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Begründung und Beendigung Mitgliedschaften - Amtsblatt ZJ

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RoKo
 RoKo
(@roko)

@wildblume @ottonio

Neues Thema.

Zum Austritt eines ZJ gibt es klare Abgrenzungen. Ersichtlich im Amtsblatt der ZJ - Statut.

Ottonio, Du meinst sicherlich die Kartei, die über jeden Verkündiger beim Sekretär / Dienstaufseher geführt wird. Gibt man regelmäßig einen Berichtszettel ab, ist man vorbildlich ein regelmäßiger Verkündiger. Nein, stimmt auch nicht, nur wenn das Stundenziel dem Versammlungsdurchschnitt entspricht, dann ist man ein vorbildlicher Verkündiger. Ich war meist mit meiner Abrechnung unter dem Durchschnitt, darum war ich schon immer schlechter Einfluss und durfte auch keine andren freiwilligen Dienst tun, Saalbau und dergleichen. Darum fuhr ich einfach schwarz hin. War also ein Schwarzarbeiter, d.h. ohne Genehmigung meiner Ältestenschaft auf dem Bau. Dazu eine Episode, die berichte ich später mal.

Gibt man einmal einen Monat keinen Berichtszettel ab, ist man ein unregelmäßiger Verkündiger. Auf deutsch, noch schlechterer Einfluss auf andere Verkündiger... kann sein man wird ausgegrenzt. Man ist damit schon eine Randfigur.

Gibt man sechs Monate lang keinen Berichtszettel ab, ist man damit ein untätiger Verkündiger. Dieser Zustand ist kurz vor dem Abfall nach Meinung anderer. Man ist geistig so schwach, geht gar nicht... 

Sodann ist man also ein untätiger Verkündiger. Man ist aber weiter ein ZJ. 

Das meinst Du bestimmt Ottonio - oder?

 

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und das altes wie das neues Statut gegenüber gestellt. Schon paar Monate her. So erkennt man besser die Unterschiede in den beiden Fassungen.

Texte entnommen aus:

https://www.jehovaszeugen.de/uploads/media/Amtsblatt_2009_Nr._2.pdf

https://www.jehovaszeugen.de/uploads/media/Amtsblatt_2020_Nr._2.pdf

 

bis 2019:

15 Beendigung der Mitgliedschaft.

(1) Wer rechtmäßig als Zeuge Jehovas getauft wurde und mit einer Versammlung im Wirkungsbereich der Religionsgemeinschaft verbunden ist, ist Mitglied der Religionsgemeinschaft.

  1. die Begründung der Verbundenheit mit einer Versammlung außerhalb des Wirkungsbereichs (§ 13),
  2. schriftliche Erklärung des Verlassens der Gemeinschaft gegenüber der Ältestenschaft der örtlichen Versammlung oder der Religionsgemeinschaft,
  3. Austrittserklärung bei der gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde,
  4. mündliche Erklärung des Verlassens der Gemeinschaft gegenüber zwei Mitgliedern der Religionsgemeinschaft,
  5. offenkundiges Verhalten, das im Widerspruch zum religionsgemeinschaftlichen Recht steht,
  6. einen Ausschlussbeschluss des zuständigen Rechtskomitees der Religionsgemeinschaft nach Durchführung eines Rechtskomiteeverfahrens auf der Grundlage des religionsgemeinschaftlichen Rechts, in dem Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt wird; gegen die Entscheidung des Rechtskomitees kann Berufung eingelegt werden gemäß religionsgemeinschaftlichem Recht, über die ein Berufungskomitee der Religionsgemeinschaft befindet,
  7. Tod des Mitglieds.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2–5 wird das Vorliegen des Sachverhalts durch ein aus mindestens drei Ältesten der Religionsgemeinschaft gebildetes Komitee festgestellt.

neu, ab 2020

16 Beendigung der Mitgliedschaft.

(1) Die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft endet durch den Tod.

(2) Die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft endet durch den Wegzug aus dem Wirkungsbereich der Religionsgemeinschaft mit Begründung einer Verbundenheit mit einer Gliederung außerhalb des Wirkungsbereichs, außer es besteht weiterhin eine Verbundenheit mit einer Gliederung oder Einrichtung im Wirkungsbereich der Religions-gemeinschaft (§ 1 Abs. 3).

