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Datenschutz Unterschriftverweigerung

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(@fetti)
Neuer Gast

Wie wird eigentlich mit Personen umgegangen, die nicht die Unterschrift geleistet haben?

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 6. Oktober 2019 16:49
(@freund-fuer-alle)
Neuer Gast

Moin,

ich habe nicht unterschrieben. Gewissensgründe.

Folge: Ä-amt weg. Keine Aufgaben mehr, am Bek-brett nicht mehr aufgeführt. Grund: Vertraue nicht auf den Sklaven. 

Argumente und Fragen erfolglos.

Eigentlich von 100 auf 0 runter.

Diese weltliche Handlungsweise schmerzt, passt aber zu allgemeinen Denke und Handlungsweise der Org derzeit.

Ich brauche noch Zeit um zu verdauen, Jehova und Jesus sehen es.

Habe mehr Ruhe und keine Verantwortung mehr, hat auch was.

LG

 

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Oktober 2019 20:22
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Edelmuth
(@edelmuth)
Aktiver Gast

Guten Abend

Lässt man euch noch Kommentare geben?

Ede

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Oktober 2019 22:15
(@admin1)
Admin

@edelmuth

Du kannst nicht nur Kommentare geben, du kannst sogar neue Themen anlegen. Probiers doch einfach aus.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 6. Oktober 2019 23:55
(@horst)

@admin1

Hallo auch, die Frage von Ede nach dem "Antwortgeben dürfen" bezog sich bestimmt auf den Kommentar von "freund-für-alle", dem sie die "Vorrechte" entzogen haben und nicht auf Möglichkeiten im Forum.

Ede ist mit dem Zeugen-Dasein und dessen Begriffen noch sehr verwoben und die Tatsache, dass sich seine Aktivitäten nun aufs Forum beschränken und nicht von jedem gelesen werden müssen, der sich mit den Artikeln und den Kommentaren dazu beschäftigt, bestätigt den Sinn und den Nutzen Eurer neuen Kommentarregelung. 

Grüsse Horst

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 1:40
Jurek
(@jurek)
Aktiver Gast

@admin1

der Edelmuth wird wohl da was anderes gemeint haben. (?)

 

Meinerseits: Es ist schon sehr sonderbar, dass nur durch Verweigerung der Unterschrift, wird wer gleich seines Amtes enthoben und auch anderer Aufgaben.

Da kann man in der Tat ironisch fragen, ob man diesen Leuten (Unterschriftsverweigerern) noch Kommentarerlaubnis in der Versammlung erlaubt! 😕 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 4:49
(@admin1)
Admin

😀 verstehe. Bin wahrscheinlich schon zu lange weg von der Versammlung. 

Mir hatte man auch bis zum Ende das Kommmentargeben erlaubt, allerdings oft mit einem Stirnrunzeln quittiert. 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 6:25
Edelmuth
(@edelmuth)
Aktiver Gast

Guten Morgen

„Abtrünnigen“ oder „Bezeichneten“ wird beim Kommentare geben das Wort nicht mehr erteilt, um der Versammlung zu zeigen, was sie aus Sicht der Ältesten sind und dass niemand mit ihnen Umgang pflegen soll. Allerdings wird ihnen diese „Zucht“-Maßnahme nicht mitgeteilt, denn die müssten sie begründen. Sie werden lediglich organisiert gemobbt, damit sie sich im Sinne der Organisation ändern.

Ede

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 7:59
Stachelbeere
(@stachelbeere)
Neuer Gast

@jurek/ Ede

Guten Morgen.

Ob man noch "Kommentare" geben darf,  kann jede Versammlung individuell festlegen. In unserer Versammlung darf man noch Kommentare geben, in der Nachbarversammlung nicht. Es kommt wahrscheinlich darauf an, wie "tolerant" die Ältestenschaft ist...

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 9:32
Jurek
(@jurek)
Aktiver Gast

Hallo Stachelbeere (aber Beere!),

meinst du die Ausgeschlossenen/„Abtrünnigen“, oder nur die „Bezeichneten“?
Diese (Ausgeschlossene) können in eurer Versammlung zum WT-Studium Kommentare abgeben?
Das müsste ich wo mit schwarzer Kreide auf einem weißen Schornstein schreiben!

Wie viele Älteste gibt es da bei euch?

