Kindesmissbrauch – Vernichtendes Urteil für die WTG durch die “Australian Royal Commission”

 

Freie Übersetzung aus dem Englischen von Will Cook

Die Kritik an den Zeugen Jehovas und ihren verschiedenen Verordnungen und Praktiken, vom Umgang mit Angelegenheiten des Kindesmissbrauchs bis hin zur Verhütung von medizinisch akzeptierten Verfahren wie der Transfusion von Blut, hat bei der Wachtturmgesellschaft zu einer Gegen-kampagne gegen ihre Kritiker geführt.

Diejenigen, die sich als ehemalige Mitglieder der Religion in dieser Weise äußern, werden als “Abtrünnige” bezeichnet, in ihren Publikationen sogar als “geisteskrank” bezeichnet. Die „Religion“ der Scientology verwendet dafür einen ähnlichen Ausdruck – sie nennt solche Person ein “unterdrückendes” Individuum.

So wird auf ihrer Website folgende Erläuterung abgegeben.

“Zu einer Unterdrückungsperson erklärt zu werden, ist äußerst sel-ten und führt zur Vertreibung aus der Scientology-Religion. Dies ge-schieht in Fällen schwerer Vergehen gegen den Scientology-Glauben

und kann auch auftreten, wenn eine Person aktiv daran arbeitet, um das Wohlergehen anderer zu unterdrücken.”

“Wenn jemand aus der Religion vertrieben wird, verliert diese Per-son sowohl seine oder ihre Gemeinschaft mit der Kirche als auch mit anderen Scientologen.”

Bei den Zeugen Jehovas steht die Furcht, sich mit solchen (abtrünnigen) Personen einzulassen, Kontakt mit ihnen zu pflegen oder ihre Bücher, Arti-kel oder Websites zu lesen, im Vordergrund. Das Verbot wird so strikt ge-handhabt, dass jeder, der solche verbotenen Informationen liest oder so-gar sein Einverständnis oder seine Zustimmung erkennen lässt, einem Ausschlussverfahren unterliegt.

In der Konsequenz wird ein solch fragender Zeuge auf diese Weise völlig isoliert, von seiner Familie oder seinem Unterstützungsnetzwerk getrennt, welches er oder sie verzweifelt benötigt, um als normaler Mensch funktio-nieren zu können.

Supplied image of the opening adress of Angus Stewart, Counsel Assist at the Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, Sydney, Tuesday, June 24, 2014. (AAP Image/Royal Commission, Jeremy Piper) NO ARCHIVING, EDITORIAL USE ONLY

Dies vorausgeschickt kann man sagen, dass es eine willkommene Erleich-terung darstellt, wenn unabhängige Nachrichten oder Regierungsorganisa-tionen Tatsachen und Daten veröffentlichen, die nicht aus “abtrünnigen” Quellen stammen, sondern von Agenturen und Fachleuten publiziert wer-den, denen das Wohlergehen aller Mitglieder unserer Gesellschaft, insbe-sondere der verletzlichsten, unserer Kinder, am Herzen liegt.

Man wird zwar der Tatsache nicht entkommen können, dass diese pseudo-religiösen Organisationen versuchen werden, die für sie negativen Be-richte als Propaganda, die von Satan inspiriert wird, darzustellen, der mo-derne Zeuge Jehovas kann sich aber auf weitere Nachforschungen einlas-sen, ohne zu riskieren, auf diese Weise stigmatisiert zu werden, da es sich nicht um „Abtrünnigenliteratur“ handelt.

Dies ist ein Schlupfloch, das es den meisten Zeugen erlaubt, solche Infor-mationen zumindest zu lesen, um sich auf dem Laufenden zu halten, da die leitende Körperschaft der Wachtturmgesellschaft „nur“ auf einem strik-ten Verbot zum Besuch von Webseiten der Abtrünnigen besteht.

Im Endergebnis ist es so, dass sich einige Zeugen (wenn auch nicht die Mehrheit) berechtigt fühlen dürfen, sich mit unparteiischen Gerichtsdoku-menten, Forschungserhebungen oder Regierungsberichte zu befassen, ohne sie direkt als abtrünniges Material ansehen zu müssen.

Dies bringt uns zum jüngsten Bericht der australischen Regierung und zu ihrer laufenden Untersuchung von Institutionen, die im Verdacht stehen, bei der Meldung und Handhabung von Kindesmissbrauch – insbesondere betrifft dies die Zeugen Jehovas – in geradezu schrecklicher Weise versagt zu haben.

In den vergangenen zwei Jahren hat die Webseite JW Survey dutzende Ar-tikel zum Thema Kindesmissbrauch innerhalb der Reihe der Zeugen Jeho-vas veröffentlicht. Einen Höhepunkt stellte das Jahr 2015 dar, als wir er-fuhren, dass die australische Regierung eine Untersuchung bei mehreren Institutionen (auch der Zeugen Jehovas), durch deren Politik Kinder in ernsthafter Weise gefährdet werden, initiierte.iii

Bei den Zeugen stand in dieser Hinsicht die „archaische Anwendung“ der “Zwei-Zeugen”-Regel und die geübte Politik des Nicht-Kontaktierens der Polizei oder Kinderschutzbehörden durch die Ältesten in entdeckten Miss-brauchsfällen im Vordergrund.