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschlussbeschluss des eingesetzten Rechtskomitees. Es gelten folgende Verfahrensgrundsätze:

  1. Das Rechtskomitee entscheidet nach Durchführung eines Rechtskomiteeverfahrens auf der Grundlage der religiösen Grundsätze von Jehovas Zeugen, was eine mündlichen Verhandlung einschließt, zu der der Betroffene zu laden ist.
  2. Bleibt der Betroffene zum wiederholten Mal der Verhandlung unentschuldigt fern, kann in seiner Abwesenheit verhandelt werden.
  3. Der Beschuldigte kann Beweise vorlegen und Zeugen benennen.
  4. Auf Grund des seelsorgerischen Charakters des Verfahrens ist der Beistand durch andere Personen, insbesondere Rechtsanwälte, ausgeschlossen. In den vom Religionsrecht vorgesehenen Fällen können Personen als Beobachter zugelassen werden.
  5. Gegen die Entscheidung des Rechtskomitees kann innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung der Entscheidung des Rechtskomitees an den Betroffenen schriftlich Berufung eingelegt werden. Darüber entscheidet ein Berufungskomitee der Religionsgemeinschaft.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch einen das Verlassen der Gemeinschaft feststellenden Beschluss des eingesetzten Komitees. Ein solcher Beschluss ist zulässig auf der Grundlage

  1. einer höchstpersönlichen schriftlichen Erklärung eines Mitglieds, die Gemeinschaft verlassen zu wollen,
  2. einer Austrittserklärung bei der gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde,
  3. einer mündlichen Erklärung eines Mitglieds gegenüber zwei Mitgliedern der Religionsgemeinschaft, die Gemeinschaft verlassen zu wollen,
  4. eines offenkundigen Verhaltens, das im Widerspruch zum Religionsrecht steht.

5) Der vormitgliedschaftliche Status kann aberkannt werden, wenn der Betroffene erklärt, nicht länger ungetaufter Verkündiger sein zu wollen oder die Einstellung oder der Lebenswandel des Betroffenen nicht mehr mit den Glaubenslehren und der Glaubenspraxis von Jehovas Zeugen übereinstimmt, wobei dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt wird.

 

17 Wirkung des Austritts vor staatlichen Behörden.

Der Austritt bei einer gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde beendet die Mitgliedschaft lediglich mit Wirkung für die staatliche Rechtsordnung.

Bei mir, nach alter Art und Statut traf vielleicht

5. offenkundiges Verhalten, das im Widerspruch zum religionsgemeinschaftlichen Recht steht,

weil es nicht eindeutig genug war, wurde mit einem Rechtskomitee nachgetreten.

Ob man sich nun meldet oder nicht, die machen ein Komitee ob man beiwohnt oder wie ich nicht. Egal. Die machen ein Komitee.

Weil ich keine DSGVO unterschrieb, ist dies nicht anwendbar, war zudem bei mir vor Inkrafttreten der DSGVO. 

 

Für neue Projekte gilt nun neues Wachtturm-Recht.

LG RoKo

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 17. April 2021 20:06
(@ottonio)

Oha, dann habe ich mich geirrt. Du musst jetzt gedacht haben, wovon redet der gute Mann denn da?

Ich dachte irrtümlich, das wäre wie in Italien.

Es ist gut, dass du mich eines Besseren belehrt hast.

Weise nicht den Spötter zurecht, damit er dich nicht haßt; weise den Weisen zurecht, und er wird dich lieben! (Sprüche 9:8).
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst; antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26:4-5).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 17. April 2021 20:47
RoKo
 RoKo
(@roko)

@ottonio Nein so denke ich nicht. Wie es in Italien abläuft weiß ich jedoch nicht weil ich da null Einblick habe. Berichte mal mehr. 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 18. April 2021 12:55
Wildblume
(@wildblume)

Wirkung des Austritts vor staatlichen Behörden.

Der Austritt bei einer gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde beendet die Mitgliedschaft lediglich mit Wirkung für die staatliche Rechtsordnung.

WHAT?

Soll heißen, die zitieren den Ausgetretenen dann trotzdem vor ein Komitee?

Pffff 

🌺🌺🌺

 

 

Schwarzes Schaf, aber Schaf....

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 14:18
José
(@aljanah)

Mein Weggang trifft mir unter Punkt (4) 3. 

Wer behauptet, dass er zu Gott gehört, soll leben, wie Christus es vorgelebt hat. 1.Joh.2:6

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 15:37
José
(@aljanah)

Das obige im neuen Beschluss.

