Verwendung personenbezogener Daten — Deutschland

Auszug JW.Org. Zitat: “Wer Verkündiger wird, anerkennt, dass die weltweite

Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen — einschließlich der örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen, dem örtlich zuständigen Zweigbüro und ähnlichen mit ihm zusammenarbeitenden Organisationen von Jehovas Zeugen — rechtmäßig personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihren berechtigten religiösen Interessen verwendet.

Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, stellen Verkündiger ihrer Versammlung bereitwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, um an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit ihrer Anbetung einen Anteil zu haben und um geistlichen Beistand zu erhalten (1. Petrus 5:2).

Verkündiger mögen Jehovas Zeugen zusätzliche personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wenn sie an weiteren religiösen Tätigkeiten teilnehmen. Personenbezogene Daten können Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Taufdatum, Kontaktdaten einschließen oder Informationen hinsichtlich des geistigen Standes, des Predigtdiensteinsatzes oder irgendeiner Funktion, die innerhalb von Jehovas Zeugen ausgeübt wird. Die Daten schließen Informationen ein, die die religiösen Überzeugungen des Verkündigers erkennen lassen und können auch andere sensible personenbezogene Daten beinhalten. Verwendung personenbezogener Daten kann das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen und Speichern von Daten bedeuten sowie vergleichbare Datenverarbeitungsvorgänge.

In diesem Land findet folgendes Datenschutzgesetz Anwendung:

Datenschutzgesetz (DSGJZ) von Jehovas Zeugen

Verkündiger stimmen auf Grundlage dieses Datenschutzgesetzes der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch Jehovas Zeugen für religiöse Zwecke zu, einschließlich der nachfolgenden:

  • Beteiligung in Zusammenkünften einer örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen und an freiwilligen Diensten oder Projekten;
  • Entscheidung zur Beteiligung in einer Zusammenkunft, an einem Kreiskongress oder einem regionalen Kongress, wenn das Programm für die geistige Belehrung von Jehovas Zeugen weltweit aufgenommen und ausgestrahlt werden;
  • Übernahme von Aufgaben oder das Erfüllen gewisser Funktionen in der Versammlung, was einschließt, dass der Name des Verkündigers und seine Aufgabe an der Bekanntmachungstafel im Königreichssaal von Jehovas Zeugen ausgehängt wird;
  • Führung derVerkündigerberichtskarten der Versammlung;
  • Hirtentätigkeit durch Älteste von Jehovas Zeugen (Apostelgeschichte 20:28;Jakobus 5:14, 15);
  • Speicherung von Notfallkontaktdaten zur Verwendung im Notfall.

Personenbezogene Daten werden auf nicht näher bestimmte Zeit gespeichert, solange die oben genannten Zwecke oder andere berechtigte Interessen bestehen. Wenn ein Verkündiger das Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten nicht unterschreibt, mögen Jehovas Zeugen nicht in der Lage sein, seine Eignung für gewisse Funktionen in der Versammlung, oder zur Teilnahme an gewissen religiösen Tätigkeiten zu beurteilen.

Personenbezogene Daten können der Notwendigkeit und dem Zweck entsprechend an zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen weitergegeben werden. Verkündiger verstehen, dass sich manche zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen in Ländern befinden mögen, deren Gesetze unterschiedliche Datenschutzniveaus haben, nicht immer vergleichbar mit demjenigen des Landes, aus dem sie weitergegeben werden. Allerdings sind sich Verkündiger auch dessen bewusst, dass alle Empfänger ihrer personenbezogenen Daten, die zusammenarbeitende Organisationen in der Weltzentrale von Jehovas Zeugen in den Vereinigten Staaten einschließen könnte, diese Daten nur in Übereinstimmung mit der Weltweiten Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen verwenden werden.

Verkündiger haben hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten, die Jehovas Zeugen speichern, das Recht auf Auskunft und Berichtigung unrichtiger Daten sowie um Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu ersuchen. Verkündiger können hinsichtlich bestimmter zukünftiger Verwendungen ihrer personenbezogenen Daten ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Falls ein Verkündiger seine Einwilligung in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zurückzieht, mögen Jehovas Zeugen auf Grundlage ihrer berechtigten religiösen Zwecke zur Pflege und Verwaltung der Mitgliederdaten von Jehovas Zeugen weltweit oder eines anderen im Datenschutzgesetz verankerten Rechtsgrundes berechtigt sein, einige dieser personenbezogenen Daten ohne eine solche Einwilligung weiter zu verwenden. Verkündiger sind sich bewusst, dass sie das Recht haben, eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes, in dem sie gerade wohnen, einzureichen.