Das Problem ist, dass das eigentlich - bei all „Zeugens“ Supereinheit (welche die Bibel in der Form nicht kennt), - nicht erlaubt wäre! Das wäre gegen die Anweisungen der Organisation!
Die Ausgeschlossenen sollen sich still und unauffällig verhalten. Ihnen Wort zu erteilen, das wäre schon was sehr sehr Sonderbares bei den „ZJ“.
Oder wird denen das nur untersagt, wenn der KA da ist? Oder dann auch nicht=

Und, man (in der Regel - ich kenn’ eigentlich nix anderes) pauschaliert das vor der Versammlung, um eben, wie Edelmuth schreibt, das selber nicht begründen zu müssen!

Ich habe schon die allergrößten Schwierigkeiten von den „Superfeinen Aposteln“ zu erfahren, aus welchem BIBLISCHEN Grund ich eigentlich ausgeschlossen wurde? Denn ich weiß es immer noch NICHT! Im Ernst!

Wie können die immer nur behaupten, dass ausgeschlossen wird nur jemand, der
a) SCHWERE Sünde/n (nach der Bibel!) begangen hat, und
b) Diese nicht bereuen will!?

WIE kann man etwas bereuen, wenn man nicht weiß, WAS?

Deswegen nochmals zu Edelmuths Gedanken wegen nicht begründen wollen: Das ist absolutes Fakt! Aus meiner langjähriger Praxis (besonders seit DSGVO): Weder Selters, Bethel Wien (geschweige meine Heimatversammlung), noch Datenschutzbeauftragter der „ZJ“ in Wien, noch sonst wer, ist da im Stande mir seit nahezu 2 Jahrzehnten nach dem Ausschluss mal zu erklären und was schriftliches seit damals zu zeigen, aufgrund welcher BIBLISCHER Gründe ich ausgeschlossen wurde!
Aber aus lauter „Liebe“, mich verachten, das sind sie…

Klar, ich weiß schon, aus welchen WT-Gründen ich ausgeschlossen wurde. Aber dann sollen sie nicht lügen und behaupten, dass ich aus biblischen Gründen ausgeschlossen wurde!

Ich stelle mir das Christsein jedenfalls anders vor. ...

Gruß

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 12:56
RoKo
 RoKo
(@roko)

@jurek Ja ich auch. Ich kenne meinen Grund auch nicht, warum das Tribunal beschlossen hat, mir die Gemeinschaft zu entziehen. Nun weiß ich gar nicht, woran ich arbeiten muss, um wieder aufgenommen zu werden? Und weil ich das nicht weiß, helfe ich gern hier und da wo ich kann. So ergibt sich immer was neues. Hätte man mir das verboten, müsste ich ein schlechtes Gewissen haben. Aber so?

Die Erfahrung von freund-fuer-alle ist signifikant, wie die Org umgeht. Wie ein brüllender Löwe. Wie alt bist Du? Hast Du nach alten Tauffragen ja gesagt? Dann sehe ich die Vorgehensweise bedenklich. Denn vor 1985 gelobte ein Täufling nicht, der Org treu bis in den Tod zu folgen. Diese Narrenfreiheit haben aber nur ältere Ältesten. Jüngere nicht. Brauchst Du das neue Ältestenbuch? Müssen wir mal per PN schreiben. Nimm Dir die Zeit, alles zu verarbeiten. Erkenne die arglistige Trickserei dahinter, was die Org mit dem Glauben macht. BI hat viele Themen dazu. 

Allein, der Verweis der DSGVO, dass die Daten bei "befreundeten Partnerfirmen" gespeichert werden, ist doch grotesk. Entweder gibt es eine Organisation wie sie sagen, die Wahr ist. Aber nicht mehrere! Was soll denn der Quark? Sie schreiben in Wachttürmen, man darf kein Freund der Welt sein. Hier aber hat die Org selbst befreundete Partner-Unternehmen. Wie geht das denn? Unternehmen? Ist ja etwas weltliches. Christus sagte, sein Königreich ist kein Teil dieser Welt. K e i n  Teil! Nicht, ein bissl was davon, nur befreundete Partner-Unternehmen...  Stimmt vorn und hinten nicht.

Klar will man so einen Ältesten nicht in den Reihen haben. Damit gilt so ein Verkündiger aber noch nicht als Abtrünnig. Also diesen Spagat erklärt mir mal. Er ist vielleicht nicht vorbildlich. Nicht vorbildliche dürfen kein Amt haben. Sehe ich ein. Aber Abtrünnig ist was anderes. Selbst in Definition der Org.

