Kritik an Zeugen Jehovas ist erlaubt

Alles, was Recht ist

Von Dominique Strebel, 09.07.2019

Es sei wahr, dass bei den Zeugen Jehovas eine «Praxis der Ächtung» von Aussteigern herrsche, urteilt Einzelrichter Christoph Lehner am Bezirksgericht Zürich und spricht am Dienstagabend eine ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle für Sektenfragen Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Die Sektenexpertin hatte in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» just dies behauptet und gesagt, dass das «von oben verordnete Mobbing» bei den Zeugen Jehovas gegen die Menschenrechte und die Verfassung verstösst.

Die Infosekta-Mitarbeiterin durfte gemäss Lehner zudem in guten Treuen davon ausgehen und dies im Interview auch so sagen, dass bei den Zeugen Jehovas die «Zwei-Zeugen-Regel» gilt und dass dies sexuellen Missbrauch innerhalb der Organisation begünstigt. «Es ist illusorisch», sagt der Einzelrichter in seiner mündlichen Urteilsbegründung, «dass ein Kind oder seine Eltern an die Staatsanwaltschaft gelangen, wenn ihm innerhalb der Organisation signalisiert wird, dass es nicht ernst genommen wird, wenn es nicht zwei Zeugen für den Vorfall beibringen könne». Damit habe die Expertin den Gutglaubens­beweis erbracht und auch in diesem Punkt keine üble Nachrede begangen.

Weiter durfte die 48-jährige ehemalige Infosekta-Mitarbeiterin im Interview sagen, dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht gewähren, dass Kinder in permanenter Angst leben und immer wieder Gläubige nach Verkehrsunfällen oder Frauen bei der Geburt sterben, weil sie keine Bluttransfusion akzeptieren dürfen. Die Expertin hat sich gemäss Bezirksgericht nicht nur auf Schilderungen von Betroffenen, sondern auch auf Fachpublikationen und Original­dokumente der Zeugen Jehovas gestützt.

Auch eine Medienmitteilung der Infosekta war gemäss Einzelrichter Lehner zulässig, in der die Beschuldigte die Zeugen Jehovas unter anderem als «hochproblematische Gruppe» bezeichnete, die «bis auf die Ebene existenzieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken». Zudem durfte sie kritisieren, dass die Vorgaben der Gemeinschaft «die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder» verletzen.

Der Richter hatte die Beschuldigte zum Wahrheits- und Gutglaubens­beweis unter anderem deshalb zugelassen, weil man «Hunderte – und das sind es – von Aussteigern» ernst nehmen müsse. «Die Infosekta-Mitarbeiterin machte, was sie machen musste: sich über solche Gemeinschaften nach bestem Wissen und Gewissen äussern», schliesst Lehner seine mündliche Urteilsbegründung. Die Freigesprochene erhält aus der Gerichtskasse eine persönliche Umtriebs­entschädigung von 4000 Franken, der Anwalt eine Prozess­entschädigung von 20’500 Franken.

Mit diesem Urteil unterliegt die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz, die gegen die damalige Expertin Strafanzeige eingereicht hatte und im Verfahren als Privatklägerin auftrat. Bisher war die Organisation in der Schweiz selten gegen negative Berichterstattung vorgegangen. So ist denn der Entscheid des Bezirksgerichts Zürich das schweizweit erste, das zentrale Fragen wie «Praxis der Ächtung» und «Zwei-Zeugen-Regel» beurteilt. Mit dem Freispruch könnte die Strafanzeige der Zeugen Jehovas somit zum Bumerang werden. Unterlegen ist auch der Staatsanwalt, der eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken gegen die angeklagte Expertin beantragt hatte.