Jehovas Zeugen haben in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verschiedene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Verkündiger sind sich darüber im Klaren, dass nur einer begrenzten Anzahl von autorisierten Personen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten gewährt wird.

Anfragen an den zuständigen Datenschutzbeauftragten können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

DataProtectionOfficer.DE@jw.org.

Verkündiger verstehen, dass die Identität und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in dem Land, in dem sie wohnen und wo vorgesehen seines Vertreters und Datenschutzbeauftragten, auf der Seite „Data Protection Contacts“ auf jw.org zu finden sind.

Es kann sein, dass sich unsere Vorgehensweisen bezüglich Daten von Zeit zu Zeit ändern mögen aufgrund von Änderungen unserer religiösen Tätigkeiten, des Gesetzes oder der Technik. Sollte es jemals notwendig werden, diese Seite („Verwendung personenbezogener Daten“) zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen, damit Verkündigern immer bewusst ist, welche Informationen wir erfassen und wie wir sie verwenden. Um von Veränderungen Kenntnis zu nehmen, sollte diese Seite von Zeit zu Zeit wieder besucht werden.

“INTERNE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN”

FEHLENDE EINWILLIGUNG

10. Ein erwachsener Verkündiger mag zunächst das Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten (S-290) nicht unterschreiben wollen. Ein Ältester sollte sich dann Zeit nehmen, um alle Fragen des Verkündigers zu beantworten. Oft mag eine genaue Erklärung dem Verkündiger helfen, bedenkenlos einzuwilligen. Auf keinen Fall sollte der Verkündiger jedoch das Gefühl haben, unter Druck gesetzt zu werden, das Formular zu unterzeichnen. Wenn der Betreffende in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten nicht einwilligt, darf er ein Verkündiger (getauft oder ungetauft) bleiben und die Versammlung seine personenbezogenen Daten hinsichtlich seiner Tätigkeit als Verkündiger aufbewahren, einschließlich der auf der Verkündigerberichtskarte der Versammlung (S-21) vorhandenen Informationen. Allerdings sollte der Betreffende darüber informiert werden, dass die Versammlung oder das Zweigbüro nicht in der Lage sein mag, seine Eignung für gewisse Funktionen in der Versammlung oder zur Teilnahme an vielen Versammlungsaktivitäten zu beurteilen, wie zum Beispiel als allgemeiner Pionier, Dienstamtgehilfe oder Ältester zu dienen. Sein Name oder andere personenbezogene Daten sollten nicht an der Bekanntma-chungstafel ausgehängt werden, auf jw.org eingegeben werden oder in irgendeiner Korrespondenz erscheinen, die über jw.org-E-Mail versendet wird. Jedoch können die auf der Verkündigerberichts-karte der Versammlung (S-21) vorhandenen Daten auf internen Versammlungsdokumenten verwendet werden. Wenn Zusammenkünfte für den Zweck des Hochladens auf JW Stream aufgezeichnet werden, könnte der Verkündiger in solchen Zusammenkünften nicht aufgenommen werden.

11. Für einen minderjährigen Verkündiger mag das Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten (S-290) von seinen Eltern oder seinem gesetzlichen Vertreter nicht unterschrieben werden. Wenn der Minderjährige ein ungetaufter Verkündiger ist,

sollten keine personenbezogenen Daten über ihn erhoben werden. Auch sollte keine Verkündigerbe-richtskarte der Versammlung (S-21) für ihn aufbewahrt werden. Der Predigtdienstbericht darf von dem Minderjährigen angenommen werden, wenn sein Name nicht auf dem Berichtszettel steht. Dieser kann in den Versammlungsbericht (S-1), der dem Zweigbüro übermittelt wird, einbezogen werden, auch bei der Anzahl der Verkündiger. Wenn der Minderjährige ein getaufter Verkündiger ist, sollten zwei Älteste die Dienstabteilung kontaktieren und um Hinweise bitten.

12. Wenn ein Verkündiger irgendwann die Ältesten darüber informiert, dass er seine Einwilligung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch die Versammlung widerrufen möchte, sollten zwei Älteste umgehend in der Dienstabteilung anrufen. Der Sekretär sollte das Datum des Widerrufs oben auf dem Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten (S-290) vermerken.

Zitat Ende

Übersetzt heißt das: “Alle Vorrechte verlieren und als Skeptiker abgestempelt zu werden, der dem Sklaven misstraut und sich somit schon fast mit Satan gegen Jehovas Volk verbündet hat “

 

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Man muss ja nicht bescheuert sein und so einen Unsinn auch noch unterschreiben.

 

Offensichtlich will die WTG den Verkündigern die Hose ausziehen.