Beim alten ist es unter 1. 4.

Veröffentlicht von: @roko

mündliche Erklärung des Verlassens der Gemeinschaft gegenüber zwei Mitgliedern der Religionsgemeinschaft,

 

Wer behauptet, dass er zu Gott gehört, soll leben, wie Christus es vorgelebt hat. 1.Joh.2:6

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 15:40
(@ottonio)

@roko

jetzt muss ich doch noch einmal auf den untätigen Verkündiger zurückkommen, wobei ich mich diesmal auf das Ältestenbuch (und nicht aufs Amtsblatt) beziehe.

[Ältestenbuch 12

WER VIELE JAHRE KEINE VERBINDUNG ZUR VERSAMMLUNG HAT
44. Bei der Entscheidung, ob ein Rechtskomitee gebildet werden muss, sollten die Ältesten Folgendes berücksichtigen:
(1) Gibt sich der Betreffende noch als Zeuge Jehovas aus?
(2) Wird er in der Versammlung oder am Ort allgemein als Zeuge Jehovas betrachtet?
(3) Inwieweit hat sich seine Sünde auf andere ausgewirkt oder wurden sie geschädigt? Handelt es sich zum Beispiel um Ehebruch, Kindesmisshandlung oder sexuellen Kindesmissbrauch?
(4) Hat er einen gewissen Kontakt zur Versammlung, sodass ein verderblicher Einfluss besteht?
(5) Ist der Betreffende bereit, vor einem Komitee zu erscheinen und so zu zeigen, dass er seine Rechenschaftspflicht gegenüber der Christenversammlung anerkennt?

Es geht hier nicht um 6 Monate, sondern um Jahre. Das gilt es hier festzuhalten.

Ich verstehe es so, dass (5) der Betreffende seine Rechenschaftspflicht gegenüber den Ältesten anerkennen müsste, damit ein Rechtskomitee gebildet werden könnte.

[Ältestenbuch 12

45. Abhängig von diesen Umständen und davon, wie lange jemand schon untätig ist, entscheiden die Ältesten vielleicht, die Sache ruhen zu lassen. In diesem Fall erstellen sie einen Bericht über das fragwürdige Verhalten des Betreffenden für die Versammlungsablage. (Siehe 22:21-27.) Die Ältesten können die Angelegenheit klären, wenn die Person in die Versammlung zurückkehren möchte (w08 15.11. S.14,15 Abs. 12,13).

Solange sich derjenige also nicht in der Versammlung blicken lässt, können die Ältesten entscheiden, das mit dem Rechtskomitee sein zu lassen. Nun gut, "vielleicht", also ein Gummiparagraph.

Mir fällt auf, dass das Wort "vielleicht" und "es mag Gründe geben" hier ziemlich oft vorkommt, und es den Wünschen der Ältesten überlässt.

[Ältestenbuch 15

18. Droht der Beschuldigte damit, gerichtlich gegen die Ältesten vorzugehen, sollten sie das Verfahren aussetzen und unverzüglich in der Rechtsabteilung anrufen.

19. Wendet sich ein Medienvertreter oder ein Anwalt, der den Beschuldigten vertritt, an die Ältesten, sollten sie weder irgendwelche Informationen über den Fall weitergeben noch bestätigen, dass ein Rechtskomitee besteht, sondern folgende Erklärung abgeben: „Älteste sind im höchsten Maß am geistigen und physischen Wohl von Zeugen Jehovas interessiert und leisten deshalb
gern geistigen Beistand. Verschwiegenheit ist dafür eine Grundvoraussetzung. Das erleichtert es Hilfesuchenden, sich an die Ältesten zu wenden, weil sie nicht befürchten müssen, dass etwas von dem, was sie ihnen sagen, später preisgegeben wird. Deshalb äußern wir uns nicht darüber, ob Älteste gegenwärtig jemand aus der Versammlung Hilfe leisten oder es früher getan haben.“ Wenn nötig, können die Ältesten um den Namen und die Telefonnummer des Medienvertreters oder Anwalts bitten und ihm sagen, dass sich ihr Anwalt mit ihm in Verbindung setzen wird. Dann sollten sie unverzüglich in der Rechtsabteilung anrufen.