Während die Zeugen hinsichtlich solcher Vorwürfe und Untersuchungser-gebnisse weiterhin in Skepsis verharren, hat die Präsentation von umfang-reichem Beweismaterial, Zeugenaussagen und Kreuzverhören der Zeugen Jehovas, der Anwälte und sogar des Mitglieds der leitenden Körperschaft der Organisation, Geoffrey Jackson, keinen Zweifel daran offengelassen, dass diese Untersuchung gründlich gearbeitet und gut dokumentierte und belegte Ergebnisse für die weltweite Öffentlichkeit erarbeitet hat.

Sie sind eingeladen, diese Resultate in der Bequemlichkeit ihres eigenen Hauses anzuschauen. Die Exponate sind HIERiv veröffentlicht und aufge-zeichnetes Video von den Zeugenaussagen kann auf YouTube unter die-sem Linkv angesehen werden.

Wenn Sie ein Zeuge Jehovas sind, sollte Sie sich diese Links unbedingt an-schauen. Wir versichern Ihnen, dass sie kein Material von Abtrünnigen enthalten.

Die australische Königliche Kommission von 2015 hat praktisch alles verändert. Die in der Öffentlichkeit hervorgerufene erhebliche Resonanz hat dazu geführt, dass sich unzählige Einzelpersonen gemeldet haben, die ihre Geschichte des Missbrauchs teilen wollten und die regelmäßig über an-schließende Vertuschungsversuche durch Zeugenälteste wegen der vor-herrschenden Organisationspolitik berichteten.

Ein sehr aktuelles Beispiel ist der Fall von Tricia Franginha, deren YouTube-Videovi sofort viral wurde, als sie das extreme Trauma ihres se-xuellen Missbrauchs durch die Hände ihres Vaters und die unglaubliche Vertuschung danach enthüllte, die aus dem Mangel an angemessenen Handlungen von Gemeindeältesten resultierte.

Während die australische Königliche Kommission hinsichtlich der Frage der institutionellen Reaktionen auf den sexuellen Missbrauch von Kindern wei-tergeht, freuen wir uns, berichten zu können, dass die Kommission am 28. November 2016 einen 110-seitigen Bericht über die Zeugen Jehovasvii ver-öffentlicht hat.

Um es milde auszudrücken, es gibt es kein einziges positives Urteil oder eine derartige Bewertung gegenüber der Wachtturmgesellschaft; weder in der ursprünglichen Untersuchung im Sommer 2015, noch in den anschlie-ßenden Einlassungen der Royal Commission oder der Verteidigung der Zeugen Jehovas Führung.

Alle, die den gesamten Bericht lesen möchten, können Sie das Dokument hier lesen und herunterladen.

Obwohl wir noch keine Zeit hatten, alle Ergebnisse abschließend zu verarbeiten und zu posten, gibt es einige wichtige Abschnitte dieses Doku-ments, die exemplarisch für die unglücklichen und schicksalhaften Ergeb-nisse dieser umfangreichen Untersuchung stehen.

Auf Seite 77 dieses Dokuments finden wir das folgende Thema:

“Reaktion der Organisation der Zeugen Jehovas auf den sexuellen Missbrauch von Kindern”

“In Anbetracht der verschiedenen Sachverhalte, die wir in diesem Bericht erörtert haben, haben wir eine Reihe allgemeiner Schlussfolgerungen über die Reaktion der Zeugen auf den sexuellen Missbrauch von Kindern angestellt.

Wir betrachten die Organisation der Zeugen Jehovas nicht als eine Organisation, die adäquat auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben nicht, dass Kinder aus den folgenden Gründen angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs geschützt werden:

* Die Organisation stützt sich auf veraltete Strategien und Praktiken, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Praktiken unterliegen keiner laufenden und kontinuierlichen Überprüfung mit dem Ziel einer Anpassung. Diese Strategien und Praktiken sind im Großen und Gan-zen völlig unangemessen und ungeeignet für die Anwendung im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Zurückhaltung der Organisation und die fortgesetzte Anwendung von Praktiken wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern zeigen einen ernsthaften Mangel an Verständnis für die Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

* Das interne Disziplinarsystem der Organisation für die Behand-lung von Beschwerden über sexuellen Missbrauch von Kindern ist nicht Kind- oder opferbezogen. Es fokussiert vielmehr auf die Denkweisen von Männern, die das Verfahren leiten, was dem Opfer wenig oder keine Wahl hinsichtlich der Behandlung seiner Be-schwerde bietet.

* Die Sanktionen, die innerhalb des internen Disziplinarsys-tems der Organisation verfügbar sind, sind schwach und belassen die Täter des sexuellen Missbrauchs von Kindern zumeist in der Organisation und in der Gemeinschaft.

* Bei der Entscheidung über die Sanktionen, die in Bezug auf einen bekannten oder vermuteten Täter verhängt werden und / oder die Ergreifung von Vorsichtsmaßnahmen, berücksichtigt die Organisation die Möglichkeit, dass von diesem Täter er-neut eine Gefahr ausgehen könnte, nur in unzureichender Weise. Dies zeigt einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur und die Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

* Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere wenn der Beschwerdeführer ein Kind ist, zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, die Sicherheit und den Schutz der Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu gewährleisten.”

