen, über unser Antwortschreiben vom ….. zum Ausdruck bringst. Wir möchten dir versichern, dass wir deine Überlegungen und die rund 20 Richtig/Falsch Fragen, die du uns vorgelegt hast, genau durchgelesen und gebetsvoll überdacht haben. Nachdem du ja selbst zum Ausdruck bringst, dass dein Vertrauen in mancherlei Hinsicht „stark beschädigt“ ist, haben wir es vorerst als hilfreicher erachtet, nicht sofort auf deine neuerlichen Vorwürfe einzugehen. (Vergleiche Jakobus 1:19 und Sprüche 19:11.)

Der Brief ist insgesamt 2 Seiten lang, es folgen allgemeine Aussagen. Zum Thema Datenschutz folgendes:

Es ist bestimmt gut, diese Frage vom biblischen Standpunkt aus zu betrachten, den wohlwollenden Sinn dahinter zu erkennen und nicht lediglich auf einen rein rechtlichen Aspekt zu reduzieren.

Der Prophet Micha gab uns ein sehr gutes Beispiel. „Ich will eine wartende Haltung gegenüber dem Gott meiner Rettung einnehmen“ Micha 7:7. Dazu möchten wir auch dich jetzt ermuntern – eine wartende Haltung einzunehmen. Das ein oder andere Problem, das heute dein Vertrauen erschüttert, kann sich mit der Hilfe Jehovas vielleicht morgen schon in Wohlgefallen auflösen. Das Gebet zu Jehova und das vertrauliche Gespräch mit liebevollen Ältesten können dabei ebenfalls hilfreich sein.“

Mein persönliches Fazit

Ich bin den Weg gegangen der empfohlen wird, beginnend mit den Ältesten.

Dann schrieb ich an die WTG mit der Bitte um Aufklärung. Erklärt es mir, wenn ich etwas falsch sehe oder nicht verstehe. Das war die Intention meines erstens Briefes. Es hat mich sehr viel Zeit gekostet, diesen Brief deutlich und dennoch respektvoll zu formulieren. Die Antworten auf den ersten Brief waren ausweichend bis niederschmetternd.

Dementsprechend  habe ich den zweiten Brief so geschrieben, dass die WTG antworten muss, was letztlich total verweigert wurde. Welche Intention steckt dahinter? Waren die Fragen etwa zu schwierig? Wohl kaum,  jedes belehrte Kind von JZ könnte diese beantworten. Es ist letztendlich eine Frage des Wollens.

Nach Aussen stellt sich die LK als unsere Mitbrüder auf Augenhöhe dar. Sie dienen gemeinsam mit uns, nur halt mit einer anderen Aufgabe.

So dachte ich immer. Wieso habe ich nicht eher gemerkt, wie es wirklich ist?

Unter anderem wohl deshalb, weil das ganze System als theokratisch dargestellt wird. Leitung von oben nach unten. Jesus wird als das Haupt der Versammlung bezeichnet. Von wem ich wirklich geführt wurde, habe ich erst durch diese Briefe erfahren.

Sie bezeichnen sich selbst als den “treuen und verständigen Sklaven”. Wer hat sie dazu ernannt? Nach dem Prinzip der theokratischen Leitung von oben nach unten, müssten sie ja von Jesus oder Jehova beauftragt worden sein. So wie Moses, Elia, die 12 Apostel oder auch Paulus.

Ich sah es aber nicht als Anmaßung. Ich dachte darüber nur nicht intensiv genug nach, muss ich zugeben. Ich hatte genug damit zu tun an meiner eigenen Persönlichkeit zu arbeiten, einen vollen Anteil am PD und in der Versammlung zu haben.

Wer das Boot rudert, hat keine Zeit es zu schaukeln.

Aufmerksam gelesen und darüber gebetet

Im Gegenteil, ich empfand den Begriff t.u.v. Sklave eher positiv. Wer bezeichnet sich schon selbst als Sklave? Was für ein Gegensatz zu der Welt. Sie wurden ja auch nicht müde zu betonen, was sie nicht alles leisten.

Wer die Sklaven wirklich sind, merkte ich erst als sie mir unterstellten, dass ich durch meine Taufe gelobt hätte Menschen zu folgen.

Das bestätigte sich durch meine späteren Nachforschungen. Als ich feststellen musste, das der Großteil der Publikationen nicht von der LK geschrieben wurde (wie auch? Habe ich mich schon immer gefragt; obwohl zu der Zeit der t.u.v.S. ja noch als die Gruppe des gesamten Überrestes gekennzeichnet wurde, die ja Artikel nach Brooklyn geschickt haben sollen). Doch nicht einmal Geistgesalbte schreiben, sondern Brüder und Schwestern aus den Reihen der VK. Nun ergibt es auch einen Sinn, weshalb man sich ständig revidieren muss.