Ein Rechtskomitee ist derart legal, dass sie es aussetzen bzw. abstreiten, sobald sich ein Rechtsanwalt damit befasst. Interessant, nicht wahr?

 

 

Weise nicht den Spötter zurecht, damit er dich nicht haßt; weise den Weisen zurecht, und er wird dich lieben! (Sprüche 9:8).
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst; antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26:4-5).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 15:57
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(@ottonio)

@wildblume

Soll wohl andeuten, dass ihnen der Staat den Buckel runterrutschen kann, sobald ihnen etwas nicht passt. Nun, diese Einstellung stellen sie immer wieder zur Schau.

Weise nicht den Spötter zurecht, damit er dich nicht haßt; weise den Weisen zurecht, und er wird dich lieben! (Sprüche 9:8).
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst; antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26:4-5).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 16:03
Sven
 Sven
(@sven)

Die wichtigsten Regelungen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland finden sich in Art. 4 und Art. 140 des Grundgesetzes. 

Diese Regelungen gelten für alle Religionsgemeinschaften. Grundsätzlich sind sie in Deutschland nach dem Grundgesetz frei, sich ihrem Selbstverständnis und ihrer Tradition nach zu organisieren.

Als Religionsgemeinschaften nach dem Grundgesetz steht ihnen zudem das sogenannte Selbstbestimmungsrecht zu.

Religionsgemeinschaften, die Körperschaft sind, haben einen öffentlich-rechtlichen Status eigener Art. Zu den besonderen Rechten, die ihnen verliehen werden, zählt die Rechtssetzungsbefugnis, für eigenes Binnenrecht, z. B. Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhältnis.

So gesehen können die Zeugen Jehovas ihre Rechtskomitees halten und sind absolut legal. Die weltliche Rechtsprechung könnte das Ergebnis eines Rechtskomitees nicht "kippen" und das Rechtkomitee selbst nicht als illegal erklären. Bestenfalls dürfte sie sich nur verhaltene Kritik wegen der nichtdemokratischen Internen Regelungen erlauben. 

Wieso verhalten sich also die Rechtskomitees ausgesprochen lichtscheu?

Ein Grund könnte sein, weil sich die LK darüber im Klaren ist, dass die "Internen Regelungen" nicht auf demokratische Prinzipien aufgebaut sind, sondern auf patriarchalischem Kirchenrecht, ähnlich wie es bei der Katholischen Kirche der Fall ist. 

Weil aber der Ausschluss des Mitglieds bei den ZJ mit der Ächtung verbunden ist und Ächtung mit Aufruf zum Mobbing gleich zu setzen ist, würden sich, bei fehlender Verschwiegenheit, die Scheinwerfer wieder einmal - als Negativ-Publicity - auf sie richten. Das ist alles. 

LG

Sven

 

 

 

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 17:57
Wildblume
(@wildblume)

@sven

Wieso verhalten sich also die Rechtskomitees ausgesprochen lichtscheu?

 

Ich lese gerade "Endzeit ohne Ende - die Geschichte der Zeugen Jehovas" .....sehr empfehlenswert!

Kürzlich las ich, dass seit 1949 die Komitees geheim sind, nachdem der ehemalige Rechtsanwalt der WTG,  Moyle erfolgreich gegen die Organisation geklagt hatte. Die Verhandlungen wurden damals öffentlich abgehalten. Wenn das Komitee bestimmte rechtliche Richtlinien verletzte, gab's vom weltl. Gericht eins oben drauf, wenn der Betroffene auf Schadenersatz klagte.

Das ist im Groben das, was ich las. Das Buch ist dick, vll. finde ich das nochmal.

Oder einer von Euch weiß mehr darüber?

🌺🌺🌺

Schwarzes Schaf, aber Schaf....

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 19:53
Sven gefällt das
(@ottonio)

@wildblume

S. 192

Weise nicht den Spötter zurecht, damit er dich nicht haßt; weise den Weisen zurecht, und er wird dich lieben! (Sprüche 9:8).
Antworte dem Narren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich wirst; antworte aber dem Narren nach seiner Narrheit, damit er sich nicht für weise hält. (Sprüche 26:4-5).