Die oben angeführten Erklärungen der Kommission bedürfen keiner weite-ren vertiefenden Erläuterung. Zusätzlich zu den offensichtlichen Mängeln bei der Jehovas-Zeugenbehandlung von Opfern von sexuellem Missbrauch haben sich die Behörden noch tiefer mit der Psychologie der Bewusst-seinskontrolle des Zeugen auseinandergesetzt.

Als Erkenntnis hat sich ergeben, dass es nicht nur um verheerenden Aus-wirkungen des eigentlichen Missbrauchs geht, sondern auch um die zu-sätzlichen psychischen Belastungen und um die Ängste, ausgeschlossen zu werden, welchen die Opfer in einer Organisation ausgesetzt sind, die oft mehr mit dem Täter als dem Leidtragenden sympathisiert. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Opfers BCG.

Die Kommission berichtet:

“BCG hat zeitweise Befürchtungen, geächtet, gemieden und von ihrer Umgebung verunglimpft zu werden. Sie sagte, dass sie immer in Angst vor ihrem Vater gelebt und dass sie in Angst vor Jehova gelebt habe.

BCG sagte der königlichen Kommission, dass sie während des Strafverfahrens gegen ihren Vater Angst gehabt habe, dass Jehova sie töten würde, weil sie der Polizei Bericht erstattet und ihm Vorwürfe gemacht habe.“

Angst und die Kontrolle über die Emotionen der Opfer wurden von dem Team von Ermittlern, das jeden Aspekt der Zeugen – Kultur untersuchte, nicht übersehen.

In Bezug auf die roh verarbeiteten Daten wurden die folgenden Informationen in dem Bericht von 110 Seiten vorgestellt:

“Analyse der Akten der Zeugen Jehovas Organi-sation zeigte auf, dass”

* “die Anzeigen, Berichte oder Beschwerden, die die Organi-sation erhalten hat, sich auf mindestens 1.800 angebliche Opfer von sexuellem Missbrauch von Kindern beziehen,

* 579 Täter, denen Vorwürfe gemacht wurden, dass sie sexuellen Missbrauch des Kindes begangen haben, waren geständig,

* von den 1.006 Tätern, gegen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgebracht wurden, waren 108 zum Zeitpunkt der ersten Instanz des mutmaßlichen Missbrauchs Älteste oder Dienstamtgehilfen,

* 28 mutmaßliche Täter wurden zum Ältesten oder Dienstamtgehilfen ernannt, nachdem ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen sie erhoben wurde,

* 401 mutmaßliche Täter wurden aufgrund eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern ausgeschlossen und 230 dieser mutmaßlichen Täter wurden später wiedereinge-setzt,

* von den ausgeschlossenen Personen wurden 78 wegen Kin-desmissbrauchs wiederholt und erneut mit der Begründung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ausgeschlossen.

In Bezug auf die Daten hat Wachtturmgesellschaft vorgetragen, dass:

* es keine Beweise vor der Königlichen Kommission gebe, dass es sich um 1800 Opfer handele,

* die Organisation eine umfassende Definition von berichtspflichtigem sexuellem Fehlverhalten verwende und diese Definition “Sexting” einschließe,

* dass es das Recht eines jeden erwachsenen Opfers von sexuellem Kindesmissbrauch sei, darüber zu entscheiden, diesen Missbrauch der Polizei zu melden und dass dies nicht der Organisation obliege,

* es in den meisten Provinzen oder Bezirken, in denen die 1.006 mutmaßlichen Täter gemeldet wurden, keine verbindliche gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht gebe,

* in vielen Fällen die Opfer oder ihre Familien keine Beteiligung der „weltlichen Behörden“ wünschten,

* eine “bloße Rezitation von Zahlen der Königlichen Kommission nicht helfen würde.

Wir erachten es nicht als notwendig, diese Stellungnahmen zu kommen-tieren. Die Zahlen sprechen ihre eigene Sprache. Die meisten dieser Fragen werden an anderer Stelle in diesem Bericht behandelt.”

Während der ersten Untersuchung räumte der Anwalt der Wachtturmgesellschaft Vincent Toole offen ein, dass das Sydney Bethel Hauptquartier mindestens 3-4 Anrufe im Monat wegen sexueller Missbrauchsfälle (allein in Australien) erhält, was von der Kommission wie folgt kommentiert wurde:

“Die Aussagen von Herrn Toole über die Häufigkeit von Anrufen über sexuellen Missbrauch von Kindern befinden sich im Einklang mit der Anzahl und Häufigkeit der Vorwürfe von sexuellem Missbrauch von Kindern, wie sie in den Akten aufgezeigt werden, die von der Wacht-turmgesellschaft in Australien der Königlichen Kommission vorgelegt worden sind. Wir stimmen dahingehend überein, dass die Organisa-tion der Zeugen Jehovas in Australien jeden Monat ungefähr drei bis vier Berichte über Vorwürfe von sexuellem Missbrauch von Kindern erhält. ”

Man muss sich vor Augen führen, dass die von Herrn Toole zur Verfügung gestellten Informationen aktuell sind. Sie zeigen auf, dass es in den ver-gangenen 20 Jahren trotz kleinerer Veränderungen in der Politik der Ge-sellschaft gegenüber Fällen von Kindesmissbrauch keinen tatsächlichen Rückgang in der Zahl von Vorwürfen von Kindesmissbrauch gegeben hat. Das lässt darauf schließen, dass das Bild von “Jehovas Schutz auf seiner sichtbaren Organisation“ nur das ist, was es ist – ein Bild, oder eine imagi-näre, irreale Wahrheit ohne jegliche Grundlage.