Kommentare geben dürfte aber nun durch die DSGVO rechtlich ein Problem sein, nicht wegen Edes genannter Abtrünnigkeit. Das Versammlungsleben wird via Ton gestreamt und aufgezeichnet, also gespeichert. Die Sprache unterliegt dem Persönlichkeitsrecht. Das war schon immer, aber nicht immer strafrechtlich umgesetzt. Wurde durch die DSGVO anders, die eben den Datenschutz den Mehrwert gibt. Durch Sprache ist jemand erkennbar, wie auch durch Passbild. Dieses Recht darf ohne Unterschrift und Abtretungserklärung des Rechteinhabers nicht aufgezeichnet, gespeichert unf gestreamt werden. Da ein Ältester auch viele Aufgaben auf der Bühne hat, diese auch aufgezeichnet, gespeichert unf gestreamt werden, geht das so nicht mehr. Ich sehe darin den Grund. Wenn man das aber nicht so kommuniziert hat, ist das aus Dummheit passiert. Die Ältesten verstehen viele Anweisungen nicht und setzen sie aus purer Blindheit dennoch durch.

Wenn man z.B. eine Aufzeichnung gemacht hat, darf man diese nicht bei Gericht verwenden. Nannte mir mal ein Dr. jur., ist ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, § 201 StGB. Folge > § 74a StGB.

Aber - man darf die Wortwahl niederschreiben und durch einen anderen Sprecher nachsprechen und vortragen lassen. Der Inhalt der transportierten Nachricht ist nicht geschützt. Geschützt ist die Modulation, der Dialekt, die Tonlage, die Emotion die im Wort steckt, ggf Sprachfehler, Stottern, all diese Facetten die die menschliche Sprache ausmachen. Die steht unter Schutz und ist das Recht des jeweiligen Menschen. Durch Sprache ist ein Mensch erkennbar, wie durch ein Lichtbild. Das ist auch verboten nach § 201a StGB. Dieses Rechte zu tangieren ist untersagt. Wenn z.B. mal ein Fall aus dem Leben gegriffen, eine Tonaufzeichnung eines abgesetzten Notrufes vor Gericht abgespielt werden soll, um aus dem Notruf verschiedene Dinge erkennen zu können, sind erst die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Notrufe werden immer aufgezeichnet. (Hat verschiedene Gründe. Dient oftmals dem Disponenten der eigenen "Versicherung". Wenn man ein Wort nicht korrekt verstanden hat, kann man zurückspulen und sich den Wortlaut nochmal anhören. Tat ich öfers, wie ich Telefondienst hatte. Ist aber mehr der Beweissicherung dienlich, die nach Landesrecht im PolG oder BRKG geregelt sind) Oder ein nächsthöheres Recht gestattet eine Rechtverletzung eines "niederen" Rechts, bzw. ein Notstand § 35 StGB erlaubt dies. Ist aber immer sehr genau abzuwägen. Pfiffige Anwälte wählen dann ein Nachspielen und Nachsprechen der Szene. Ob das die gleiche Wertigkeit hat müsste man mal Markus fragen. 

LG

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Jahren von RoKo
AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 17:12
 M.N.
(@m-n-2)

Da ist nix mit "Toleranz" oder "Hier so, dort anders" - das ist im JW.Org-Talmud alles strikt reglementiert und festgelegt, und wehe, es wird davon abgewichen - dann gibts einen Rüffel von oben. Hier sind die offiziellen WTG-Orgdirektiven betreffs "Kommentaregeben in der Versammlung" aus dem allerneuesten "Hütet"-Buch (WTG-Code sfl; früher war es ks) von 2018. Da ich nur die engl. Druckausgabe vom Jan. 2019 verfügbar habe, erfolgen die Zitate hieraus; bei Bedarf bitte translate.google.com benutzen.

Betreffs "Bezeichneter" (aber nicht "ausgeschlossener") Übeltäter:

Abs. 19:

"In all cases of judicial reproof, the wrongdoer is disqualified from special privileges, such as pioneering or offering congregation prayer ... In addition, some judicial restrictions should be imposed by the judicial committee in all cases of judicia I reproof. Judicial restrictions may include not commenting at congregation meetings and not presenting student assignments on the midweek meeting. Such restrictions are removed gradually."

Also: Für "öffentlich Zurechtgewiesene" und "Bezeichnete" Personen KANN - muss aber nicht - "Kommentaregeben" verboten werden. Hängt (wie auch früher schon) von der "Schwere" des "Fehltritts", der lokalen Rezeption seitens der "Versammlung" und - selbstredend - vom Gusto der jeweiligen "Ältestenschaft" ab.

