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Kirchenaustritt in Österreich?

Wildblume
(@wildblume)

Hallo, Ihr Lieben Ösis!

Kirchenaustritt hier in D ist ja: auf die Gemeinde gehen, Formular ausfüllen, Beitrag zahlen fertig...wenn ich das richtig verstanden habe.

In Österreich wird aber offenbar ein Nachweis über die Zugehörigkeit gefordert.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/kirchenein___austritt_und_religionen/1/Seite.820004.html

Bekommt man in  Ösiland einen Nachweis, ein Zeuge Jehovas zu sein, oder macht das Amt eine Ausnahme....oder braucht man nicht offiziell austreten, weil man vor dem Gesetzgeber "gar nicht drin ist"....

Nur mal so aus Interesse. Wie geht das bei Euch?

Eure neugierige Wildblume 

Schwarzes Schaf, aber Schaf....

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 17:46
RoKo
 RoKo
(@roko)

Ja eine gute Frage. Müssen wir mal die Geschister aus Austria fragen. Gerd, Athalja, Bird, BenKenobi, Zartbesaidet schreiben häufiger mit. Vielleicht weiß auch Iris was dazu. 

Ich finde nur eine Statistik: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/304874/umfrage/mitglieder-in-religionsgemeinschaften-in-oesterreich/

LG

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 21:31
Jurek
(@jurek)
Aktiver Gast

Ob erst Beglaubigung dessen bedarf, dass es bei den „ZJ“ notwendig dazu ist, um damit aus der katholischen Kirche auszutreten? (In Laufe der Zeit ändern sich so manche Sachen, wohl auch da?).
Ich bin damals (soweit ich mich erinnere), ohne welche Beglaubigung von den „ZJ“ zu der Kirchenaustrittstelle gegangen und habe gesagt, dass ich aus der Kirche austreten will.
Das nur, weil nur auf der wohl Meldezettel oder anderem Gemeindeamtdokument das Glaubensbekenntnis angegeben war. (Später wurde das weggelassen).

Wie hätte das damals denn in meinem Fall funktionieren sollen? Weiß ich nicht mehr.
Ich war auf die römische Sekte hin zwar als Baby getauft worden (mich hat da also sowieso niemand was gefragt) und zuletzt sind wir noch nach DDR übersiedelt. Dort gab es nix dahingehend…
Geflohen also aus der DDR kam ich nach Österreich. Dann wurde ich „ZJ“. Aber ich hatte auch keinen Nachweis oder sonst was, dass ich „römisch-katholisch“ war. Da konnte man sich damals bei der Ausreise nicht einfach so alle Papiere sauber mitnehmen, noch gab es damals Internet oder so was.
Nur als ich ja in der Gemeinde angemeldet war, musste man auch Religionsbekenntnis eingeben. Aber mit der Kirche hatte ich sowieso nix am Hut.
Und nur wegen dem Eintrag bei der Gemeinde, bin ich damals zur Austrittstelle gegangen und wollte damit eben „aus der Kirche austreten“. Das ist aber alles sehr laange her, so dass ich mich jetzt nicht mehr genau erinnere.
Vielleicht wegen so was, hat die Ortsgemeinde später den Eintrag für Religionszugehörigkeit entfernt?

Ich weiß nur, dass ich einst Bestätigung von der Ortsversammlung als „Ordinierter Verkündiger der Zeugen Jehovas“ bekam, welche ich dann nur bei der Einberufung zum Militärdienst brauchte. Damit war ich vom Militärdienst befreit.
Später war da das etwas anders. Zumal auch „Zivildienst“ als „Militärersatzdienst“ galt, und bei ‚uns’ gab es eigene Treffen für junge Brüder welche darauf vorbereitet wurden dann ins Gefängnis zu gehen…

Wie auch immer, aber ich denke, dass das zuletzt genannte war das einzige Mal, wo ich Bestätigung von den „ZJ“ als derer Mitglied erhalten habe.

Bei dem Kirchenaustritt, kann ich mich nicht erinnern (vielleicht war das nur in meinem „Sonderfall“), dass ich welche Bestätigung von seitens der „Zeugen“ dazu bekam, noch sonst was, um einfach aus der der römischen Kirche „auszutreten“, in der ich nur auf dem Papier als solcher galt! Ich war wohl ein „Sonderfall“, weil als solcher auch in der Kirche gar nicht eingetragen.
Ich weiß somit also nicht einmal, ob ich wirklich in Österreich Mitglied der Kirche war, da ich auch nie welche Kirchensteuer gezahlt habe.
Aber sonderbarerweise doch irgendwie wurde ich bei der Kirchenaustrittstelle auf dem Papier „Entkatolisiert“.

Aber mein Sonderfall wird hier wohl auch nicht entscheidend sein.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. Oktober 2019 8:01
RoKo
 RoKo
(@roko)

Fängt man einen Sozialversicherungspflichtigen Job an, fragt der AG, ob man in der Kirche ist. Verneint man das, wird dass in der Steuerkarte (heute elektronisch) vermerkt. Bejaht man, wird dann die Kirchensteuer vom Bruttolohn eingezogen. Hier passiert das mündlich, bzw. per ankreuzen im Personalfragebogen, wenn der Chef so was hat oder ein Personalbüro betreibt. Anders beim Ausstieg. Da ist die Schriftform notwendig, den Ausstieg anzuzeigen. 

Wechselt man ggf den AG, und sagt dann einfach, man sei in keiner Konfession, obwohl man drin wäre, weiß ich nicht was da passiert. Kenn den Fall nicht. Bei Selbstständigen weiß ich nicht wie das funktioniert mit der Steuer/Abgabe. Zahlt man die selbsttätig, oder dann auf Aufforderung vom FA? Spätestens dann wohl per Jahressteurerklärung?

Ich denke, die ZJ verwenden den Einzug per Steuer nicht, weil sie so mehr einnehmen. Jeder Verkündiger, der von sozialen Hilfen zum Lebensunterhalt lebt, gibt dann einen Betrag X in den Spendenkasten. Obwohl er das gesetzlich gar nicht dürfte. Hilfen zum Lebensunterhalt sind nicht für Spenden gedacht. Hat Fox vor langer Zeit glaube ich mal gut ausgearbeitet. Aber so nimmt die Org viel mehr ein.

LG RoKo

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 8. Oktober 2019 15:25
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