Belgien – Zeugen Jehovas wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt verurteilt

Zeugen Jehovas wegen „Ausschlusspolitik“ verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro

https://www.demorgen.be/nieuws/vzw-getuigen-van-jehova-krijgt-boete-van-12-000-euro-voor-aanzetten-discriminatie~b05b9c72/

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Zeugen Jehovas werden wegen Anstiftung zur Diskriminierung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Die Ausgrenzungspolitik der Zeugen Jehovas schneidet in den Kern der Beziehungen und die Opfer leiden unter physischen und psychischen Folgen”, sagte einer der Anwälte der Zivilparteien während des Prozesses im letzten Monat. Heute entschied das Genter Strafgericht, dass die Organisation zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt wird.

 

Ein ehemaliger Zeuge von Jehova ging 2015 zur Genter Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung und übler Nachrede, Beleidigung und Verstößen gegen das Diskriminierungsgesetz. Er gab an, dass die Mitglieder nach ihrem Austritt aus der Gruppe auf Geheiß der Organisation geächtet und gesellschaftlich völlig isoliert würden. Die Staatsanwaltschaft Gent hat die Zeugen Jehovas wegen vier Anklagen vorgeladen:

Anstiftung zur Diskriminierung einer Person und einer Gruppe aufgrund religiöser Überzeugungen sowie Anstiftung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person und eine Gruppe.

Die Interföderale Gleichbehandlungsstelle Unia und fünfzehn Personen hatten Zivilklage eingereicht. Die Anwälte der Opfer betonten die weitreichenden Folgen der “Shunning Policy” oder Ausschlusspolitik. “Die Zeugen Jehovas argumentieren, dass Ex-Mitglieder gemieden werden sollten wie die Pest”, plädierte Anwalt Pieter-Bram Lagae, der unter anderem den Ex-Zeugen unterstützt, der den Fall ins Rollen gebracht hat.

Er saß früher im Rechtskomitee der Zeugen Jehovas und entschied mit über Ausschlüsse, bis er merkte, dass das zu weit ging. Wir setzen uns für einen Mann ein, dessen Frau noch Mitglied ist, und er wird in seinem eigenen Haus ignoriert. Oder für eine Frau, die ihren Vater seit dem Ausschluss nicht mehr gesehen hat. “Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Artikel in vrt 16.03.2021 (Deutsche Übersetzung von JZ Help)

Die Organisation der Zeugen Jehovas wurde wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt gegen ehemalige Mitglieder, welche die Religionsgemeinschaft verlassen haben, verurteilt. Dies hat das Gericht in Gent entschieden. Die Zeugen Jehovas werden mit einer Geldstrafe von 96.000 Euro belegt. „Die religiösen Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz„, betonte der Richter.

Wir schreiben den 27. März 2015. Patrick Haeck erstattet eine Strafanzeige gegen die Religionsgemeinschaft. Er selbst war 35 Jahre lang Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde aber 2010 ausgeschlossen, weil er bestimmte Praktiken in Frage gestellt hatte. „Wenn du die Versammlung der Zeugen Jehovas verlässt und aussteigst, dann wird man komplett ignoriert. Niemand darf mit dir nicht mehr reden“, so Haeck gegenüber Radio 2. „Ex-Zeugen bleiben oft ohne Familie und Freunde zurück. Sie verkümmern langsam und haben ein höheres Risiko für Selbstmord“, sagte er.

Nicht der einzige

Fast sechs Jahre nach der ersten Anzeige – die Untersuchung dauerte länger als geplant – stand die belgische Organisation, die hinter den Zeugen Jehovas steht, letzten Monat tatsächlich vor einem Strafgericht. Inzwischen haben sich fünfzehn ehemalige Zeugen der Strafanzeige von Haeck angeschlossen und sich zusammen mit der Organisation Unia der Anklage angeschlossen.