 

was passiert mit Abweichlern?

FAKE NEWS !!
Der Versuch der US amerikanischen Zentrale eine Seite, die im vorab Interna der WTG sowie Kongressvideos veröffentlicht, zu sperren ging daneben. Wir können weiterhin auf diese Seite zugreifen, die übrigens auch deutschsprachige Briefe enthält.
https://faithleaks.org/newsroom/2018/04/05/faithleaks-publishes-content-from-the-jehovahs-witnesses-2018-regional-conventions/

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Antwort der Frage: “Was passiert mit Abweichlern?” Zitat aus: “ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN” FEHLENDE EINWILLIGUNG 10. Ein erwachsener Verkündiger mag zunächst das Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten (S-290) nicht unterschreiben wollen. Ein Ältester sollte sich dann Zeit nehmen, um alle Fragen des Verkündigers zu beantworten. Oft mag eine genaue Erklärung dem Verkündiger helfen, bedenkenlos einzuwilligen. Auf keinen Fall sollte der Verkündiger jedoch das Gefühl haben, unter Druck gesetzt zu werden, das Formular zu unterzeichnen. Wenn der Betreffende in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten nicht einwilligt, darf er ein Verkündiger (getauft oder ungetauft) bleiben und… Weiterlesen »

Liebe Leser, Jehovas Zeugen würden diese Datenschutzerklärungen niemals verwenden und einführen, wenn die Gesetzgebung dies nicht vorschreiben würde. Ausserdem ist es für die “Gesellschaft” lediglich Makulatur, denn  sie machen mit den Daten, was sie wollen, worauf der Punkt hinweist, dass “Daten auch an andere Stellen (welche denn ??) weitergegeben werden, die in Ländern sitzen, welche “abweichende” (das heisst, weniger strenge) Datenschutzvorschriften haben”. Dies ist nur eine extrem lästige Angelegenheit für die Wachtturm-Gesellschaft, da sie allen möglichen Rechtsfällen wegen Datenschutz vorbeugen möchte. Mich wunderts nur immer wieder, dass sie entgegen ihrer Anweisungen über entsprechende Leute mit der ach so verachtungswürdigen “weltlichen… Weiterlesen »

Wer ein wenig Grips hat, sollte an folgende Mailadresse DataProtectionOfficer.DE@jw.org schreiben, das man alle seine personenbezogene Daten löschen soll und sein Name nirgendwo aufgeführt werden darf.

Bitte lesen:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/KircheReligionArtikel/Kirchen_Religionsgemeinschaften.html

Jehovas Zeugen sind als KdöR eine Kirche und müssen sich an die Gesetze halten.

Das tun sie auch. Hier sind ihre Gesetze:

https://www.jehovaszeugen.de/Rechtssammlung.43.0.html

Wenn man diese Papier nicht unterschreiben will, ist es jedem seine Sache.

Aber dann dürft ihr auch nicht mehr Google, Facebook und Amazon nutzen, die müssen nämlich auch eure Daten verarbeiten.

Ob das nun etwas mit christlichem Glauben zu tun hat, das bleibt natürlich fraglich, aber wir leben nunmal in solchen Zeiten.

Und mitnichten, aber der Staat weiß eh alles über jeden !!!

Hallo an alle Leser, möchte als “Betroffene” – vor Jahren “ausgestiegen” – eine Info bezüglich Daten beider Sekte der J.Z. geben – selbst erlebt mit entsprechendem Schriftwechsel. (Juni 2016)Ich verlangte nach Datenauskunft über meine Person, Löschung aller meiner Daten,Vernichtung aller “meiner” Unterlagen……Die Antwort war ein Brief vom Zweigbüro Selters:”Alle bei uns über Sie gespeicherten Daten unterliegen der Sperrung. Gespeichert sind folgende Daten:Name, Geburtsdatum, Taufdatum, Versammlung, Verlassen der Gemeinschaft, Datum der Bekanntmachung, Grundlage der Entscheidung.Ihrem weitergehenden Wunsch auf Löschung können wir  n i c h t   entsprechen.Sollten Sie wider Erwarten der Ansicht sein dass durch dieses Schreiben Ihren Rechten nichtGenüge… Weiterlesen »