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 22:25
Wildblume gefällt das
Omma
 Omma
(@omma)

@wildblume

Liebes Wildblümchen,

unser Austritt aus der Religionsgemeinschaft der ZJ ist ja schon einige Jährchen her (6.11.2014). Wir haben unseren Austritt auf dem Standesamt in Flensburg, Abteilung Kirchenaustritte, erklärt (kostete 20 € pro Person). Wir bekamen eine richtige Urkunde, mit Stempel und Unterschrift, die wir sorgfältig aufbewahren sollten. Eine offizielle Kopie der Urkunde verblieb auf dem Standesamt, als Nachweis, eine zweite offizielle Kopie ging ans Finanzamt.  Warum das?  Als K.d.ö.R. sind JZ berechtigt Kirchensteuern einzuziehen, das würde über das Finanzamt gehen. Hier arbeiten JZ mit dem Staat zusammen, das kann man mit einem offiziellen Austritt, z.B. bei der entsprechenden Behörde, unterbinden.

Was bedeutet ein Austritt?  Er zeigt dem Staat, dass man nicht mehr dieser Religionsgemeinschaft angehören möchte. Es gibt Dinge, die für den Staat wichtig sind, zu wissen, andere unterliegen dem Religionsrecht, und da mischt sich der Staat nicht ein.

Z.B. sagt die Kath. Kirche, dass man eine Taufe nicht rückgängig machen kann, auch nicht mit einem Austritt. Man muss also unterscheiden, wie das Religionsrecht ausgelegt wird, oder wo die Religion die Dienste des Staates ganz offiziel in Anspruch nehmen kann.

Jesus hatte mal einen weisen Grundsatz geäoßert:

Lukas 20:25   (NGÜ)

25 Da sagte Jesus zu ihnen: »Nun, dann gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und gebt Gott, was Gott gehört!«

Was bedeutet das für uns in der Praxis?  Wenn für mich vor Gott eine Taufe unbiblisch ist, kann keiner mich zwingen sie anzuerkennen! Da aber eine Taufe bei einer Religionsgemeinschaft gleichzeitig auch den Beitritt in dieselben bedeutet, ist es gut, deutlich zu erklären, dass man diese Gemeinschft verlassen hat.  Auch kann keiner mich zwingen, religiöse Zusammenkünfte weiter zu besuchen, oder andere Tätigkeiten durchzuführen. Auch kann man sich Besuche (sogenannte "Hirtenbesuche") verbeten.

Wir wurden nach unserem Austritt gefragt, ob wir einen Besuch wünschten.  Wir lehnten diesen entschieden ab.

Wie wir sehen, hinterlassen wir, bei allem was wir tun, gewisse Spuren, trotzdem können wir uns bei gewissen Dingen absichern. Das mit der Datenschutzerklärung war nach unserem Austritt.

Ganz liebe Grüße senden Omma und Oppa

Psalm 119:105 (NGÜ)
105 Dein Wort leuchtet mir dort, wo ich gehe; es ist ein Licht auf meinem Weg.

AntwortZitat
Veröffentlicht : 18. April 2021 23:25
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RoKo
 RoKo
(@roko)

@Wildblume WHAT? Ja... Originell... Ich denke, die staatlichen Behörden geh'n der WTG sowieso nicht viel an. Das merkt man ja auch bei einigen Vorträgen zur theokratischen K-Führung. 

Vielleicht vergleichbar mit einer Scheidung. Die mag weltlich erwirkt okay sein und man kann wieder heiraten, ZJ akzeptieren so eine Scheidung dennoch nicht und haben eine eigene Ansicht, wann jemand "frei" ist wieder zu heiraten. Ich denke in die Richtung. Was es hier mit einem Austritt auf sich hat weiß ich leider nicht.

 

@Ottonio Ja stimmt, Bleibt jemand Jahre fern... Das ganze Thema steht ja unter der Prämisse, "BEURTEILEN, OB EIN RECHTSKOMITEE GEBILDET WERDEN MUSS". Man kennt ja die Vokabel, "einem geistig Schwachen nötigen Beistand leisten" und die Auslegungsform. Wildblume hat berichtet, wie ein Hirtenbesuch ablaufen kann. 

5) Ist der Betreffende bereit, vor einem Komitee zu erscheinen und so zu zeigen, dass er seine Rechenschaftspflicht gegenüber der Christenversammlung anerkennt?