In einer weiteren Zeugenaussage musste Wachtturmanwalt Toole unter Eid zugeben, dass diejenigen sexuellen Missbrauchsfälle, die letztendlich ihren Weg zu Polizei und zu anderen Zivilbehörden nahmen, dies ohne die Mitwirkung der Organisation der Zeugen Jehovas taten.

Die Kommission kam zu dem Schluss,

* „dass keine Beweise vor der Königlichen Kommission dafür erbracht werden konnten, dass die Zeugenorganisation eine Rolle oder eine Mitwirkung daran gehabt hat, die weltlichen Autoritäten auf eine Beschwerde über sexuellen Missbrauch von Kindern aufmerksam zu machen, die anschließend von weltlichen Behörden untersucht werden konnte,

* dass wir sind davon überzeugt sind, dass es die allgemeine Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas in Australien ist, der Polizei oder anderen Behörden keine Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern zu melden, es sei denn, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist.”

Die Zweizeugenregelung

Ein weiteres Thema, das ausführlich in der Königlichen Kommission be-handelt wurde, war die archaische Anwendung dessen, was Zeugen Jehovas die “Zwei-Zeugen”-Regel nennen, eine Regelung, die einen zweiten Zeugen eines Verbrechens (wie Kindesmissbrauch) verlangt, was bei Vorfällen von Kindesmissbrauch offensichtlich unmöglich ist.

Dennoch hält die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas an dieser Doktrin fest, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese Lehre aufzugeben, ohne ihre grundlegenden Glaubensüberzeugungen zu beeinträchtigen.

Die Kommission kam zu folgendem Ergebnis:

“Ein Beschwerdeführer in einem Fall von sexuellem Kindesmissbrauchs, dessen Behauptung nicht durch das Bekenntnis des Missbrauchers oder eines zweiten glaubwürdigen Augenzeugen bestätigt wird, ist damit zwangsläufig widerlegt und rechtlich entmachtet und einer fortdauernden Traumatisierung unterworfen. Ein Opfer von sexuellem Missbrauch in eine solche Position zu bringen ist heute und war schon vor 30 Jahren inakzeptabel und falsch.

Die Königliche Kommission ist der Auffassung, dass es im Interesse der Sicherheit von Kindern ist, dass Organisationen und Institutionen ihre gesamte Politik im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern überprüfen und verbessern. Die Zwei-Zeugen-Regel ist ein Beispiel für eine Position, die selbst auf der Grundlage der Beweisführung vor der Königlichen Kommission nicht überarbeitet oder ver-bessert worden ist, seit die Organisation der Zeugen Jehovas im späten 19. Jahrhundert gegründet worden ist. Die Organisation stützt sich, und das gilt selbst im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Kindern, auf eine Regel ab, die vor mehr als 2.000 Jahren erdacht wurde.

Sanktionen gegenüber Missetätern

Die internen Tribunale unter den Ältesten der Zeugen Jehovas führen bei den meisten Zeugen zu dem Glauben, dass sie vor sexuellen Übeltätern geschützt sind. In der Realität ist es jedoch so, dass solche Individuen geistlich “verurteilt” und ermahnt oder ausgeschlossen werden, die eigentliche Gefahr für zusätzliche Opfer aber weiterhin besteht.

Die Kommission hat das Folgende als richtig erkannt:

“Wenn ein bekannter Missbraucher sich als reumütig erweist und aus diesem Grunde bloß ermahnt wird, so verbleibt der Missbraucher aber weiterhin in der Gemeinde und der Gemeinschaft.

Wenn ein bekannter Missbraucher ausgeschlossen worden ist, und der Fall nicht anderweitig von den Behörden behandelt wird, bleibt der Missbraucher im Umfeld der Gemeinschaft.”

Wie aus den Einzelheiten der australischen Untersuchung sowie aus dem Erfahrungswissen hinsichtlich sexueller Missbraucher hervorgeht, was sogar von dem Wachtturmvertreter Spinks eingeräumt wurde, ist, dass Älteste der Zeugen Jehovas die häufigste und hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bei den Kinderschändern nicht berücksichtigen.

Die Kommission stellt daher fest, dass

“die Entscheidung, eine Person zu ermahnen, statt sie aus der Gemeinde zu entfernen oder auszuschließen, beinhaltet keine objektive Berücksichtigung des Risikos, das diese Person erneut rückfällig wird.”

Praxis des Kontaktverbots verurteilt

Es ist kein Geheimnis, dass die australische Kommission das extreme Trauma der Opfer berücksichtigt hat, die nicht nur missbraucht wurden (in vielen Fällen von Zeugen in Autoritätspositionen), sondern, wenn sie sich von dieser giftigen Organisation befreien wollten, um ihre psychische Gesundheit zu retten, sie zusätzlich traumatische Erfahrungen durch das praktizierte Kontaktverbot machen mussten. Entweder, weil sie sich selbst aus der Organisation zurückgezogen haben oder weil sie anderen gegenüber über die ihnen durch die Praxis der Wachturmorganisation zugefügten seelischen Schmerzen berichtet haben.