Guten Tag ihr lieben BI-Leser, -Kommentatoren und fleißigen Schreiber, nach langer Zeit wieder ein Blick auf diesen Lesestoff – und die Halsmuskulatur wird durch viel Kopfschütteln gestärkt! Man sorgt sich um DATENSCHUTZ bei Jenen, die Brüder und Schwestern genannt werden? Wie viele von denen – Alleinstehende, Alleinerziehende, Ältere z. B. – wären froh, ihresgleichen hätten sie viel präsenter im Kopf! Da soll sich ganz viel verabredet werden zum “Dienst”, aber der andere soll doch bitte erst einmal um eine Adresse bitten? Und bedeutet dies jetzt, dass der Datenschutz auch beim Haus-zu-Haus-Dienst angewendet wird und die noch vor wenigen Jahren als… Weiterlesen »

Tom@alle Leser Ich kann den Bericht von Dagmar voll bestätigen. Ich habe es vor 3 Jahren darauf angelegt,  dass alle meine Daten  bei der Org gelöscht werden Ein kleiner neuer Aktenordner ist dabei entstanden. In Selters Dienstabteilung, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragter und in Berlin beim Hauptsitz der ZJ in Deutschland. Auf Bescheide, die meinem Wunsch nicht entsprachen, Widerspruch eingelegt. Beim Datenschutz – Beauftragten des Bundes sowie des Landes Hessen vorgesprochen. Ergebnis: ZJ s haben als Körperschaft des öffentlichen Rechts Kirchenrecht und somit Ihre eigenen Gesetze. In der letzten Begründung aus Selters hieß es, und das hat mich dann fast aus die Socken… Weiterlesen »

 

Wenn die WTG meint, das Gewissen des Verkündigers vergewaltigen zu können und mit Repressalien

droht, kommt das einer Erpressung gleich.

Biblisch ist dieser Vorgang nicht.

Wichtig ist, solche Vorgänge der Presse, dpa RND u.s.w. zu melden.

Die freuen sich über solche Infos.

Die Verbreitung über das Internet geht dann wie von selbst.

Wer wäre denn bereit diese Aktion zu starten?

also wenn ich das RICHTIG verstehe:   Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, stellen Verkündiger ihrer Versammlung bereitwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, um an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit ihrer Anbetung einen Anteil zu haben und um geistlichen Beistand zu erhalten (1. Petrus 5:2).   bekomme ich erst dann geistigen Beistand, wenn ich die neue Datenschutzvereinbarung voll umfänglich akzeptiert habe. Dazu besitzt die WTG auch noch die Frechheit ganz elegant 1.Petrus 5:2 einzubauen: Weidet die Herde Gottes, die euch anbefohlen ist, und achtet auf sie, nicht gezwungen, sondern freiwillig, wie es Gott gefällt, nicht um schändlichen Gewinns willen, sondern… Weiterlesen »

Das Traurige daran ist, dass fast alle diesen Wisch unterschreiben werden bzw. schon unterschrieben haben. Selbst wenn, wie ich vermute, dem einen oder anderen vielleicht doch ein wenig unbehaglich dabei sein mag. Aber sie tun es trotzdem. Aus Angst. Dieses Papier ist die reinste Erpressung. Kann man nur hoffen, dass wenigstens ein paar Leute auf den Trichter kommen, was hier für ein Spiel gespielt wird. Gerade die in der letzten Zeit immer öfter in die Schlagzeilen geratenen Datenmissbrauchsskandale sollten doch mal langsam für diese Problematik sensibilisieren. Aber vielleicht kriegen viele Zeugen das auch nicht so mit. Welcher Zeuge ist denn… Weiterlesen »

Kann mir jemand sagen, was dieses Datenschutzgesetz mit Religion zu tun hat? Ist das vom Staat so angeordnet oder gewollt? Oder macht sich die JW Org. das zunutze um mehr Kontrolle über die Einzelnen zu haben?

Es reicht doch, wenn das eine behördliche Maßnahme ist oder in der Wirtschaft benötigt wird.

Danke im Voraus

liebe Grüße

Jesus antwortete wie er gefragt wurde, ob man denn dem Cäsar Steuern bezahlen solle: „Zahlt daher Cäsars Dinge Cäsar zurück, Gottes Dinge aber Gott.“ (NWÜ) »Dann gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, – aber gebt Gott, was Gott gehört!« (Gute Nachricht)   Man beachte den Inhalt genau. Er sagte nicht, zahlt Cäsars Dinge Cäsar zurück und Gott! Sondern Gottes Dinge Gott!!! Ein Unterschied! Weltliche Personenbezogene Daten können also nach o.g. Wortlaut niemals konform gehen, dass man nur dann ein wahrer Christ und mit der Organisation verbunden ist, wenn man dem Sklaven seine Einwilligung zu diesen Daten erteilt. So suggeriert… Weiterlesen »

@alle

Art. 49 Abs 1 a) DGSVO:

die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie über die für sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde,

Kommentar: Wer unterschreibt gibt eine Blankovollmacht für jede Art der DV.