Fehlt man jahrelang der Versammlung, wird das als Missetat ausgelegt. Bereut der Missetäter, könnte er ggf. geistig zurechtgerückt werden und das Komitee eingestellt. Ich denke aber nicht. Wie will man 6 Jahre Untätigkeit und Versammlungsabstinenz bereuen? Das geht faktisch nicht. Man müsste ja sagen, ja, so hab ich das nicht nicht gesehen... Gern, wir machen morgen Predigtdienst aus, 5 Doppelstunden und ich komme ab morgen regelmäßig zur Zusammenkunft... Das wäre Reue... Kaugummi.

Erscheint er zur Komiteeeinladung,

wird dieser 3 zu 1 niedergewalzt. Wie hier: https://www.bruderinfo-aktuell.org/rechtskomitee-verhandlung-gegen-einen-abtruennigen-aeltesten/ Man findet auch keine Antworten, warum die Org so korrupt ist wie sie ist und sich nicht von Liebe leiten lässt.

Erscheint man nicht vor dem Komitee, kann nach der zweiten erfolglosen Einladung das Komitee auch ohne den Missetäter statt finden. Die Jungs haben schon dafür gesorgt, ein Urteil zu vollstrecken, auch wenn der Sachverhalt gegen jeden normalen Menschenverstand widerspricht. 

 

@Sven "Der Entzug von Liebe sei Liebe!" So definieren ja ZJ die Ächtung, also als ein göttlichen Ausdruck von Liebe... Also spätestens hier wird doch für jeden Dummdoofen ersichtlich, mit welcher Energie gelogen wird. "Jeder ZJ kann selbst entscheiden, ob er Kontakt mit einem Ausgeschlossenen hält..." da lachen echt die Hühner. 

Jedes Komitee ist Unrecht. Ich sage warum. Weil, als ZJ ist man ab '85 mit Taufe der Org beigetreten. Man ist als ZJ mit einer Versammlung verbunden. Okay, kann ich verstehen, das religiös ist. Also müsste ja die Org bzw. die Heimatversammlung zu einem Komitee einladen, da K.d.ö.Recht.! Man ist an einen Rechtsweg gebunden, diesen einzuhalten. Nunja, so eine Einladung zu einem Komitee erfolgt dann aber als total seltsam als ein Privatvergnügen des Komiteevorsitzenden mit seiner Privatadresse im Briefkopf, bekommt man eine schriftliche Einladung. Nix Org oder WTG, Mündlich sowieso... Besteht auf eine schriftliche Einladung, somit habt ihr schon das erste Veto. 

Kommen die Ältetsen Euch dumm, reagiert ebenso. Man ist vergesslich... Oder noch besser, das Hörgerät ist leer, man versteht gerade niemanden... Einfach stehen lassen und gehen. Was wissen sie denn? Die Hörgeräte sind mittlerweile so klein...  

Wie kann denn ein religiöses Rechtskomitee tagen, mit einem Einladungsschreiben einer Privatperson? Geht gar nicht!

Die Org hat sich rückwärts gut abgesichert, man ihnen nicht gegen's  Holzbein treten kann. Aber gerade weil das Komiteeverfahren regelmäßig so undurchschaubar durchgeführt wird, hat man gute Chancen, ein weltliches Gericht anzurufen. Man muss jedoch die interne Rechtssprechung ausgeschöpft haben! Also binnen 1 Woche ein Widerspruch einlegen! Nur dann kann man den Rechtsweg gehen.

Meiner Info nach steht der Verein ZJ.help Gewehr bei Fuss für einen solchen Fall. 

LG RoKo

 

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 18. April 2021 23:30
RoKo
 RoKo
(@roko)

Wie wird derzeit überhaupt gespendet? Per Überweisung?

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 18. April 2021 23:34
Sven
 Sven
(@sven)
Veröffentlicht von: @roko

Jedes Komitee ist Unrecht.

Lieber RoKo,

Es gibt gesetzliches Unrecht, das kann gesetzlich verfolgt und richtig gestellt werden.

Und es gibt moralisches Unrecht. Das kann gesetzlich nicht eingeklagt werden. Auf diesem Gebiet ist die WTG spezialisiert und schafft es immer wieder sich aalglatt rauszuwinden.

Das Rechtskomitee ist Teil des religiösen Selbstbestimmungsrechts der WTG, das sie durch den Körperschaftsstatus erlangt hat. Tut mir leid, dir nichts besseres mitteilen zu können. Die WTG ist immer ein Schritt voraus, wenn es um die Verdrehung des Rechts geht.

LG

Sven

AntwortZitat
Veröffentlicht : 19. April 2021 6:53
Omma gefällt das
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