Einen Seitenhieb kriegt in der Gerichts­verhandlung auch der Schweizer Presserat ab. Das Selbstregulierungs­organ rügte 2016 den Journalisten, der das Interview mit der Sektenexpertin geschrieben hatte. Die «Zwei-Zeugen-Regel» gelte nicht mehr, meinte der Presserat. Der Journalist hätte die falsche Auskunft der Expertin überprüfen müssen. Das Bezirksgericht Zürich ist da dezidiert anderer Meinung: Man durfte damals selbst als Expertin in guten Treuen davon ausgehen, dass die obskure Regel bei den Zeugen Jehovas weiterhin galt. Wie der Strafverteidiger der freigesprochenen Frau in seinem Plädoyer erwähnt, hat der «Tages-Anzeiger» beim Presserat das Gesuch gestellt, die Stellungnahme zu revidieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und eventuell von den Zeugen Jehovas als Privatkläger innert zehn Tagen ans Obergericht weitergezogen werden. Nur eventuell, weil die Organisation keine Zivilforderungen geltend gemacht hat. Juristisch ist deshalb unsicher, ob sie den Entscheid im Strafpunkt anfechten kann.

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Der Glaube der Wachtturm Organisation, die Wahrheit per Gerichtsbeschluss unterdrücken zu können, hat sich wieder mal als Irrtum herausgestellt. Freie demokratische Gerichte sind nun mal keine Handlanger totalitärer Religionssysteme.

Guten Morgen, natürlich gibt das Urteil Grund zur Freude und Hoffnung. Die trivialst banale Selbstverständlichkeit, dass (auch) Jehovas Zeugen (sanktionsfrei) kritisierbar sind, ist aus meiner Sicht jedoch nur ein kleiner Teilerfolg. Erfreulich, sicherlich. Der Skandal, die Ungeheuerlichkeit besteht m. E. darin, dass es einer gerichtlichen Festellung dazu bedarf. Tagtäglich werden der Autoritäten und die Präsidenten der mächtigsten Länder kritisiert und karikiert und es “kräht kein Hahn danach”. Weder der Papst noch Präsidenten noch sonstwer – außer in totalitären Systemen – überzieht diese Kritiker mit Prozessen. Schon gar nicht wenn sie die Wahrheit berichten. Aber wenn die Mitarbeiterin einer Sektenberatungsstelle wahrheitsgemäße… Weiterlesen »

Nun, da werden sich die Zeugen aber direkt wieder verfolgt fuehlen. Obschon sie den Stein selbst ins Rollen gebracht haben. Nur eine Vermutung.
Tommy

Liebe Freunde, JZ sind eine totalitäre fundamentalistische Endzeitsekte. Sie tun so, als ob sie normaler Teil des Sozialraums seien. Ihr Bemühen, KdöR zu werden, hatte m.E. den entscheidenden Grund und die Motivation, so zu tun, als ob man “völlig normal” sei – obwohl man das ausdrücklich nicht ist. JZ trennen ihre Mitglieder auf viele verschiedene Weisen und mit diversen Methoden vom Sozialraum. Dabei leben JZ ausdrücklich in 2 Welten: sie gehen normalerweise einer Erwerbstätigkeit nach – auch dort erscheinen sie weitgehend normal – außer, dass sie eben nichts mitmachen und sich mit ihren Arbeitskollegen üblicherweise nicht privat einlassen. Sie wirken… Weiterlesen »

Kritik? Ist es überhaupt biblisch erlaubt, Irrlehrer – wie es Jehovas Zeugen sind und hinlänglich bewiesen wurde – zu kritisieren? Und ob – es ist ein Muss!: 2.Tim. 2:25, 26: „… mit Sanftmut die Widerspenstigen zurechtweist. Vielleicht hilft ihnen Gott zur Umkehr, die Wahrheit zu erkennen und wieder nüchtern zu werden aus der Verstrickung des Teufels, von dem sie gefangen sind, zu tun seinen Willen.“ Titus 1:10, 11: „Es gibt viele Ungehorsame, Schwätzer und die sich nicht fügen wollen, besonders die aus der Beschneidung. Ihnen muss man den Mund stopfen, denn aus übler Gewinnsucht zerstören sie ganze Familien mit ihren… Weiterlesen »

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