Hallo, Ich habe mal eine Frage. Warum darf mit mir nicht gebetet werden? Ich habe 2012 die Gemeinschaft verlassen, und überlegt zurückzukehren. Bei einem Gespräch bat ich die Brüder doch mit mir oder für mich zu beten. Nein das sei verboten. Warum? Ich hätte halt gern gewusst wie das biblisch begründet wird. Sie haben mir erklärt, wenn ein Ausgeschlossener auf der Straße sie ansprechen würde und zum Gebet auffordert, dürfen sie das nicht, so gäbe der Sklave das vor. Nur waren sie bei mir und es ging um Wiederaufnahme. Auch würde mit mir nicht studiert. Ich müsste selbstständig regelmäßig alleine… Weiterlesen »

Datenschutz hin-oder-her… Wie genau wird Datenschutz von jedem einzelnen überhaupt eingehalten? Zwei Beispiele sollen angebracht werden (Ja, es wird Widerspruch geben, da bin ich mir sicher): Wenn du beispielsweise bei deiner Bank bist, kannst du erleben, dass es eine Diskretionslinie gibt, mit der Bitte “ABSTAND HALTEN”. Weshalb eigentlich? Ach so – die Kontodaten sollen geschützt werden, denn die sind “HEILIG”! (Vergleichbar mit der Deutschen Situation “Wie viel verdienst du”; seltsamer weise wird hierüber nicht gerne geredet.) Bist du ein fleissiger Smartphone- oder PC-Benutzer? Dann begibst du dich u.a. bei “Facebook, Twitter, Skype, etc.” in die grosse freie WWWelt. Hier gibst… Weiterlesen »

nicht unterschreiben, auf keinen Fall…., es sind Eure Daten und die gehören Euch, lasst Euch nicht alles wegnehmen

Liebes “Foxlein”,

schön, dass du wieder da bist!

Manchmal gibt es halt triftige Gründe, eine Weile abzutauchen, weil man zuviele andere “Baustellen” hat, um die man sich kümmern kann!

Ich hab deine schelmische und teils ironische (aber auf den Punkt genaue) Schreibe AUCH vermisst…

Die bunte Blumenwiese ist wieder um eine Art reicher geworden!   ; )

LG Ulla

Hiho aus Tirol!

Hat jemand von euch zufällig diesen „Ältesten Brief“ mit der vorgehensweise für die jenigen, die nicht dieses Formular unterzeichnen möchten? Möchten uns den gesamten Inhalt durchlesen um vorbereitet zu sein, falls jemand glaubt uns belehren zu müssen. Und als weiteren Schritt wollen bzw. werden wir alte Dienstberichte und andere Daten löschen lassen. Wir brauchen keine Menschen, die unsere „geistige Gesinnung“ anhand von Daten beurteilen. (2. Kor. 9:7)

Meine Frau und ich werden dies nicht unterzeichnen und dies raten wir auch allen anderen!

Lg an alle aus Tirol!

WAS LESE ICH DA? „Die Daten schließen Informationen ein, die die religiösen Überzeugungen des Verkündigers erkennen lassen und können auch andere sensible personenbezogene Daten beinhalten. Verwendung personenbezogener Daten kann das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen und Speichern von Daten bedeuten sowie vergleichbare Datenverarbeitungsvorgänge.“ Und… „Personenbezogene Daten können der Notwendigkeit und dem Zweck entsprechend an zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen weitergegeben werden. Verkündiger verstehen, dass sich manche zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen in Ländern befinden mögen, deren Gesetze unterschiedliche Datenschutzniveaus haben, nicht immer vergleichbar mit demjenigen des Landes, aus dem sie weitergegeben werden.“ D.h. Alle mögliche sensiblen persönliche Daten und Einschätzungen über… Weiterlesen »

hallo liebe Teilnehmer,

Eure Ausführungen gefallen mir sehr gut.

Bringt das eigentlich was sich bei einer Behörde über diese unterschreibe Aktion zu beschweren? wenn man denen so einen zettel Vordruck gibt, müssen die dann nivht tätig werden dagegen?

Lieben Gruß

Heiopei

 

 

 

Wenn man dieses Formular nicht unterschreibt,

kann man dann seine Daten einsehen und ggf auch komplett löschen lassen?

Hat man das einklagbare Recht dazu ?

 

Gruß

 

Levinia

Habe das Formular auf jworg gesucht aber nicht gefunden. Wo muss man sich das runterladen? Oder teilen die das nur aus? Wollte mal eins zur prüfung nach bonn in die husaren Straße schicken. Einfach mal deren Meinung dazu hören

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