Während wir im Moment keine Details mitteilen können, untersucht JW Survey derzeit einen Fall, in dem mehrere Älteste aus ihren Positionen als direkte Folge ihrer Information an die Polizei in Bezug auf die Missbrauchsvorwürfe gegen ein Mitglied der Zeugen Jehovas entfernt wurden.

Es ist schon schlimm genug, dass Älteste für die Zusammenarbeit mit den Behörden von ihren Ämtern entfernt und diszipliniert werden, aber schlimmer noch ist, dass Missbrauchsopfer eine doppelte Dosis Angst erfahren, wenn sie mundtot gemacht werden und über die Ungerechtigkeiten, denen sie konfrontiert worden sind, aus Furcht vor möglicher extremer Disziplinierung durch ihre Glaubensgemeinschaft nicht sprechen dürfen.

Die Kommission führt dazu aus:

“Die Praxis der Zeugenorganisation, Menschen, die sich von der Or-ganisation distanzieren wollen, zu entmutigen, hat das tatsächliche Potential, ein Opfer in die unhaltbare Lage zu versetzen, zwischen einer ständigen Wiedertraumatisierung zu wählen, indem es weiter-hin eine Gemeinschaft mit ihrem Täter zu teilen gezwungen ist oder die ganze Gemeinschaft mit allen einhergehenden Konsequenzen verlieren.”

Zusammenfassende Bewertung:

Es ist nicht verwunderlich, dass der Bericht mit allen in den Befunden der Kommission vorgebrachten Beweismittel, einschließlich des schadensstiftenden Aussagen der gemieteten Wachtturm-“Expertin” Dr. Monica App-lewhite, der Kommission keine andere Möglichkeit ließ, als die Wachtturm-Organisation im Hinblick auf ihren Umgang von Kindesmissbrauchsfällen als unangemessen zu bewerten.

Alles das hat sich in einem Zeitraum von mehr als 50 Jahren so herausge-stellt. Richter McClelland und sein Team waren entsetzt und empört darüber, dass das am höchsten dotierte Mitglied, Geoffrey Jackson, offen zu-gab, dass er die Berichte und Zeugnisse der Frauen, deren Leben durch Wachtturm-Politik zerstört worden war, nicht einmal gelesen oder über-prüft hatte. Frauen, die mutig genug waren, um vorzutreten und ihre Ge-schichten zu erzählen.

Die zusammenfassende Bewertung schließt ab:

“In Anbetracht der verschiedenen Sachverhalte, die wir in diesem Bericht erörtert haben, haben wir eine Reihe allgemeiner Schlussfolgerungen über die Behandlung der Organisation der Zeugen Jehovas in Fällen sexuellem Missbrauch von Kindern getroffen.

Wir betrachten diese Organisation nicht als eine Organisation, die adäquat und angemessen auf sexuellen Missbrauch von Kindern reagiert. Wir glauben aus den nachfolgend aufgeführten Gründen nicht, dass Kinder angemessen vor dem Risiko des sexuellen Missbrauchs ge-schützt sind:

* Die Organisation stützt sich auf veraltete und überkommende Strategien und Praktiken ab, um auf angebliche sexuelle Misshandlungen von Kindern zu reagieren. Diese Politik und diese Praktiken unterliegen keiner fortlaufenden und kontinuierlichen Überprüfung. Die Strategien und Praktiken sind im Großen und Ganzen völlig unangemessen und ungeeignet für die Behandlung von Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Beibehaltung und die fortgesetzte Anwendung der Praktiken wie die Zwei-Zeugen-Regel in Fällen des se-xuellen Missbrauchs von Kindern, zeigt eine schwerwiegende Un-kenntnis der Natur des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

* Das interne Disziplinarsystem der Organisation zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern ist auf die betroffenen Kinder oder Opfer fokussiert, da es von Männern geleitet wird und dem Opfer wenig oder keine Wahl darüber lässt, wie seine Beschwerde behandelt wird.

* Die Sanktionen, die innerhalb des internen disziplinären Systems der Organisation verfügbar sind, sind schwach und belassen die Täter des sexuellen Missbrauchs von Kindern in aller Regel in der Organisation und damit in der Gemeinschaft.

* Bei der Entscheidung über die Sanktionen zur Verhängung und/oder der Vorsorge in Bezug auf einen bekannten oder vermuteten Täter berücksichtigt die Organisation die Gefahr, die von einem möglichen Rückfall des Täters ausgeht, nur in unzureichender Weise. Dies zeigt einen ernsten Mangel an Verständnis für die Natur und die Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

* Die allgemeine Praxis der Organisation, schwere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nicht der Polizei oder den Behörden anzuzeigen, insbesondere, wenn der Beschwerdeführer ein Kind ist – zeigt ein schwerwiegendes Versagen der Organisation, für die Sicherheit und den Schutz von Kindern Kinder in der Organisation und in der Gemeinschaft zu sorgen.”

Wie kürzlich bereits von JW Survey berichtet wurde, ist die Königliche Kommission von Australien noch weit von einem Abschluss der Untersuchungen bei den Zeugen Jehovas entfernt.