„42 Jahre lang bin ich ausgeschlossen und ignoriert worden. Nur meine jüngste Schwester sprach noch mit mir. Bis vor fünf Jahren, als ihr Mann plötzlich ‚Ältester‘ in der Gemeinde werden wollte“, sagte die ehemalige Zeugin Jenny Schepens (63), die sich während des Prozesses zu Wort meldete. Sie verließ die Zeugen Jehovas im Alter von 21 Jahren, nachdem sie Gefühle für jemanden außerhalb der Gemeinschaft entwickelt hatte. „Ich war so jung. Wie konnte ich damals wissen, dass ich zu lebenslanger Haft verurteilt worden war? Sie bezeichnen einen als Täter, obwohl man in Wirklichkeit das Opfer ist. Familien werden durch diese erzwungene, unmögliche Wahl zwischen Familie und Gott auseinandergerissen. Meine Mutter hat sich damit schwer getan, sich aber letztendlich für die Gemeinschaft entschieden.“

Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anklage gegen einzelne Mitglieder der Zeugen Jehovas und forderte lediglich eine „angemessene Geldstrafe“. Laut dem Staatsanwalt geht es in diesem Fall also hauptsächlich um die Anerkennung des Fehlverhaltens innerhalb der Gemeinschaft und nicht um Sanktionen: „Unserer Ansicht nach handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz. Ich hoffe, dass dies ein Zeichen setzen kann. Dies ist ein massiver, prinzipieller Fall. Man zielt auf eine bestimmte Gruppe und will sie sozial isolieren und psychologisch schädigen.“

Die Anwälte der Zeugen Jehovas argumentierten, dass die gemeinnützige Organisation nur eine juristische Person ist, die von der Gemeinschaft genutzt wird. Wie die Mitglieder mit ihrer Religion umgehen, liegt ihrer Meinung nach nicht in der Verantwortung des Vereins. (Anmerkung: eine frische Lüge) Sie bezeichneten das Strafgericht auch als nicht zuständig, über religiöse Praktiken zu entscheiden und erklärten gleichzeitig, dass das Gericht diesen Fall als Pressedelikt, also vor dem ordentlichen Gericht, hätte behandeln müssen.

Richter: „Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz“.

Doch heute wies das Gericht diese Argumente zurück. „Die Pflicht zur Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften ist nicht absolut. Das Gericht hat die Befugnis, diesen Sachverhalt anhand des Diskriminierungsgesetzes zu prüfen“, sagte das Gericht.

Der gemeinnützige Verein, der hinter den Zeugen Jehovas steht, wurde wegen Anstiftung zur religiösen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Es ist die erste strafrechtliche Verurteilung überhaupt für die Religionsgemeinschaft in unserem Land.

Die Organisation fördert die Praxis des Gemeinschaftsentzugs in ihren lokalen Glaubensgemeinschaften und gefährdet damit mehrere Pfeiler unserer Grundrechte.

Zu keinem Zeitpunkt hat sich die Glaubensgemeinschaft mit den sehr nachteiligen Folgen für die Opfer beschäftigt. Es ist die Aufgabe der Justiz, solche Praktiken zu unterbinden. Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz.“

Weitere Informationen zu Ächtung bei Jehovas Zeugen finden Sie unter
Problembereiche – Soziale Ächtung & Kontaktverbot und
Schweizer Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt.

 

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Ja, ignorieren und diskriminieren von Menschen ist keine christliche Eigenschaft …

Jetzt warte ich nur noch auf ein solches Urteil in DIESEM Land. Verstehe ich es eigentlich richtig, dass nun jeder in Belgien von der Gemeinschaft PRAKTIZIERTE Ausschluss eine Straftat gefolgt von einem Bußgeld wäre? Dann könnte es ja bald sehr teuer werden:) Ich freue mich jedenfalls über diese Sache in Belgien. Grüße

Na ja, schaetze dass die Zeugen sich als verfolgt darstellen. Ich denke aber auch, dass leider jeder Mensch selbst entscheiden muss, ob er dazu gehoeren will und manchmal, dass hat uns der Herr allen gesagt, ist es nicht einfach und die eigenen Hausgenossen……
Aber, interessantes Urteil
Tommy

