Zeugen Jehovas sind mit ihrer Klage vor dem Richter abgeblitzt

Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Ehemalige Angestellte von Infosekta freigesprochen: Das Bezirksgericht in Zürich. (Keystone/Walter Bieri/Archiv)
Ehemalige Angestellte von Infosekta freigesprochen: Das Bezirksgericht in Zürich. (Keystone/Walter Bieri/Archiv)
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SUPER Artikel!

Programmhinweis: Heute, den 10.07.2019, um 20.10 Uhr kommt eine Radiosendung über Zeugen Jehovas im Deutschlandfunk (DLF) in der Reihe “Aus Religion und Gesellschaft”, betitelt: “Die Turmwächter”. Die Wachtturm-Zentrale auf dem Steinfels. Unter anderem wurde angekündigt: Mit ihrer Auslegung der Bibel haben Zeugen Jehovas ein machtvolles Instrument gefunden, um Menschen an sich zu binden.

Man kann wohl auch unter der Mediathek schon reinschnubbern unter dem Link:
https://www.deutschlandfunk.de/aus-religion-und-gesellschaft.777.de.html

Liebe Grüße
Christusbekenner

Das Urteil ist für die aggressiv angriffigen Jehovas Zeugen zum Bumerang für sie geworden.

Weitere Details werden hier berichtet:

https://www.republik.ch/2019/07/09/kritik-an-zeugen-jehovas-ist-erlaubt

Damit ist die übliche Masche der Jehovas Zeugen sich immer als – angebliches – “Opfer” zu präsentieren zum Bumerang geworden. Und das ist sehr, sehr, sehr, gut so!

Wer anderen eine Grube gräbt….

Sie müssen aber noch viel, viel mehr zivilisiert und in ihre Schranken gewiesen werden. Das Urteil kann sehr hilfreich dabei sein!

Die Privatkläger hatten geltend gemacht,
diese Regelung (zwei Zeugen Regel) gebe es nicht mehr.
What?
Bin ich im falschen Film?
Letzten Sonntag im Studien-WT ist das doch erst
durchgekaut worden.
Durchsichtig und dreist, diese Lüge.
Grüße
Wildblume

Dieses Schreiben habe ich nachgereicht (soeben vorab per eMail raus): An die Oberstaatsanwaltschaft Zürich Leitender Oberstaatsanwalt lic.iur. Beat Oppliger Postfach 8090 Zürich Vorab per eMail an: kanzlei.osta@ji.zh.ch Betr.: Urteil des Bezirksgerichts Zürich GG180259 v. 09.07.2019 Sehr geehrter Oberstaatsanwalt Herr lic.iur. Oppliger, im Nachgang zu meinen an Sie gerichteten Schreiben vom gestrigen Tage, 09.07.19, in der im Betreff bezeichneten Sache nehme ich wie folgt ergänzend Stellung, und bestätige und bekräftige meine Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen die Jehovas Zeugen: Wie der allgemeinen Presseberichterstattung zu entnehmen, haben die Jehovas Zeugen in ihren schriftlichen Vorträgen/Eingaben und/oder ihrem mündlichen Votrag in der Verhandlung bestritten, dass… Weiterlesen »

Ich frage mich, was macht die Info Sekta Mitareiterin jetzt beruflich? Bleibt sie im Themenbereich Sekten? Weiß das jemand?
Ich hoffe, sie wurde nicht bedroht oder eingeschüchtert…?!
Jedenfalls hoffe ich, dass uns Aussteigern weiterhin so mutige gut informierte Experten zur Seite stehen. Vor allem, weil ihnen dadurch von der JWORG (und deren Anwälten) nicht vorgeworfen werden kann, aus dem “Ausstiegslager” von Ex Zeugen zu kommen.

Ich finde es gut, das ein Gericht mal gründlich recherchiert hat und die Lügen der ZJ aufgedeckt. Ich wünsche mir, das deutsche Gerichte auch so vorgehen würden!

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