Ab 20. März 2017 wird ein zusätzliches Untersuchungsverfahrenx mit Schwerpunkt auf die Praktiken und Verfahren der Zeugenorganisation, die zu den Tausenden von bisher gemeldeten Missbrauchsfällen beigetragen haben und die Antwort auf die Frage, wie die (australische) Regierung mit dieser Organisation umgehen sollte, eröffnet.

Die wirkliche Tragödie liegt in der Erkenntnis, dass sowohl für die Opfer als auch für die Wachtturmgesellschaft selbst das meiste hätte vermieden werden können.

Ein Licht am Ende des Tunnels besteht in unserer Überzeugung, dass die unvoreingenommene Erforschung und Veröffentlichung der zerstöreri-schen Politik der Wachtturmgesellschaft sicherlich zum Erwachen zahlloser Individuen führen wird, die ihr Vertrauen in eine Organisation gelegt haben, die ihre eigenen Anhänger geopfert hat.

Quellen: i https://www.huffingtonpost.com/2011/09/28/jehovahs-witness-maga-zine_n_985479.html ii https://www.scientology.org/faq/scientology-attitudes-and-practices/what-is-a-suppres-sive-person.html iii https://www.childabuseroyalcommission.gov.au/ iv https://www.childabuseroyalcommission.gov.au/case-study/636f01a5-50db-4b59-a35e- a24ae07fb0ad/case-study-29,-july-2015,-sydney v https://www.youtube.com/channel/UCCZ6rs9OvQLaoydMR6GjsqQ vi https://www.youtube.com/channel/UCdE5tiXC_5IcEFCjRwZM5MA vii https://www.childabuseroyalcommission.gov.au/media-centre/media-releases/2016-11/report-into-jehovah%E2%80%99s-witness-organisations-releas viii https://www.childabuseroyalcommission.gov.au/getattachment/c2d1f1f5-a1f2-4241-82fb-978d072734bd/Report-of-Case-Study-No-29 ix https://jwsurvey.org/child-abuse-2/australian-royal-commission-puts-watchtower-back-under-microscope x https://www.childabuseroyalcommission.gov.au/case-study/10908a67-70c5-4103-94cc-dac096fdb585/case-study-54,-march-2017,-sydney

Klicke hier um den Beitrag zu bewerten
[Total: 41 Durchschnitt: 5]
82 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments

An Bruderinfo!

“Bei den Zeugen stand in dieser Hinsicht die „archaische Anwendung“ der „Zwei-Zeugen“-Regel ……… durch die Ältesten in entdeckten Miss-brauchsfällen im Vordergrund.”

Das ist ein extrem schlechter, die FAKTEN, auch die archaischen (frühzeitlichen) Fakten verfälschender und darüber hinaus die (biblisch richtigen) Feststellungen der Kommission  falsch wiedergebender Satz.

Ich bitte das unbedingt unverzüglich zu ändern bzw. zu korrigieren!!!

Unzweifelhaft und biblisch korrekt hat die Kommission biblisch aufgezeigt und richtig festgestellt, dass es NIEMALS, auch in archaischen Zeiten, eine solche “Beweisregel” NIE GEGEBEN hat!

Bitte korrigiert das umgehend!

 

Inhaltlich ist diese fälschlich “Beweisregel” genannte Absurdität ein Vorkehrung zum Schutz pädophiler Täter wie jeder klar erkennen kann. Lediglich BISLANG hat das die Kommission NOCH nicht explizit festgestellt. Inhaltlich hat die Kommission diese Aussage indirekt klar aufgezeigt. Insbesondere durch die biblisch ZWEIFELSFREI widerlegte Behauptung der WTG eine solche “Regel” sei allgemeinverbindlich in der Bibel kodifiziert. Dass dies eine Lüge der WTG ist, ist DEUTLICHST und unangreifbar aufgezeigt worden von der Kommission!!!

Ich bitte DRINGENST diesen Punkt deutlich klarzustellen!!!

Ich denke das dies erst der Anfang sein wird ,das der Organisation der Zeugen Jehovas oder JW-Org auf die Finger und auf die Hände geschaut wird. Das die Vorfälle des  1000fachen Kindesmißbrauchs die in Australien abgelaufen sind,eine Art Domino Effekt erziehlen wird und andere Länder  in dehnen die Mißstände der Organisation der Zeugen Jehovas zu Tage treten werden,egal ob das mit Kindesmißbrauch oder die Regeln der Sozialen Isolierung durch Ausschlusspraxis zu tun hat,letztendlich der Orginisation der Zeugen Jehovas endgültig und für immer das Genick brechen werden. Es dürften Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen,sowie Strafen in Milliardenhöhe auf die Organisation zukommen. Letztendlich ist … Weiterlesen »

“Die Organisation stützt sich, und das gilt selbst im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Kindern, auf eine Regel ab, die vor mehr als 2.000 Jahren erdacht wurde.” Diese Aussage ist unzutreffend !!! Da es eine solche “2-Zeugen Regel” die als “Beweisführungsverfahren” gedeutet werden könnte auch in der Bibel NICHT GIBT, ist diese auch nicht “vor 2000 Jahren erdacht” worden!!! Eine solche die Täter “Regel” schützende haben sich die WTG Führer GANZ ALLEIN ausgedacht!!! Und für andere, die dem gefolgt sind, für verbidlich erklärt. Der betreffende Bibelvers wurde nie  -das hat die glasklar biblisch (unwiderlegbar) belegt- in der Weise interpretiert wie… Weiterlesen »