Sie schrieben, dass sie aufmerksam gelesen und darüber gebetet haben. Trotz dessen beantworteten sie mir keine einzige Frage. Sie drehten den Spieß um, indem sie sagten, dass ich ja selbst gesagt hätte mein Vertrauen sei beschädigt, und deshalb antworten sie nicht.

Daran angehängt die Strohhalm-Aussage: „Wir erachten es als hilfreich nicht sofort auf deine neuerlichen Vorwürfe einzugehen“ (was für Vorwürfe? Ich stelle Fragen, lege Fakten dar, diese können sie ja gerne widerlegen….). Dies impliziert doch: Warte etwas ab, wir melden uns dazu noch.

Mir war klar, dass sich niemand melden wird. Trotz dessen habe ich gewartet. Nun sind mehr als drei Jahre vergangen. Wie erwartet keine Reaktion seitens der WTG. Deswegen habe ich mich nun entschlossen meine Erfahrungen zu veröffentlichen, da jeder getaufte Zeuge Jehovas davon betroffen und berechtigt ist, davon Kenntnis zu haben.

P.S.  Teil 2 des Briefes wird in Kürze folgen – Thematik: Mitgliedschaft UN

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Also dieser Bericht von Bernd N. (danke!) hat mich ganz besonders angesprochen, weil ich in einer ähnlichen Situation bin, mit Ausnahme dessen, dass ich nicht mehr in Reihen der „ZJ“ bin. Es dauerte bei mir fast ein Jahr (!), als über Selters dann von Wien (wohne in Österreich) nach dem ganzen laaangem Prozedere und Sendung der Kopie vom Personalausweis etc., man mir endlich den Grund mitteilte, warum ich ausgeschlossen wurde! Denn in der Tat, ich weiß bis heute nicht, aus welchem BIBLISCHEN Grund (SCHWERER Sünde/n) ich ausgeschlossen wurde. Das ist ein Absurdum, wenn einer zuerst bereuen soll.., wenn der nicht… Weiterlesen »

Kult statt Kirche!

Hallo Bernd N.,

einmal mehr beweisen Deine Erfahrungen im Umgang mit der WTG, dass es sich hier um eine Kultgemeinschaft handelt und eben nicht um eine Kirche. Ich möchte mich für Deine offenen und ehrlichen Zeilen bedanken, denn sie sind so typisch für den Umgang der WTG mit Wahrheit suchenden Menschen.

Dein Bericht beleuchtet zudem die andere Seite der Medaille, denn schließlich müssen auch die Brüder aus der Dienstabteilung ihren gesunden Menschenverstand abschalten, ihr christliches Gewissen vergewaltigen und ihr Mitgefühl ausblenden; andernfalls könnten sie unmöglich solch abgebrühte Antwortschreiben verfassen.

Dir alles Gute und Liebe
O.W.S.

Danke für diese sachliche Darlegung. Auf den Folgebrief freue ich mich schon.

Ich hoffe du leitest den Schriftverkehr an das Bfdi weiter.

Es grüßt
Janus

Liebe Freunde! Auch ich kämpfe gerade gegen die WTG wegen einer Datenauskunft. Vor allem der Punkt “Mit der Wassertaufe und der damit verbundenen Mitgliedschaft in unserer Religionsgemeinschaft hast du freiwillig die religionsrechtlichen Regelungen, die unserer Religionsgemeinschaft eigen sind, anerkannt” finde ich sehr amüsant. Auch ich habe mit der Wassertaufe ihren Datenschutzbestuimmungen und daher dem “Datenschutzgesetz der Zeugen Jehovas” zugestimmt :-). Mein Anwalt war sehr angetan von dieser Aussage und wollte umgehend nähere Erklärung. Derzeit warten wir auf Antwort. Bin auch gespannt was die Datenschutzbehörde dazu sagt. Eigentlich haben die keine Wahl und müssen alles rausrücken. Aber es war bei denen… Weiterlesen »

Hallo, ich lese schon viele Jahre mit, habe aber geschwiegen. Jetzt möchte ich etwas dazu sagen. Ich bin als Diener entbunden worden, weil ich das Formular nicht unterschrieben habe. Grund: Fehlendes Vertrauen in den Sklaven. Die von mir selbst erstellte Erklärung wurde nicht anerkannt. Fazit: Ich denke, dass die Brüder der LK überhaupt nicht wissen, was es damit auf sich hat. Das sind die Bürokraten in der Mittelebene. Leider wird die Glaubensausübung im Sinne Christi auf dem Altar der Bürokratie bzw. des KdöR-Rechts (Teil des satanischen Systems) geopfert, zumindest hier in Deutschland. Aber Christus wird richten. Matth. 6:2. Deswegen verliere… Weiterlesen »

Danke dass Du dies mit uns teilst. Es zeigt mir wieder und bestärkt mich, dass es absolut die richtige Entscheidung war diese Org zu verlassen. Vorhin habe ich gerade “Brüder” im Predigtdienst bei mir im Quartier gesehen. Es tut einfach nur weh zu sehen wie sie sich verausgaben und nichts über die Org wissen. Hoffentlich dürfen noch viele aufwachen!