Die Ächtung (1. Korinther 5:11,13) . . .Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen. … „Entfernt den bösen [Menschen] aus eurer Mitte.“ (2. Johannes 10-11) . . .Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn niemals in euer Haus auf, noch entbietet ihm einen Gruß. 11 Denn wer ihm einen Gruß entbietet, hat an seinen bösen Werken teil. Nicht die Zeugen Jehovas, sondern Gott ist der… Weiterlesen »

Die Hartherzigkeit der JW.Org-Leute wird mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden — und sich auch zunehmend in das Blickfeld der Zeugen Jehovas selbst schieben. Augenöffner eben. Viele (besonders die betroffenen Familien) haben längst begonnen, die praktizierten Methoden (Einschüchterung, Angstaufbau, Drohen, Ausgrenzung …) bei Jehovas Zeugen zu hinterfragen und selber manchmal nur noch halbherzig zu unterstützen. In Wachtturm-Studien bekamen solche liberaleren Familien dann oft beim Antwortgeben der linientreuen Anwesenden spitze Pfeile ab, die von allen Seiten kamen. Die Hartherzigkeit und das mangelnde Mit- und Taktgefühl zeigt sich auch im neuesten “Brotkasten”-Video zur aktuellen Lage. Obwohl so viele… Weiterlesen »

Dies zeigt: Weder Behörden noch Kirchen können sich hinter dem “Trennung von Kirche und Staat”-Prinzip verstecken, wie sie es traditionsgemäß so gerne tun, sei es aus Gerissenheit (aufseiten der Religion) oder aus Bequemlichkeit (von Staats wegen). Damit sollte nun Schluss sein. Belgien ist ja schließlich keine Bananenrepublik. Alles hat seine Grenze, auch die sog. Säkularisierung, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechtsverletzungen bzw. um Verbrechen geht. Einfach zu sagen “Wir mischen uns nicht in innerkirchliche Belange/in theologische Dispute ein” zieht nicht mehr. Nach den Urteilen in der Schweiz und den Befunden in NL (Utrechtstudie) sollte nun auch dem allerletzten wohlbestallten und… Weiterlesen »

Last edited 2 Jahre zuvor by M.N.

Endlich eine weitere Verurteilung gegen diese amerikanische Kult-Organisation. Stück für Stück immer mehr. Deutschland sollte hier mehr unternehmen. Sowie gegen die Scientology Sekte!
Wie immer, wenn solche Organisationen die sehr reich sind und das Geld das sagen hat, so entkommen sie der blinden Justitia fast immer davon!
Nicht mehr lange.

Kann das jemand bestätigen — vielleicht ein Ältester?: Offensichtlich haben sich in diesen Corona-Zeiten etliche Zeugen Jehovas aus einem Bedürfnis heraus zu zusätzlichen Zoom-Meetings außerhalb der regulären “Zusammenkünfte” verabredet.

Die Leitende Körperschaft hat daher “an alle Ältestenschaften” einen März-2021-Brief versandt, in dem sie solche Zusammenkünfte, die mit Gebet beginnen und wo gemeinsam die Bibel studiert wird, explizit erneut untersagt. Es handelt sich also offensichtlich um einen ganz neuen Brief — neben der Anweisung, die vor Jahren einmal in einem Königreichsdienst (Fragekasten) geben wurde.

Ab Minute 2:38

https://www.youtube.com/watch?v=L5qW-5U2Ew0

„Religion steht nicht über dem Gesetz“!!!

Insbesondere dann nicht, wenn die Religionsvertreter selbst gegen das biblisch/religiöse Gesetz verstoßen. Und ALLE Jehovas Zeugen machen sich mitschuldig, wenn sie den Anweisungen der LK gehorchen.

Bleibt zu hoffen, dass die ZJ gegen das Urteil Berufung/Revision einlegen, und die Sache vor den EMGR in Straßburg kommt (wo die ZJ selbst ständig hinlaufen ) um dort bestätigt zu werden.

Lg

Ps:
Der zu bezeichnende Stuss des Bibel-Analphabeten Edelmuth ist beinahe unerträglich.

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