Ein Ältester unser Versammlung war sehr fleissig im Dienst und nutzte diese Zeit auch um eine gute Freundin seiner Frau, ebenfalls verheiratet,  zu besuchen um mit ihr intim zu sein. Nach zwei Jahren ist das dann aufgeflogen. Ausschluss und Verlust des Amtes. Dank ‘echter Reue’ und weiterem fleissigen Predigtdienst leisten wurde er nach einem Jahr wieder aufgenommen und bekam dann etwas später sogar sein Ältestenamt wieder. Alles ok! Kann ja mal vorkommen. Wir sind ja alle unvollkommen. Leider, eben wegen seiner Unvollkommenheit passierte ihm das mit der Hurerei später nochmals. Selbe Prozedur wie letztes mal. Heute, Jahre danach, ist er… Weiterlesen »

@Hugo – “Bei den Zeugen stand in dieser Hinsicht die „archaische Anwendung“ der „Zwei-Zeugen“-Regel ……… durch die Ältesten in entdeckten Miss-brauchsfällen im Vordergrund.”

 

wie würdest Du diesen Satz wiedergeben?

Vergewaltigung ist schon sehr schlimm, doch Kindesmissbrauch – Missbrauch der Hilflosen, eigentlich Schutzbefohlenen – ist so unsäglich schlimmer. (wobei man auch da nicht alle Fälle über einen Kamm scheren darf) Wenn man das dann so handhabt, wir es hier mehrfach beschrieben wird, so ist das fast noch schlimmer!  Es wundert mich, das man es anders regelt, als wie es im “Ältestenbuch” steht. Dort steht auf Seite 132: “19 Kindesmissbrauch ist eine strafbare Handlung. Niemals sollte ein Ältester dazu anregen, Kindesmissbrauch nicht bei der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen. Auf Anfrage sollte man deutlich sagen, dass es jedem selbst überlassen… Weiterlesen »

Liebe Freunde, man muss sich fragen, wie es überhaupt sein kann, dass in einer Religionsgemeinschaft, die so sehr auf “sittliche Reinheit” bedacht ist, solche Fälle massenhaft vorkommen. Meine laienhafte und nicht wissenschaftlich oder sonstwie unterlegte Auffassung dazu ist folgende: Das soziale und gesellschaftliche Umfeld von JZ – verbunden mit ihren “Gruppenregeln” begünstigen Kindesmissbrauch außerordentlich. Sexualität muss unterdrückt werden und ist nur innerhalb einer Ehe überhaupt zulässig. Viele Ehen verlaufen auf diesem Gebiet äußerst unbefriedigend, weil die Partner sich auf diesem Gebiet in keiner Weise kannten. Homosexualität muss ebenfalls unterdrückt werden und kann nur heimlich gelebt werden. Männer dominieren – sowohl… Weiterlesen »

Hallo Hugo,

ich bitte Dich folgendes zu beachten:

1. Timotheus 5:19  … ei me epi duo e trion marturon. (… zwei oder drei Zeugen.)

2. Korinther 13:1  … epi stomatos duo marturon kai trion stathesetai pan rema.  (… aus dem Mund von zwei Zeugen oder drei ….)

Bitte lies die Texte im Zusammenhang in einer Bibel deiner Wahl.

Viele Grüße

whopper

Ich möchte nur mal grundsätzliches anmerken. Kinderschänder sind meistens gar nicht pädophil. Sie handeln nicht aus einer entsprechenden Entwicklungsstörung heraus; sie sind schlicht und einfach Gewalttäter, die ihre gewalttätigen Neigungen mit Sexualität verbinden. Das tun andere Sexualstraftäter auch. Aber Kinderschänder suchen sich dafür besonders schwache und wehrlose Opfer aus, an denen sie sich abreagieren können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Es geht ihnen darum, angestaute Aggressionen und Machtbedürfnisse auszuleben, auf besonders perverse und widerliche und feige Art und Weise. Das ist bei Kindern schlicht einfacher. Hat aber mit tatsächlich pädophiler Veranlagung in der Regel wenig zu tun. Es geht also… Weiterlesen »

Ein neuer “Rekord”   aus dem jahrbuch 2017 englisch:   Kodi, from England, says: “Thanks for all the time and effort you put into making jw.org, JW Broadcasting, and the Caleb and Sophia videos. Thank you for making the Bible easier to understand. I was baptized when I was eight. When I’m a bit older, I’m going to volunteer to help build Kingdom Halls! And I would like to work at Bethel. I’m nine now, so I’ve not got long to go.” Man tauft nun also schon Kinder mit 8 Jahren und die freuen sich dann so bald wie möglich… Weiterlesen »