Betreffs "Ausgeschlossener":

Abs. 30:

"Disfellowshipping takes effect at the time of making the announcement to the congregation. In the interim before the public announcement, the wrongdoer should not be called on to comment or offer prayers at congregation meetings or care for any special privileges of service."

D. h.: Absolut kein "Kommentaregeben" für "Ausgeschlossene", schon sogar bevor die "öffentliche Bekanntmachung" erfolgt, ab welcher der "Ausschluß" erst rechtskräftig wird.

Auch betreffs "Ungetaufter Verkündiger", die sich einer "schweren Verfehlung" schuldig gemacht haben, gibt es in Kap 12 folgende Anweisungen:

Abs. 48 - wenn "reumütig":
"If the individual is repentant, the assigned elders may decide to place certain restrictions on the individual for a time, such as not commenting at meetings, not presenting student assignments on the midweek meeting, or not sharing in the field ministry."

Abs 51 - wenn "reuelos":

"If the individual is unrepentant ... it would be best for a time not to call on him if he raises his hand to comment at meetings."

Regeln, Direktiven, Edikte, Gesetze, Paragraphen, Bestimmungen, Regularien, "hier ein Tüttelchen, dort ein Häkchen" ... der wet dream aller WTG-Bürokraten und Paragraphenreiter, da toben sie sich so richtig aus. "Was tun sie, wenn sie nichts tun?" Aus meiner Zeit des Wirkens als Ä erinnere ich ich, dass diese Anweisungen grundsätzlich genauso lauteten. Für "Ausgeschlossene" galt und gilt nichts außer "still und ruhig auf dem Hinterbänkchen sitzen, niemanden grüßen und mit niemandem auch nur ein Wort reden und keinen Pieps von sich geben".

Betreffs all dieser Kinkerlitzchen zur Erinnerung das, was der geschätzte Angus Steward im Rahmen der ARC-Anhörungen in 2015 so à propos feststellte:

"Jehovah's Witnesses are an organization that is obsessed with sin and sinning."

Worauf wir einen lassen können.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 17:15
Edelmuth
(@edelmuth)
Aktiver Gast

Guten Abend M.N.

Also: Für "öffentlich Zurechtgewiesene" und "Bezeichnete" Personen KANN - muss aber nicht - "Kommentaregeben" verboten werden. Hängt (wie auch früher schon) von der "Schwere" des "Fehltritts", der lokalen Rezeption seitens der "Versammlung" und - selbstredend - vom Gusto der jeweiligen "Ältestenschaft" ab.

Richtig! Im Hütebuch steht, dass die Schuld des Sünders festgestellt werden muss und ihm die Zuchtmaßnahme (z.B. keine Kommentare geben) sowie die Dauer der Maßnahme mitgeteilt werden muss, damit er sich ändern kann.

Bei „Abtrünnigen“ haben sie das Problem, dass sie keine Schuld im biblischen Sinne feststellen können. Wie wollen sie ihre Zuchtmaßnahme dann begründen. Versammlungsübergreifend wird berichtet, dass „Abtrünnigen“ ausnahmslos das Wort nicht mehr erteilt wird, woraus sich schließen lässt, dass diese Maßnahme vom Sklaven initiiert wird. Dem kann sich kein Ältester entziehen.

Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass man sie ausschließen will, damit sie keinen Kontakt mit Brüdern haben können und kein „abtrünniges“ Gedankengut in die Versammlung kommen kann. Um das zu erreichen werden auch gerne unseriöse Maßnahamen getroffen, damit es für einen GE reicht.

Ede

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 18:10
Wildblume
(@wildblume)

@freund-fuer-alle

Hallo, lieber freund-fuer-alle!

Ich geb Dir hier drei Daumen nach oben für Deinen Mut und Deine Entschlossenheit!

LG Wildblume 🌺 👍 👍 👍 

Schwarzes Schaf, aber Schaf....

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 18:17
Stachelbeere
(@stachelbeere)
Neuer Gast

@jurek

Hallo Jurek,

Ich meinte die Brüder die den Datenschutz nicht unterschrieben haben.

Natürlich nicht die Bezeichneten oder gar Ausgeschlossenen.

Die werden bei uns genauso geächtet und gemieden. Auch wenn sie zu jeder Versammlung brav,still und unauffällig da sind, um nur möglichst schnell wieder ins "wohlbehütete, geistige Nest" aufgenommen zu werden...

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 7. Oktober 2019 18:21
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