Liebe Freunde, danke für den Artikel. Er zeigt, wie es ist – er zeigt, wie JZ ticken. Jegliche Kritik, jeglicher Vorwurf perlt an ihnen ab. Man stellt Fragen – sie sehen davon ab, darauf zu antworten. Ich bin vor ca. 3 Jahren – damals gegen meinen Willen – aus dem Verein rausgeflogen. Ich habe mich informiert; ich habe mit (“weltlichen”) Freunden und Bekannten darüber gesprochen. Sehr geholfen hat mir folgender Ausspruch eines Freundes, der von Beruf Sozialpädagoge ist: “wieso trauerst Du einem Verein nach, der so mit seinen Leuten umgeht – was willst Du da denn noch?” Schluss – Punkt… Weiterlesen »

In Spanien haben die Jehovas Zeugen auch wieder einen Datenschutzsieg errungen:

https://avoidjw.org/en/news/jehovahs-witnesses-fined-e10000-for-using-medical-data-without-permission/

😳

Ich bitte um Vergebung, aber die Frage, wer diese Menschen zu Gottes Kanalgemacht hat ist fürmich schnell beantwortet. Das sind die Zeugen, die anstatt dem Herrn zu folgen und dem was er sagt es sich leicht machen und Leuten folgen die ihnen das denken abnehmen. Tut mir leid. So sehe ich das.
Tommy

Wenn man sich einer nicht inspirierten LK untergeordnet hat,die Lügenlehren verbreitet, die wie Bürokraten auf ihren selbst verzapften unmenschlichen Gesetzen pocht und dieses dann erkennt, bleibt eigentlich nur eine Entscheidung übrig, die kurz oder lang bei freien Menschen erfolgen wird.

Lieber Bernd N., liebe Leser, es war schon vor 40 Jahren sinnlos, von der “Rechtsabteilung” biblische Begründungen erhalten zu wollen bzw. Antwort auf irgendwelche Argumente zu bekommen. Diese “Rechtsabteilung” ist lediglich damit beschäftigt, die Rechte der Religionsgemeinschaft gegenüber der staatlichen Gewalt auszuüben, und das Religionsrecht gegenüber den Mitgliedern durchzusetzen. Es ist ein Irrtum, dass die “Rechtsabteilung” ggf. Deine Rechte vertreten wird ! Deswegen herrscht dabei auch kein ehrlicher, liebevoller und christlicher Ton, sondern der Wortschatz und die Vorgehensweise einer totalitären Organisation. Diese hat in den “Ältesten” vor Ort ihre linientreuen Handlanger. Wenn Du Dich also mit einem Anliegen an die… Weiterlesen »

Du solltest folgendes machen:

Fristsetzung für die Antwort = 4-Wochen

1. Beschwerde beim hessischen Datenbeauftragten (kostet nichts) alle Schreiben mitteilen, weil keine umfassende Auskunft.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611-1408 0
Telefax: 0611-1408 611

poststelle@datenschutz.hessen.de

2. Feststellungsklage beim Amtsgericht, ob überhaupt eine Mitgliedschaft vorliegt.

Hier hast Du die besten Karten, dass keine Mitgliedschaft vorliegt. (s. Tauffragen)

Solcher Umgang mit persönlichen Daten und die Reaktionen auf Deine Anfragen diesbezüglich sind eine moralische Bankrotterklärung des tuv Sklaven. In Anbetracht dessen, wie unehrlich Dir gegenüber agiert wurde, finde ich das Verhalten aus Selters durchaus extrem.

Guten Tag an alle, §13 des StRG (Statutenrechtsgesetz der KödÖR JZ), Abs. 1: “(1) Wer rechtmäßig als Zeuge Jehovas getauft wurde und mit einer Versammlung im Wirkungsbereich der Religionsgemeinschaft verbunden ist, ist Mitglied der Religionsgemeinschaft.” Es kommt also NICHT darauf an, nach welcher Taufformel jemand als Zeuge Jehovas getauft wurde, sondern DASS er getauft wurde um der Religionsgemeinschaft ALLE Rechte über sich und von sich abzutreten und sich durch die Religionsgesellschaft vertreten zu lassen. Die Statuten sind öffentlich einsehbar, daher akzeptiert jeder Täufling die Mitgliedschaft durch die Taufe und jedes Mitglied seine Stellung als Mitglied durch die Taufe. Jedes Mitglied… Weiterlesen »

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