Liebe Brüder, Danke, von Herzen Danke für diese Website.   Was mich am meisten am aktuellen Thema Missbrauch in der Organisation wundert und schmerzt, Kinderschänder werden offensichtlich nicht wie Hurer behandelt. Irre ich mich? Bitte korrigieren! Wenn zwei Erwachsene, einvernehmlich, mit Freude (evtl Gewissensbissen später), sexuelle Handlungen vollziehen werden sie geächtet und/oder ausgeschlossen – weil ist ja Sünde. Müssen unendlich viel tun um wieder aufgenommen und einigermaßen nicht wie der letzte Abschaum der Gesellschaft behandelt zu werden. Vollzieht ein Erwachsener die gleichen Handlungen an einem Kind, und zwar immer unter Zwang, nimmt er also auch in Kauf das Leben und… Weiterlesen »

Für alle, die mal “gesammelt” sehen wollen, was die WTG so alles an “Publicity” hatte in der letzten Zeit:

https://www.youtube.com/watch?v=MDn5V3AIJ5k

Links zu den einzelnen Fällen unter dem Video und in einem Kommentar

 

In den heutigen „SALZBURGER NACHRICHTEN“ auf der Seite 7 wird unter >Vertuscht – verschwiegen –versetz< von 10 tausend fachen Kindesmissbrauch in der Australien berichtet. Es wird nebenbei auch von 1000fachen Missbrauch bei den Zeugen Jehovas berichtet. Das groteske daran, die katholische Kirche hat sich förmlich entschuldigt und bezeichnet es als nationale Tragödie, und von ZJ wissen wir das die LK alles als Lüge und Verleumdung von Abtrünnigen bezeichnet. Im privaten Gespräch mit Gerrit Lösch gab dieser letztes Jahr in Graz zu dass all die Anschuldigungen wahr sind auch dass die WTG bereits Millionen an Entschädigungen bezahlt haben. Wie bezeichnet Jesus… Weiterlesen »

Liebe Autoren und Betreiber dieser Seite, endlich einmal aufrichtige christliche Kommentare zum Thema WTG. Auch das Buch habe gelesen und ich muss allen ein Kompliment machen, wie sachlich, gut recherchiert und mitfühlend Ihr mit dem Thema (LK, tuvS usw.) umgeht. Ihr habt mein Interesse an der Bibel und am christlichen Glauben wieder geweckt.   Danke. Ich bin vor über 3 Jahren freiwillig gegangen und spielte mit dem Gedanken, wegen meiner verbliebenen eingeschlossenen Familienangehörigen welche schlagartig jeglichen Kontakt zu mir abgebrochen haben, wieder zurückzukehren.   Wir hatten jahrzehntelang gemeinsame Urlaube verbracht und uns gegenseitig respektiert, das heißt wir haben alles vermieden… Weiterlesen »

Die gestern feierlich angelobte neue österreichische Bundesregierung möchte dem Vernehmen nach die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ stärker als bisher im Strafrecht verankern. Wer Ex-Mitglieder und andere Religionen als „teuflisch“ beschimpft, wird es in Zukunft in Österreich schwerer als bisher haben. Österreich hat genug von religiöser Hetze.

Unabhängig aller Prozent Rechnungen ist jedes Einzelschicksal so abscheulich und ungeheuerlich. Ich bin mehr als entsetzt und fühle mich so abgestoßen von dieser Gesellschaft mit ihrem universellen Wahrheitsanspruch. Sie hat sich auch nicht zurück gehalten in bezug auf Berichterstattung über pädophile Priester obwohl bekannt war, dass in eigenen Reihen dringend Aufklärung und Hilfe notwendig gewesen wären. Sie zeigt sehr gern auf andere sog. Falsche Religionen, die so vieles nicht wissen, ihre Schäfchen schröpfen und sogar ec Karten einsetzen. ……denken die sich ernsthaft, dass solche Äußerungen bei allen in Vergessenheit geraten sind? Zum Glück gibt es ja noch die Brotkastenaufklärung: hier… Weiterlesen »

Guten Abend Norbert

Schön, dass du das erkennst. Allerdings wollte ich das Problem bei den Zeugen Jehovas nicht durch den Vergleich relativieren, sondern darauf hinweisen, das man diese gerechte Forderung der Anzeige von Kinderschänder auch auf  die katholische wie auch auf andere Kirchen bezieht. Wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Finger auf sich selber, wenn du verstehst, was ich meine.

Ede

Doch Ede, genau das hast du gemacht; du wolltest relativieren.

Und was das zeigen mit dem Finger aus andere anbelangt,

ich habe noch nie gelesen das Katholische Würdenträgern mit dem Finger auf Jehovas Zeugen gezeigt haben. Aber im Wachtturm hat sich die LK sehr wohl über katholische Priester aufgeregt.

 

Er war bei den Zeugen Jehovas im Ältestenrat und hat immer wieder Kinder und Jugendliche bei sich und seiner Frau in Reutlingen beherbergt. Von der Staatsanwaltschaft wurde dem 35-Jährigen nun vorgeworfen, dass er im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 zwei Mädchen, zu Beginn beide 14 Jahre alt, 57 mal mit sexuellen Übergriffen belästigt hat. Dreimal soll er zudem an einem widerstandsunfähigen Mädchen schweren sexuellen Missbrauch begangen haben, wie Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Trück am gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Tübingen verlas.

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/reutlingen/naeheverhaeltnis-schamlos-ausgenutzt-32285049.html

Dies schließt sich in 0Sekunden

Scroll to Top